FAQ – Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten rund um EZN

1. Wer kann sich an EZN wenden?
Jeder kann sich an EZN wenden. Unsere Kunden stammen überwiegend aus Unternehmen, Universitäten/Hochschulen, Start-ups und Kapitalgesellschaften. Zudem haben wir spezifische Dienstleistungsangebote für private Erfinder. Für die erste Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und den Fragebogen auf der Homepage.

2. Was sind die Tätigkeitsschwerpunkte von EZN?
Der Tätigkeitsschwerpunkt von EZN liegt im Bereich der Innovationen. Unsere Leistungen umfassen im Kern die Bewertung und den Schutz von Erfindungen sowie die Entwicklung und die Kommerzialisierung von innovativen Technologien – auch unter Einbeziehung von Förderprogrammen. Neben der Beratung bietet EZN auch Seminare rund ums Thema IP an.

3. Auf welche Technologiebereiche ist EZN spezialisiert?
EZN ist nicht auf ein einziges Technologiegebiet festgelegt. Die Mitarbeiter von EZN verfügen über Erfahrungen in verschiedenen technologischen und naturwissenschaftlichen Bereichen, u. a. Maschinenbau, Elektrotechnik, Life Sciences, Medizintechnik und Biotechnologie.

4. Ist EZN nur regional tätig oder auch international?
EZN arbeitet nicht nur für Kunden aus Norddeutschland und dem gesamten Bundesgebiet, sondern ist selbstverständlich auch international bzw. weltweit tätig.

5. Wann ist ein guter Zeitpunkt, um mich an EZN zu wenden?
Idealerweise vor Beginn eines Innovationsvorhabens, z. B. im Rahmen unserer Erfindererstberatung. So können z. B. nötige Maßnahmen, Potenziale, Risiken und Fördermöglichkeiten frühzeitig identifiziert werden – das Vorgehen kann somit systematisch geplant und das Projekt zielgereichtet und effizient umgesetzt werden. Dem Effekt „ach, hätte ich das doch schon vorher gewusst“ wird somit entgegengewirkt und das eigene Risiko reduziert. Planung und Umsetzung müssen schon frühzeitig erfolgen. Beispielsweise sind Patente schon vor einer Veröffentlichung anzumelden und Fördermittel vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind in der Regel von einer Förderung ausgeschlossen.

6. Welche Leistungen erbringt EZN für Unternehmen, Start-ups und Gründer?
Hierzu zählen u. a. Patentrecherchen, Verletzungsrisiko-Recherchen, Bewertungen von innovativen Vorhaben im Vergleich zum Stand der Technik und in den Bereichen Technologie, Unternehmen und Markt, Technologie- und Patentwertgutachten (z. B. für Förderbanken und Investoren), Kosten-Nutzen-Analysen, individuelle Beratung zur Schutzrechtsstrategie, Patentmanagement, Unterstützung bei Marketingmaßnahmen und Lizenzvergaben. Weiterhin erstellen wir Potenzialanalysen und Realisierungskonzepte. Wir unterstützen auch im Rahmen der Fördermittelberatung bei der Einwerbung von Fördermitteln (ZIM, Forschungszulage, EU) und beim Projektmanagement sowie bei der Präsentation von neuen Technologien auf internationalen Messen.

7. Welche Leistungen bietet EZN Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen an?
Die Leistungen von EZN als Patentverwertungsagentur (PVA) umfassen im Wesentlichen die Bewertung von Diensterfindungen, die Entwicklung von Patentierung- und Vermarktungsstrategien, das Patentmanagement (inkl. Einleitung von Patentanmeldungen über Patentanwaltskanzleien), die Vermarktung und Vertragsverhandlungen. Die genauen Tätigkeiten werden in der Regel im Rahmen einer Leistungsbeschreibung von den Auftraggebern festgelegt.

8. Welche Leistungen umfasst das Portfolio für Kapitalgesellschaften und Investoren?
Dazu zählt u. a. die objektive und unabhängige Analyse und Bewertung von technischen Vorhaben und Schutzrechtsportfolien von Gründern, Start-ups und Unternehmen z. B. in Form von Gutachten in einer verständlichen Sprache, die auch Nichttechnikern (z. B. Bankern, Kaufleuten, Juristen) eine Grundlage für ihre Entscheidungen bietet. EZN erstellt Gutachten nach dem SIGNO Patentwertstandard.

9. Welche Dienstleistungen bietet EZN privaten Erfindern an?
Hierzu zählen u. a. die objektive Erfindungsbewertung (bestehend aus Patentrecherche und Wirtschaftlichkeitsanalyse), individuelle Beratung zur Schutzrechtsstrategie, Koordinierung und Unterstützung bei der Auswahl eines fachlich geeigneten Patentanwalts, Entwicklung einer Vermarktungsstrategie sowie die Unterstützung bei Marketingmaßnahmen und Lizenzverhandlungen.

10. Was sind die Vorteile von EZN?
EZN ist in dem Themenbereich seit 1981 erfolgreich tätig. Als unabhängiger Dienstleister haben wir einen ganzheitlichen Blick auf die Bedarfe unserer Kunden. Neben den vielfältigen technischen Aspekten beziehen wir auch den wirtschaftlichen Bereich sowie die fördermittelspezifischen Belange mit ein. Wir stellen die Zusammenhänge klar und allgemeinverständlich dar und verklausulieren nicht. Unser Bestreben ist es, dass unsere Kunden Ihre Ziele effizient, sicher und kostenschonend erreichen und, dass der Erfolg nachhaltig wirkt.

11. Wie trete ich im Vorfeld einer Zusammenarbeit mit EZN in Kontakt?
Wir sind auf mehreren Wegen erreichbar: Vorab gerne telefonisch, per E-Mail, per Brief oder über unser digitales Kontaktformular. Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, möchten wir Sie bitten, unseren Fragebogen vollständig auszufüllen und an EZN zu schicken. Auf Basis der darin enthaltenen Informationen können wir ermitteln, wie wir bestmöglich für Sie tätig werden können.

12. Muss ich mit EZN eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen?
Der vertrauliche Umgang mit Informationen ist für uns selbstverständlich – bereits ab der Kontaktaufnahme. Die Geheimhaltung ist unter Punkt 8 unserer AGB geregelt und ist grundsätzlich automatisch von vorneherein gegeben. Das Abschließen einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung ist daher nicht erforderlich. Unsere Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.

13. Wie beschreibe ich meine Erfindung?
Die Beschreibung einer Erfindung sollte zeitnah schriftlich erfolgen und auch einige bildliche Darstellungen z. B. in Form von Skizzen umfassen. Neben den technischen Merkmalen sollten auch die wirtschaftlichen Vorteile dargestellt werden. Eine Vorlage für eine Erfindungsbeschreibung zum Ausdrucken können Sie hier herunterladen. Eine editierbare Version, die Sie am Computer ausfüllen können, finden Sie hier.

14. Benötige ich bereits eine Schutzrechtsanmeldung, wenn ich mit EZN Kontakt aufnehme?
Nein, wir begleiten unsere Kunden auf dem gesamten Weg, von der Idee bis zum Markterfolg. Eine Unterstützung durch EZN ist grundsätzlich in jeder Phase des Vorhabens möglich, also z. B. auch schon in der Konzeptions- oder Entwicklungsphase im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung.

15. Worauf ist im Rahmen eines Patentierungsprozesses grundsätzlich zu achten?
Die 12 größten Fallstricke beim Patentieren von Erfindungen sind diesem EZN-Fachartikel allgemein und verständlich dargestellt.

16. Kann ich bei EZN ein Patent anmelden?
EZN ist ein Beratungsunternehmen im Bereich Innovationsmanagement. Wir können Patentanmeldungen im Rahmen spezieller Dienstleistungen in Abstimmung mit dem Kunden über Patentanwälte beim Patentamt einleiten. EZN ist Partner des DPMA und des Patentinformationszentrums Niedersachsen. EZN ist keine Annahmestelle eines Patentamts für Schutzrechtsanmeldungen.

17. Wann sollte mit der Vermarktung begonnen werden?
Die genaue Antwort auf diese Frage ist einzelfallabhängig und hängt insbesondere von der favorisierten Umsetzungsstrategie ab. Vor allem sollte frühzeitig eine Vermarktungsstrategie entwickelt werden – denn eine erfolgreiche Vermarktung beginnt nicht mit dem „Marketing“, sondern mit der strategischen Planung. Grundsätzlich kann schon direkt nach der Patentanmeldung die Vermarktung eingeleitet werden.

18. Ist EZN eine öffentliche Einrichtung z. B. des Bundes, des Landes oder eine Nichtregierungsorganisation (NRO)?
EZN wurde 1981 unter öffentlicher Trägerschaft gegründet. Seit 1986 ist EZN ein privates Unternehmen (GmbH). Alle Gesellschafter stammen aus den Reihen der Mitarbeiter. Eine Beteiligung z. B. des Landes Niedersachsen, des Bundes oder eines anderen Unternehmens oder einer Universität/Hochschule besteht nicht. EZN ist daher gesellschaftlich unabhängig und weisungsungebunden – eine wesentliche Voraussetzung für unsere objektive Beratung.

19. Fördert EZN Patentanmeldungen und andere Projekte?
EZN erbringt zahlreiche Leistungen, die innerhalb spezieller Innovationsförderprogramme bezuschusst werden können. Die Mittel stammen in der Regel vom Bund, vom Land, von der EU oder anderen Wirtschaftsfördereinrichtungen. Eine direkte finanzielle Förderung über die EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH erfolgt grundsätzlich nicht.

20. Wie finanziert sich EZN?
EZN ist finanziell unabhängig und finanziert sich vollständig durch Einnahmen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb. EZN erhält keine institutionelle Förderung oder sonstige Mittel von Dritten.

21. Sind die Dienstleistungen von EZN kostenlos?
Die Leistungen von EZN sind grundsätzlich zu vergüten. Viele Leistungen können in der Regel innerhalb von Förderprogrammen und Netzwerken bezuschusst werden.

22. Erhält EZN von Patentanwaltskanzleien eine Provision?
Nein. Wir stimmen gemeinsam mit unseren Kunden ab, welcher Patentanwalt tätig werden soll. Die Kriterien sind objektiver Natur, u. a.: fachliche Qualifikation, Reputation, örtliche Nähe und Kostenrahmen.

23. Erbringt EZN Rechtsberatung?
EZN erbringt keine Rechtsberatung – diese erfolgt ausschließlich durch Fachanwälte.

Ihre Frage war in diesen FAQ nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular!

Schauen Sie auch gerne in unseren Innovations-Blog, dort erfahren Sie das Wichtigste, was Sie rund um die Realisierung von innovativen Technologien und Erfindungen wissen müssen.

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