Patentverwertung an Hochschulen: Wie aus Forschung wirtschaftliche Erfolge werden – und welche Hürden es gibt

Autor: Dr.-Ing. Hanns Kache

Erfolgreiche Patentverwertung aus Hochschulen und Forschung

 

An deutschen Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen entstehen jedes Jahr zahlreiche innovative Technologien, Verfahren und technische Lösungen. Viele davon besitzen erhebliches wirtschaftliches Potenzial – erreichen den Markt jedoch nie. Nicht mangelnde Forschung verhindert Innovationen. Häufig scheitert der Transfer daran, dass Erfindungen nicht systematisch und in ausreichendem Umfang geschützt, bewertet oder vermarktet werden. Dabei spielen Patente und Schutzrechte im Hochschulbereich heute eine weit größere Rolle als früher. Sie sind nicht nur juristische Absicherung, sondern zunehmend strategischer Bestandteil von Technologietransfer, Drittmittelakquise, Ausgründungen und Industriekooperationen.

Doch wie funktioniert Patentverwertung an Hochschulen eigentlich konkret? Welche Rolle spielen Erfindungsmeldungen, Patentanmeldungen und Lizenzierungen? Und warum setzen viele Hochschulen dabei auf externe Partner für die Patentvermarktung und welche Tipps können sie geben?

 

Warum viele Hochschulerfindungen niemals den Markt erreichen

Zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis und marktfähiger Innovation liegt häufig ein weiter Weg. Zahlreiche Forschungsergebnisse werden publiziert, auf Konferenzen vorgestellt oder in Projekten genutzt, ohne jemals wirtschaftlich verwertet zu werden. Oft fehlt es nicht an technischer Qualität, sondern an strukturierten Prozessen und finanziellen Mitteln für Schutzrechte und Technologietransfer.

Hinzu kommt ein strukturelles Spannungsfeld: Wissenschaft lebt von Veröffentlichung und Wissensaustausch. Patente hingegen erfordern zunächst Vertraulichkeit und strategisches Vorgehen, so dass etwaige Veröffentlichungen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden können – und zwar nach der Patentanmeldung.

Wird eine Erfindung veröffentlicht, bevor eine Patentanmeldung erfolgt ist, kann die für eine Patenterteilung notwendige Neuheit verloren gehen – und damit die Grundlage für einen wirksamen Schutz. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von sogenannten neuheitsschädlichen Vorveröffentlichungen. Genau deshalb ist frühzeitig ein professioneller Umgang mit Erfindungsmeldungen und Schutzrechten entscheidend.

Im Bereich der Verwertung zeigen sich die unterschiedlichsten Herausforderungen. Hier ein Ausschnitt: Viele Erfindungen aus der Forschung sind dem Stand der Technik so weit voraus, dass der Markt noch mehrere Jahre braucht, bis die Technologie für die Industrie in die konkrete Anwendung rückt. Andere Erfindungen sind so speziell, dass sie nur für Forschungsapplikationen geeignet sind – nicht aber für industrielle Anwendungen. Für die Umsetzung der meisten Hochschulerfindungen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sind noch viele Entwicklungsschritte und Vermarktungsmaßnahmen erforderlich, die von etwaigen Lizenznehmern oder Käufern übernommen werden müssten – und dieses Investment wird oft gescheut. Häufig legen Unternehmen Wert auf Rechtssicherheit und prüfen Technologieangebote erst dann, wenn die Patente erteilt sind. In anderen Fällen hingegen möchten Unternehmen noch Einfluss auf den Prozess im Rahmen der Anmeldung, Prüfung und Einleitung von Nachanmeldungen nehmen. Ist ein Interessent gefunden, können die Lizenzverhandlungen mehrere Monate, ein Jahr oder auch länger dauern – selten geht es ganz schnell. Oft geht es dabei um vertragliche Details, die wohlüberlegt ausgebreitet und abgestimmt werden müssen.

Es wird deutlich, dass die Faktoren für eine erfolgreiche Patentverwertung sehr vielfältig sind. Aufgrund dessen macht es Sinn, dass bei der Vermarktung solche Experten oder Patentvermittler wie EZN mit eingebunden werden, die sowohl über das technische Verständnis als auch über das nötige Wissen im Bereich Patente und Vermarktung verfügen und entsprechende Qualifikationen vorweisen können, wie z.B. ein Studium in den Ingenieurswissenschaften, ein Aufbaustudium im Schutzrechtsbereich (z.B. Patentingenieur) und langjährige Erfahrung. „Hochschulen benötigen heute Partner, die sowohl die Sprache der Wissenschaft als auch die der Industrie sprechen“, erläutert Dr. Hanns Kache, Geschäftsführer von EZN.

 

Was ist eine Diensterfindung an Hochschulen?

Erfindungen, die im Rahmen einer beruflichen, wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen entstehen, gelten in vielen Fällen als sogenannte Diensterfindungen. Konkret bedeutet das: Die Erfindung entsteht im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit (die Erfinder haben einen Anstellungsvertrag mit der Forschungseinrichtung) und unterliegt damit den Regelungen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG).

 

Wann gilt eine Erfindung als Diensterfindung?

Typischerweise handelt es sich um eine Diensterfindung, wenn:

  • die Erfindung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entstanden ist,
  • sie mit den Aufgaben an der Hochschule zusammenhängt,
  • oder wesentlich auf Erfahrungen und Arbeiten der Einrichtung basiert.

Besonders relevant ist dies für:

  • wissenschaftliche Mitarbeitende,
  • Professorinnen und Professoren,
  • Forschende,
  • Doktorandinnen und Doktoranden,
  • sowie Beschäftigte in Forschungsprojekten.

Studierende gelten oft als freie Erfinder, sofern sie kein Anstellungsverhältnis (z.B. HiWi, wissenschaftliche Hilfskraft) mit der Forschungseinrichtung haben.

 

Warum die Erfindungsmeldung frühzeitig erfolgen muss

Bevor Forschungsergebnisse veröffentlicht oder auf Konferenzen präsentiert werden, sollte geprüft werden, ob eine schutzfähige Erfindung vorliegt und eine Schutzrechtsanmeldung einzuleiten ist. Diensterfindungen sind dem Arbeitgeber zu melden – das ist rechtlich vorgeschrieben und im ArbnErfG geregelt. Die Erfindungsmeldung bildet dabei die Grundlage für die weitere Bewertung durch die Hochschule oder externe Patentverwertungspartner.

Eine typische Erfindungsmeldung enthält unter anderem:

  • Namen aller (!) Erfinder:innen
  • Beschreibung der technischen Lösung,
  • Abgrenzung zum Stand der Technik,
  • technische und wirtschaftliche Vorteile,
  • Entwicklungsstand der Technologie,
  • mögliche industrielle Anwendungen,
  • Hinweise auf potenzielle Interessenten oder Kooperationspartner.

 

Der Weg von der Erfindungsmeldung bis zur Patentanmeldung

Nach Eingang der Erfindungsmeldung prüft die Hochschule, ob sie die Erfindung in Anspruch nehmen möchte. Hierfür besteht in der Regel eine gesetzliche Frist von vier Monaten. Entscheidet sich die Hochschule gegen die Inanspruchnahme, gehen die Rechte am geistigen Eigentum (IP, Intellectual Property) an die Erfinder zurück. Nimmt die Hochschule die Erfindung in Anspruch, wird üblicherweise eine Schutzrechtsstrategie entwickelt und eine Patentanmeldung vorbereitet.

Bereits in dieser Phase stellt sich eine entscheidende Frage: Lohnt sich eine Patentierung wirtschaftlich überhaupt? Denn eine Patentanmeldung verursacht nicht nur Kosten, sondern auch langfristigen organisatorischen Aufwand. Deshalb werden Hochschulerfindungen üblicherweise sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet. In der folgenden Abbildung sind die zwei Entscheidungsmöglichkeiten „Inanspruchnahme“ und „Freigabe“ grafisch dargestellt.

Hochschulpatente Inanspruchnahme Freigabe

 

Wann ist eine Hochschulerfindung patentfähig?

Damit eine Erfindung patentiert werden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zu den wichtigsten Kriterien gehören:

Technizität

Die Erfindung muss technischer Natur sein. In vielen ingenieurwissenschaftlichen Bereichen ist dies automatisch erfüllt. Komplexer wird es bei softwarebezogenen Entwicklungen. Reine Software ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und nicht ohne Weiteres patentfähig. Wenn Software jedoch Teil eines technischen Systems ist, kann ein Patentschutz durchaus möglich sein – man spricht dann von sogenannten computerimplementierten Erfindungen.

Neuheit

Die Erfindung darf in ihrer konkreten Form bislang nicht öffentlich bekannt sein. Genau deshalb ist eine Erfindungsmeldung rechtzeitig vor einer wissenschaftlichen Veröffentlichung so wichtig.

Erfinderische Tätigkeit

Die Lösung darf für Fachleute nicht naheliegend sein. Hierzu werden üblicherweise Recherchen in Patentdatenbanken und in der Fachliteratur durchgeführt.

Gewerbliche Anwendbarkeit

Die Erfindung muss praktisch umsetzbar und industriell nutzbar sein. Rein theoretische Konzepte ohne technische Realisierbarkeit erfüllen diese Voraussetzung grundsätzlich nicht.

 

Warum Patentverwertung an Hochschulen oft falsch eingeschätzt wird

Patentanmeldungen werden im Hochschulkontext häufig als formaler Prozess betrachtet, der mit hohen Kosten und viel Aufwand verbunden ist. Und die Patentverwertung im Hochschulkontext nur auf die erfolgreiche Lizenzierung oder den Verkauf der Schutzrechte zu reduzieren, ist zu kurz gegriffen. Tatsächlich erfüllen sie jedoch eine wesentliche strategische Funktion.

Schutzrechte können:

  • Industriekooperationen erleichtern,
  • Drittmittelprojekte stärken,
  • die Attraktivität von Ausgründungen erhöhen,
  • Investitionsentscheidungen beeinflussen,
  • und technologische Kompetenz sichtbar machen.

Auch bei Förderprogrammen und Innovationsrankings spielen Patente häufig eine wichtige Rolle. Vorhandene Schutzrechte gelten vielfach als Qualitätssignal für technologischen Innovationsgehalt. Insbesondere erteilte Patente gelten als Aushängeschild, weil durch die Erteilung von einer unabhängigen Behörde – dem Patentamt – der hohe Innovationsgrad bestätigt wurde. Gerade technologieorientierte Ausgründungen profitieren davon, wenn Schutzrechte frühzeitig strategisch aufgebaut werden. Patente schützen die Alleinstellungsmerkmale (USP) und werden von Investoren im Rahmen des Risikomanagements gern gesehen.

 

Wie die Patentvermarktung an Hochschulen konkret funktioniert

Eine Patentanmeldung allein führt noch nicht automatisch zu wirtschaftlicher Verwertung. Entscheidend hierfür sind die anschließenden Maßnahmen im Rahmen der Patentvermarktung. Hierbei geht es darum, geeignete Unternehmen, Lizenznehmer oder Investoren zu identifizieren, die Erfindung anzubieten und die Technologie in marktfähige Verwertungsmodelle zu überführen.

Marktanalyse und Identifikation potenzieller Industriepartner

Im Rahmen der Patentvermarktung wird analysiert:

  • Welche Branchen könnten Interesse an der Technologie haben?
  • Welche Unternehmen arbeiten bereits in ähnlichen Bereichen?
  • Welche Marktpotenziale bestehen?
  • Gibt es mögliche Kooperationspartner oder Lizenznehmer?

Geheimhaltungsvereinbarungen und Technologietransfer

Bevor vertrauliche technische Informationen ausgetauscht werden, werden üblicherweise Geheimhaltungsvereinbarungen – oft NDA (Non-Disclosure Agreement) genannt – abgeschlossen. Erst danach erfolgen vertiefte Gespräche mit potenziellen Industriepartnern oder Investoren.

Lizenzierung, Verkauf oder Spin-off?

Für Hochschulerfindungen kommen unterschiedliche Verwertungswege infrage:

  • Lizenzierung an bestehende Unternehmen,
  • Verkauf von Schutzrechten,
  • gemeinsame Entwicklungsprojekte,
  • oder technologieorientierte Ausgründungen bzw. Start-ups.

Welche Strategie sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Technologiefeld, Marktpotenzial und Entwicklungsstand ab. Soll die Erfindung durch ein Start-up umgesetzt werden, sollte das Gründerteam dies der Hochschule möglichst früh mitteilen – z.B. im Rahmen der Erfindungsmeldung oder in Vorgesprächen.

In der folgenden Abbildung ist der Patentverwertungsprozess von der Erfindungsmeldung über die Prüfung und Patentanmeldung bis zum IP-Marketing (Lizenz, Verkauf) dargestellt.

Erfindungsmeldung und Patentverwertungsprozess an Hochschulen

 

Hochschulpatente als Grundlage für Ausgründungen und Spin-offs

Gerade im Deep-Tech-Bereich bilden Patente häufig die Grundlage erfolgreicher Ausgründungen. Neben der klassischen Lizenzierung und eines Schutzrechtskaufs rückt zunehmend das Modell IP gegen Virtual Shares in den Fokus. Investoren achten zunehmend darauf,

  • ob Schutzrechte vorhanden sind und wem sie gehören,
  • wie belastbar die IP-Strategie ist,
  • und ob die technologischen Alleinstellungsmerkmale ausreichend abgesichert sind.

Fehlende Schutzrechte können dagegen erhebliche Risiken darstellen – insbesondere bei kapitalintensiven Technologiegründungen. Patente sind deshalb nicht nur Schutzinstrumente, sondern oft zentrale wirtschaftliche Assets für Spin-offs und technologieorientierte Start-ups.

 

8 Tipps für eine erfolgreiche Patentverwertung

Die größte Herausforderung liegt, wie oben dargestellt, häufig nicht in der Patentanmeldung selbst, sondern in der Frage, wie aus einer geschützten Technologie tatsächlich am Markt eingeführte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit klarem wirtschaftlichen Nutzen werden. Und: „Technologietransfer ist Teamarbeit. Wenn Hochschule, Erfinder und Verwertungspartner an einem Strang ziehen, entstehen die besten Ergebnisse“, erklärt Dr. Tobias Braunsberger, Geschäftsführer von EZN. Genau hier gewinnt ein systematischer IP-Prozess in Kombination mit einer professionelle Patentvermarktung an Bedeutung.

Im Folgenden acht allgemeine Tipps direkt aus der Praxis:

  • Regelmäßige Sensibilisierungsmaßnahmen zum Umgang mit IP
  • Professionellen Ablauf für Erfindungsmeldungen etablieren
  • Auf Gründungsinteressierte frühzeitig eingehen und Angaben zur geplanten unternehmerischen Umsetzung miteinbeziehen
  • Bekannte und potenzielle Kooperationspartner frühzeitig informieren
  • Erfindungen und Schutzrechte in der Öffentlichkeit sichtbar machen und attraktiv darstellen
  • Start-ups sollten bei Verhandlungen mit der Transferstelle bezüglich der Nutzungsrechte auch die Investoren persönlich miteinbeziehen
  • Bei der Drittmittelakquise Kosten für Schutzrechte und IP-Marketing mit in Betracht ziehen und beantragen
  • Einsatz von entsprechendem Fachpersonal und externen IP-Dienstleistern, die sich wie EZN auf die Verwertung von Schutzrechten spezialisiert haben

 

Wie EZN Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der Patentvermarktung unterstützt

EZN unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und technologieorientierte Ausgründungen entlang des gesamten Prozesses – von der Schutzrechtsbewertung bis zur aktiven Patentvermarktung.

Dazu gehören unter anderem:

  • Bewertung von Hochschulerfindungen bzw. Erfindungsmeldungen,
  • Patentrecherchen zur Neuheit und zum Stand der Technik mit Bewertung der erfinderischen Tätigkeit
  • Entwicklung von Patent- und Verwertungsstrategien,
  • Markt- und Wettbewerbsanalysen,
  • Identifikation potenzieller Lizenznehmer,
  • aktive Ansprache von Industriepartnern,
  • Unterstützung bei Lizenzierungsprozessen,
  • sowie Begleitung technologieorientierter Spin-offs / Start-ups.

Dabei verbindet EZN technologische Expertise, Marktverständnis und langjährige Erfahrung im Technologietransfer mit über 40 Jahren Erfahrung. Im Rahmen der Transfer- und Innovationsinitiative „Rückenwind für Innovation“, die  im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) von einem Konsortium aus EURONORM GmbH, DIW Econ GmbH, IfM Bonn und empirica umgesetzt wird, wurde die Rolle von EZN als wichtiger Intermediär zwischen Hochschulen und Unternehmen hervorgehoben.

 

Patentverwertungsexperten Dr. Tobias Braunsberger und Dr. Hanns Kache

EZN-Geschäftsführer Dr.-Ing. Tobias Braunsberger und Dr.-Ing. Hanns Kache bei einem Besuch der Firma Bosch 

 

Internationaler Wissenstransfer und Vernetzung im PATLIB-Netzwerk

Innerhalb des PATLIB-Netzwerks des Europäischen Patentamts nimmt EZN teil an internationalen Austausch- und Arbeitsformaten zu Technologietransfer und IP-Kommerzialisierung. Durch Trainings, Mentoring, Konferenzen und Twinning-Aktivitäten werden bewährte Transferpraktiken zwischen den Zentren geteilt und gemeinsam weiterentwickelt.

Das Europäische Patentamt fördert mit der Initiative „Knowledge Transfer to Africa“ (KT2A) seit 2022 den Transfer von Erfahrungen und bewährten IP- und Technologietransferpraktiken aus dem europäischen PATLIB-Netzwerk nach Afrika. EZN beteiligt sich aktiv durch Online-Seminare, die Teilnahme an einer Konferenz in Nigeria sowie Twinning-Partnerschaften mit zwei nigerianischen Universitäten.

Sprechen Sie mit EZN über die Vermarktungsmöglichkeiten Ihrer Technologie oder Ihres Schutzrechts. Kontakt

 

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Über die Patentfähigkeit und den Rechtsbestand einer Patentanmeldung und eines Gebrauchsmusters im amtlichen Sinne entscheiden grundsätzlich die Patentämter (z. B. DPMA und EPA). Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, ist deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

 

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