Förderprogramm go-Inno

go-Inno Innovationsmanagement LogoDas Programm „go-Inno“ fördert im Modul „go-innovativ“ Beratungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen. Die dazu vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) herausgegebenen Innovationsgutscheine decken 50 Prozent Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen. Ihr Unternehmen trägt nur den Eigenanteil.

Was beinhaltet go-Inno?

Sie können zwei Leistungsstufen in Anspruch nehmen:

Leistungsstufe 1 – Potenzialanalyse

beispielsweise:

  • Stärken-Schwächen-Profil
  • Marktfähigkeit der geplanten Innovation
  • Zeitbedarf

Leistungsstufe 2 – Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement

beispielsweise:

  • Ermittlung geeigneter Technologiegeber
  • Begleitung durch externes Projektmanagement

Wer kann go-Inno nutzen?

EZN ist seit 2010 als autorisiertes Beratungsunternehmen Ihr direkter Ansprechpartner für das Förderprogramm „go-Inno“ , der sich verpflichtet hat, die im Programm festgelegten Qualitätsstandards zu achten und umzusetzen. Der Weg zur Beratung ist einfach und schnell: Abstimmung des Beratungsumfangs und der Leistungsstufen, Bereitstellung der Innovationsgutscheine und Durchführung der ausgewählten Leistungsstufen. Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Ihr Unternehmen kann in einem Kalenderjahr bis zu fünf Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 27.500 € entsprechen.
Die administrative Abwicklung liegt komplett bei EZN. Durch das Modul „go-innovativ“ gefördert werden im Programm „go-Inno“ Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro.

Weitere Informationen zum Förderprogramm go-Inno: www.innovation-beratung-foerderung.de

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