Forschungszulage

Innovative Unternehmen haben im Wettbewerb die Nase vorn. Doch bevor eine Innovation entsteht, sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (FuE) nötig. Diese FuE-Tätigkeiten verursachen Kosten und die Erreichung der Ziele ist oft mit technischen und wirtschaftlichen Risiken verbunden. Die Nutzung klassischer Förderprogramme ist in der Regel an viele spezielle Kriterien gebunden und die Beantragung der Zuschüsse nur in bestimmten Zeitfenstern möglich. An diesem bisher problematischen Punkt knüpft die staatliche Forschungszulage an. Sie bietet die Möglichkeit, themenoffen und zeitlich weitgehend unabhängig finanzielle Mittel für FuE-Leistungen zu erhalten.

 

Was genau ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Begünstigung von Ausgaben für FuE. Grob zusammengefasst werden 25 % der FuE-Kosten in Form einer Steuergutschrift gefördert, maximal 4 Mio. € pro Jahr mit 1 Mio. €. Dieses Förderprogramm bzw. Gesetz gilt bundesweit und kann grundsätzlich unabhängig von der Unternehmensgröße in Anspruch genommen werden.

Die Beantragung der Forschungszulage kann jederzeit erfolgen. Die Antragstellung ist in folgende zwei Stufen gegliedert:

  • Antrag auf FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), Prüfung auf Erfüllung der FuE-Kriterien (vgl. Frascati-Handbuch)
  • Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt, jahresweiser Abruf der Fördermittel durch Steuerberater

Die Inhalte des FuE-Projekts sind weitgehend selbst bestimmbar und nicht thematisch begrenzt. Ein weiterer besonderer Vorteil der Forschungszulage liegt darin, dass die Fördermittel auch rückwirkend für bereits getätigte Ausgaben beantragt und genutzt werden können. Auch die Förderung mehrerer gleichzeitig laufender Projekte ist möglich (eine Doppelförderung ist aber ausgeschlossen).

Forschungszulage Beratung in Hannover

 

Qualifizierte Unterstützung bei Profis

Seit 1981 berät EZN bei der Erforschung, Entwicklung und der Kommerzialisierung von innovativen Technologien – insbesondere im Zusammenspiel mit öffentlichen Förderprogrammen (u. a. ZIM, WIPANO und EU). Zu unseren Experten zählen promovierte Ingenieure, die nicht nur beratend tätig sind, sondern selbst FuE-Arbeiten durchführen – bisher in über hundert eigenen Vorhaben. Auf Basis dieser Erfahrung ist unser Team bestens vertraut mit dem wissenschaftlichen Arbeiten, der Einwerbung von Fördermitteln und der richtlinienkonformen Projektbearbeitung.

EZN ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi) für go-Inno autorisiertes Beratungsunternehmen und steht mit den Projektträgern DLR und AiF, die auch für die Bewilligung der FuE-Bescheinigung zuständig sind, seit vielen Jahren in engem Kontakt.

Allein in den letzten Jahren konnten unsere Kunden mit unserer Unterstützung Fördermittel in Höhe von vielen Millionen Euro erfolgreich einwerben.

 

So unterstützen wir Sie bei der Forschungszulage

EZN kann Sie von der Vorprüfung Ihrer Projekte auf Förderfähigkeit, über die Beantragung der Forschungszulage bis hin zum Projektabschluss begleiten. Unsere Leistungen umfassen:

  • Information zur Nutzung der Forschungszulage
  • Identifizierung und Konzeptionierung von relevanten FuE-Projekten
  • Unterstützung bei der Beantragung der Forschungszulage
  • Technisch-wissenschaftliche Projektbegleitung
  • Unterstützung bei der Dokumentation

Übrigens: Derzeit nutzt EZN selbst die Forschungszulage für ein internes FuE-Projekt.

Lesetipp: Wie die Forschungszulage im Detail funktioniert und welches das wichtigste Kriterium für eine Förderzusage ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Jetzt Forschungszulage nutzen: Kontakt und Anfrage

Sie sind an der Forschungszulage interessiert? Dann nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Setzen Sie sich gerne mit uns über das Kontaktformular in Verbindung. Wir freuen uns auf Sie!

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