Wie die Forschungszulage funktioniert und beantragt wird
Innovationen sind von großer Bedeutung, wenn es darum geht, als Unternehmen langfristig zu wachsen und in von Wettbewerb geprägten Märkten bestehen zu können. Durch die Forschungszulage wird der Erfolgsfaktor einer starken Forschung und Entwicklung (FuE), der zahlreiche Firmen zu Weltmarktführern gemacht hat, gefördert und die Innovationskraft gesteigert. Im Wesentlichen beinhaltet die Forschungszulage eine finanzielle Erstattung in Höhe von 25 % der Personalkosten. Diese Förderung bietet gegenüber klassischen Förderprogrammen Vorteile und ist aufgrund der flexiblen Gestaltbarkeit insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) interessant.
Gerne können Sie sich unser 4-minütiges Erklärvideo ansehen, um in Kurzform die wichtigsten Punkte zur Forschungszulage kennenzulernen:
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Besonderheiten und Vorzüge der Forschungszulage näherbringen. Wir zeigen Ihnen klar und verständlich, was die Forschungszulage auszeichnet, wie Sie in den Genuss der Ihnen per Gesetz zustehenden Förderung kommen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten. In den Inhalt fließt unsere Erfahrung, die wir seit 1981 im Bereich der Fördermittelberatung haben, mit ein. Konkret erwarten Sie folgende Punkte:
- Welche Vorteile hat die Forschungszulage?
- Was beinhaltet die Forschungszulage und wie wird gefördert?
- Welches ist das wichtigste Kriterium für die Forschungszulage?
- Wer kann die Forschungszulage nutzen?
- Wie funktioniert die Beantragung der Forschungszulage?
- Beispiel für ein FuE-Projekt
- Fallen bei der Forschungszulage und welche Förderprogramme gibt es noch?
- Wie kann mir EZN bei der Forschungszulage weiterhelfen?
Welche Vorteile hat die Forschungszulage?
Die Forschungszulage hat gegenüber den bisherigen Förderprogrammen folgende wesentliche Vorteile:
- Die Forschungszulage ist themen- und branchenoffen
- Die Forschungszulage ist auch rückwirkend nutzbar (vor, während und nachträglich beantragbar)
- Mit einem FuE-Projekt kann unmittelbar begonnen werden
- Es können mehrere Projekte gleichzeitig gefördert werden
- Eigenleistungen eines Einzelunternehmers sind förderbar
- Auch für junge Unternehmen (Start-ups) geeignet
Was beinhaltet die Forschungszulage und wie wird gefördert?
Die Forschungszulage geht aus dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung – (Forschungszulagengesetz FZulG)“ hervor [1]. Formell gesehen beinhaltet die Forschungszulage eine Steuervergünstigung für Kosten im Bereich FuE – und ist nicht auf spezielle Branchen oder Themen begrenzt. Die Förderung erfolgt als Steuergutschrift, bezogen auf einzelne Kalenderjahre. Dieses Fördermodell ist in Deutschland relativ neu.
Wie hoch ist die Forschungszulage? Derzeit können pro Jahr Kosten von bis zu 4 Mio. € angesetzt werden, die mit bis zu 25 % bzw. 1 Mio. € bezuschusst werden. Übersteigt die Steuergutschrift die gezahlte Steuer, so erfolgt eine Auszahlung. Konkret werden folgende Ausgaben gefördert:
- FuE-Personalkosten mit 25 %
- FuE-Aufträge (extern und innerhalb einer Unternehmensgruppe) mit 25 % bezogen auf 60 % des Auftragswerts
Üblicherweise werden bei der Berechnung der Höhe der Forschungszulage die Gehälter des im Bereich FuE arbeitenden Personals zugrunde gelegt. Einzelunternehmer können für Eigenleistungen je nachgewiesener Arbeitsstunde 40 € ansetzen. Bei der Auftragsforschung ist zu beachten, dass diese innerhalb der Europäischen Union erfolgt. Materialkosten sind nicht förderfähig. Ist die Forschungszulage steuerpflichtig? Grundsätzlich ja. Allerdings ist diese Frage nach unseren Recherchen noch nicht abschließend geklärt.
Weitere Vorteile gemäß FZulG ab 2024
Im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) spielt die steuerliche Forschungsförderung bzw. das Forschungszulagengesetz (FZulG) eine wichtige Rolle und wurde dahingehend modifiziert, dass sowohl die Zuschüsse als auch die Nutzungsmöglichkeiten noch attraktiver werden. So wurde beschlossen, zum 28.03.2024 die maximale Bemessungsgrundlage von 4 Mio. € auf 10 Mio. € zu erhöhen. Weiterhin wurden kleine und mittlere Unternehmen gestärkt, indem der Fördersatz für Eigenleistungen um 10 Prozentpunkte von 25 % auf 35 % angehoben wurde – auch der Fördersatz für Auftragsforschung ist dadurch effektiv von 15 % auf 17,5 % gestiegen. Mit der Erweiterung der Forschungszulage können nun auch Sachkosten (Anschaffungs- und Herstellungskosten) für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden, wenn diese im direkten Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt stehen. Auch für forschende Einzelunternehmer und Gesellschafter in Personengesellschaften gibt es weitere Vorteile: So wurde der förderfähige Stundensatz von 40 € auf 70 € angehoben. Mit diesen Erweiterungen und Verbesserungen können Sie von der Forschungszulage noch stärker profitieren und eine Beantragung wird noch lohnender. Wie wir in unseren Beratungen von unseren Kunden bestätigt bekommen haben, ergibt sich daraus eine solide Stärkung innovativer Unternehmen, die forschen, um mit neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Welches ist das wichtigste Kriterium für die Forschungszulage?
Wie der Name des Programms schon sagt: Für die Nutzung der Forschungszulage ist der FuE-Bezug elementar (vgl. „Frascati-Handbuch“). Wenn Sie Ihr Projekt zu einem der drei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) genannten FuE-Bereiche zuordnen können, erfüllt es dieses wichtige Kriterium:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Was bedeuten diese Begriffe? Bei der Grundlagenforschung steht der Erwerb von neuem Wissen im Fokus. Die industrielle Forschung beinhaltet planmäßiges Forschen, um mit neuen Kenntnissen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Im Rahmen der experimentellen Entwicklung wird auf vorhandenem Wissen aufgebaut, mit dem Ziel Neuerungen oder Verbesserungen im Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsbereich zu schaffen. Diese Anforderungen werden bereits von vielen Unternehmen erfüllt, ohne dass diese es bemerken. So zählen z. B. zur experimentellen Entwicklung auch Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung und Dokumentation stehen. Routinemäßige Entwicklungsleistungen und reine Marktforschungen sind in dem Kontext der Forschungszulage jedoch grundsätzlich nicht förderbar.
Ein weiterer großer Vorteil der Forschungszulage ist, dass diese auch rückwirkend beantragt werden kann, z. B. für noch laufende oder bereits abgeschlossene FuE-Projekte. Sie können also Ausgaben ansetzen, die in der Vergangenheit liegen (z. B. im letzten Geschäftsjahr). Bei den meisten Förderprogrammen ist dies ausgeschlossen.
Ist die Forschungszulage auf spezielle Themen, wie z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik oder Lifesciences begrenzt? Nein, grundsätzlich nicht. Die Förderung ist sowohl branchen- als auch themenunabhängig. Sie ist nicht, wie an anderen Stellen oft behauptet, ausschließlich auf den technologischen Bereich eingeschränkt. So nutzt EZN beispielsweise selbst die Forschungszulage für ein wissenschaftliches FuE-Projekt im Bereich Intellectual Property (IP). Ziel unseres geförderten Vorhabens ist die Entwicklung eines Kennzahlensystems, mit dem der Einfluss von patentierten Erfindungen auf die Gesellschaft dargestellt werden kann.
Wer kann die Forschungszulage nutzen?
Wer beantragt eigentlich die Forschungszulage? Laut einer ZEW/VDMA-Studie zur steuerlichen Forschungsförderung liegt der Maschinen- und Anlagenbau bei der Beantragung der Forschungszulage vorn. Allerdings ist die Förderung nicht auf diese Branche begrenzt. Gemäß Forschungszulagengesetz sind „Steuerpflichtige“ anspruchsberechtigt. Für die Praxis bedeutet das, dass die Forschungszulage weitgehend unabhängig von der Unternehmensform und -größe beantragt werden kann. Es spielt also keine Rolle, ob ein seit vielen Jahren bestehendes KMU, ein junges Start-up, ein Großunternehmen, eine Aktiengesellschaft oder ein Einzelunternehmer die Förderung in Anspruch nehmen möchte. Die Hürden für eine Antragsberechtigung sind folglich gering, insbesondere für Start-ups, die z. B. aufgrund fehlender Umsätze von anderen Innovationsförderprogrammen formell ausgeschlossen sind.
Wie funktioniert die Beantragung der Forschungszulage?
Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt. In einem ersten Schritt ist das FuE-Projekt zu beschreiben und ein Antrag an die sogenannte Bescheinigungsstelle zu richten. Was ist eine Bescheinigungsstelle? Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) prüft im Auftrag des Bundes, ob das Vorhaben eins der o. g. FuE-Kriterien erfüllt. Wenn die FuE-Bescheinigung der BSFZ vorliegt, ist die größte Hürde genommen und es kann in einem zweiten Schritt der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Prüfung durch das Finanzamt ist im Wesentlichen formeller Natur. Die Fördermittel werden dann zusammen mit dem nächsten Steuerbescheid ausgezahlt. Dieser Prozess ist in der folgenden Abbildung dargestellt und wird anschließend detailliert erklärt:
Für den ersten Schritt der Antragstellung muss ein FuE-Projekt konzipiert und beschrieben werden. Bei der Projektbeschreibung ist darauf zu achten, dass sich die Inhalte des FuE-Projekts deutlich von routinemäßigen Entwicklungsarbeiten abheben. Ein FuE-Projekt zeichnet sich insbesondere durch eine Neuartigkeit des Ergebnisses und technische und/oder wirtschaftliche Risiken entlang des Lösungswegs aus. In der Regel gehören zur Projektbeschreibung die administrativen Angaben zum Unternehmen, die Darstellung des Entwicklungsziels, eine Recherche, ein Lösungsansatz bzw. Lösungsweg, ein Projektplan mit Arbeitspaketen und die Darstellung der Risiken. Dabei gilt es, die Parameter und Methoden möglichst genau zu nennen. Weiterhin sind Angaben zur wirtschaftlichen Umsetzung zu machen. Der Antrag ist bei der BSFZ (ein Konsortium aus AiF, DLR, VDI) in digitaler Form einzureichen. Die Beantwortung von Rückfragen der BSFZ ist einmalig möglich (Hinweis: Die BSFZ erbringt keine individuelle Beratung zur Forschungszulage). Wenn das Projekt für förderwürdig erachtet wird, wird eine FuE-Bescheinigung ausgestellt – diese ist dann die „Eintrittskarte beim Finanzamt“ für die spätere Abrechnung.
Bei der Projektbearbeitung ist es essenziell, dass die durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar dokumentiert werden. Dazu gehört insbesondere die Erfassung der Arbeitsstunden des eingesetzten Personals. Dies ist wichtig, um im Falle einer Prüfung nachweisen zu können, dass die geförderten Leistungen tatsächlich erbracht wurden.
Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt? Dies erfolgt im zweiten Schritt der Antragstellung. Die Einleitung der Fördermittelauszahlung erfolgt über das zuständige Finanzamt. Der Ablauf ist wie folgt:
- Nach Ende eines Wirtschaftsjahres: Antrag auf Festsetzung über das ELSTER-System durch den Steuerberater
- Das Finanzamt setzt die Höhe der Forschungszulage in Euro fest (die Höhe der Fördermittel wird geprüft und bestätigt)
- Auszahlung mit dem nächsten Steuerbescheid, der versandt wird (unabhängig vom Anlagezeitraum, auf den sich der Steuerbescheid bezieht)
Beispiel für ein Forschungszulagen-Projekt
Viele der oben genannten Fakten und Erklärungen klingen ohne konkreten Praxisbezug noch recht abstrakt. Daher möchte wir Ihnen gern an diesem Punkt ein Beispiel für die Nutzung der Forschungszulage in einem Projekt vorstellen. Zur besseren Veranschaulichung verzichten wir auf zu viele Details und richten den wesentlichen Inhalt an typischen Förderprojekten aus, wie wir sie von unseren Kunden kennen. Dieses Beispiel zur Forschungszulage ist zwar fiktiv, könnte aber so durchaus in der Realität vorkommen. Im folgenden nun das Szenario:
Ein mittelständisches Unternehmen mit rund 230 Mitarbeitenden aus dem Bereich Maschinenbau plant die Entwicklung eines neuen Bauteils, das umformtechnisch hergestellt werden soll. Es handelt sich dabei um ein Sicherheitsbauteil, das aus mehreren Komponenten besteht und sehr gute Eigenschaften hinsichtlich Gewicht und Festigkeit aufweisen soll. Im Rahmen der Entwicklung sind diverse Konkretisierungen, Test-Konstruktionen, FEM-Simulationen, Werkzeugentwicklungen, Labor-Untersuchungen und prozessuale Testreihen in der Produktion erforderlich. Es werden Arbeitspakete geplant und Meilensteine definiert. Weil es ein derartiges Bauteil noch nicht gegeben hat und die Möglichkeit des Versagens in kritischen Situationen im Einsatz besteht, ist das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit einem hohen technischen Risiko verbunden. Es handelt sich um ein Projekt, das der Kategorie „industrielle Forschung“ zugeordnet wird.
Der Leiter der Entwicklungsabteilung kalkuliert die damit verbundenen Personalkosten auf insgesamt 380.000 Euro (Arbeitgeberbrutto). Weil das Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden zu den „kleinen und mittleren Unternehmen“ zählt, beträgt der Fördersatz 35 %. Unteraufträge sind nicht erforderlich. Die Materialkosten werden vernachlässigt, weil Halbzeuge aus einem Überbestand im eigenen Lager verwendet werden können. Es wird angenommen, dass sich das gesamte Projekt über 2 Kalenderjahre erstreckt:
- 1. Jahr: 200.000 Euro Personalkosten | Forschungszulage: 70.000 Euro
- 2. Jahr: 180.000 Euro Personalkosten | Forschungszulage: 63.000 Euro
Die gesamte potenzielle Forschungszulage liegt damit bei 133.000 Euro. Darauf basierend stellt das Unternehmen im Vorfeld des Projekts einen Antrag bei der BSFZ, um im Falle einer Bewilligung/Ablehnung konkret planen zu können. Die genaue Abrechnung, bzw. der Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage wird später anhand der tatsächlich geleisteten Stunden und der tatsächlichen Personalkosten vorgenommen.
Fallen bei der Forschungszulage
Worauf ist besonders zu achten, wenn die Forschungszulage genutzt wird? Im Folgenden eine kurze Darstellung der Risiken:
- Keine Förderzusage infolge unprofessionellen Vorgehens bei der Antragstellung
- Keine Auszahlung oder Rückzahlung der Fördermittel, falls im Rahmen einer Prüfung keine ausreichende Projektdokumentation nachgewiesen werden kann
- Überschreitung der De-Minimis-Grenze von 200.000 € durch Überschneidung mit anderem Förderprogramm
- Anderes Förderprogramm ist lukrativer
Welche Förderprogramme gibt es noch?
Das Angebot an Förderprogrammen ist so vielfältig, dass ein Gesamtüberblick kaum möglich ist. Nicht umsonst spricht man auch vom sogenannten „Fördermitteldschungel“. Daher möchten wir Ihnen an dieser Stelle eine Auswahl an bewährten Förderprogrammen vorstellen, die für KMU geeignet sind, die innovative Technologien entwickeln:
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), bis zu 45 % Zuschuss für FuE und weitere Zuschüsse für ergänzende Leistungen zur Markteinführung
- Patentförderprogramm WIPANO, bis zu 50 % Zuschuss für Schutzrechtsanmeldungen (Patente, Gebrauchsmuster)
- IP-Scan, Zuschuss für IP-Audit und Schutzrechtsanmeldungen
Diese Förderprogramme eignen sich neben der Forschungszulage gut für den Einstieg. Die Bewilligungsquote der Anträge ist hoch. Die Unterstützung erstreckt sich von der Idee und dessen Schutz bis zum Prototyp und Markteintritt.
Unser Fazit zur Forschungszulage
Zusammenfassend bietet die Forschungszulage eine attraktive Förderung für FuE-Leistungen. Die Förderung kann nahezu jederzeit und für mehrere Projekte genutzt werden – unabhängig von speziellen Ausschreibungen. Aus unserer Sicht ist die Forschungszulage insbesondere für solche KMU interessant, deren FuE-Bereich besonders stark ausgeprägt ist. Zu solchen Unternehmen zählen vor allem die vielen Hidden Champions oder Start-ups, die stetig innovative Lösungen entwickeln, neue Technologien entwickeln und vermarkten. Die Forschungszulage ist aber auch ein ideales Förderinstrument, wenn der Bereich FuE ausgebaut und verstärkt in Innovationen investiert werden soll.
Wie kann mir EZN bei der Forschungszulage weiterhelfen?
Unsere Unterstützung bei der Nutzung der Forschungszulage erstreckt sich von der Beantragung bis zur Projektdokumentation. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen und unverbindlichen Forschungszulagen-Check. Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen. Gerne können Sie mit uns über das Kontaktformular Verbindung aufnehmen oder rufen Sie direkt an unter 0511 / 850 308-0. Wir freuen uns auf Sie!
Quellen
[1] Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung Forschungszulagengesetz – FZulG, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 51.
Haftungsausschluss
Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung und auch keine steuerliche oder sonstige Beratung. Über die Förderbarkeit und die Auszahlung der Zuschüsse entscheidet nicht EZN, sondern die zuständigen Projektträger und Finanzämter. Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, wird deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
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