Übersicht Förderprogramm WIPANO Unternehmen
Das Förderprogramm WIPANO hat zum Ziel, kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups und Gründer bei eigenen Patentvorhaben zu unterstützen. Es stellt ihnen finanzielle Mittel für die professionelle Unterstützung durch objektive Experten und Fachanwälte sowie für die wirtschaftliche Umsetzung bereit. Die Ziele des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind die effiziente Sicherung und die Umsetzung innovativer Technologien – insbesondere von Erfindungen.
Vorgehen und förderbare Dienstleistungen von EZN
Um Ihre Idee erfolgreich zu schützen und umzusetzen, setzt EZN auf ein systematisches Vorgehen mit aufeinander aufbauenden Schritten, die auch im Rahmen von WIPANO gefördert werden. Im ersten Schritt werden die Patentierungsaussichten beleuchtet. Der zweite Schritt beinhaltet eine Wirtschaftlichkeitsanalyse. Beides liefert im dritten Schritt eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine konkrete und für Sie nachvollziehbare Patentierungsstrategie. Direkt im Anschluss kann EZN für Sie fachlich qualifizierte Patentanwälte mit Ihrer Patentanmeldung betrauen und Sie im weiteren Patentierungsverfahren begleiten. Während durchschnittliche Patentierungsvorhaben eine Erteilungsquote von 30 % haben, wird durch dieses bei EZN seit Jahrzehnten bewährte Vorgehen eine Erteilungsquote von über 95 % erreicht.
WIE IST DER ABLAUF BEI WIPANO?
Im Rahmen des WIPANO-Förderprogramms führt EZN für Sie gerne die förderfähigen Leistungspakete (LP 1 bis 3) durch, die die drei oben beschriebenen Schritte abbilden. Im daran anschließenden LP 4 erfolgt durch einen fachlich geeigneten Patentanwalt die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung. Sobald Ihre Schutzrechtsanmeldung erfolgt ist, kann EZN Sie auch bei der Vermarktung Ihrer Technologie unterstützen. So sind im Rahmen des LP 5 beispielsweise aktive Messeteilnahmen, die Erstellung und Veröffentlichung eines Technologie-Exposés oder die Unterstützung bei Vertragsverhandlungen förderbar.
Sprechen Sie uns über unser Kontaktformular an. Wir senden Ihnen gerne ein Angebot über die Dienstleistungen von EZN im Rahmen von WIPANO.
Wer ist bei WIPANO förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der freien naturwissenschaftlichen/technischen Berufe, die in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal stehen bis zu 16.600 € an Fördermitteln zur Verfügung.
Bei EZN können Sie sich über den betrieblichen Wert einer Patentierung informieren und erhalten einen konkreten „Fahrplan zum Patent“ zu Ihrer individuellen Schutzrechtsanmeldung. Im gesamten Prozess steht Ihnen EZN als kompetenter Ansprechpartner über einen Zeitraum von 24 Monaten zur Seite.
Höhe der maximalen Fördermittelzuschüsse in den WIPANO-Leistungspaketen (LP)
Beratungstermine WIPANO
In einer regelmäßigen Informationsveranstaltung (siehe „Termine“) informiert EZN über das Förderprogramm WIPANO und die Antragstellung.
Individuelle Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch oder via Videokonferenz (telefonische Erreichbarkeit zur Abstimmung von Terminen von Mo – Do in der Zeit von 09:30 – 15:00 Uhr unter Tel. 0511 / 8 50 30 80) durch. Schreiben Sie uns hierzu gerne – auch außerhalb der vorgenannten Zeiten – per E-Mail an. Wir melden uns bei Ihnen schnellstmöglich zurück.
Alles (!) zur WIPANO-Förderung
Hier finden Sie detaillierte Informationen zur WIPANO-Patentförderung in unserer Langfassung:
Erfolgsbeispiel „Patentierung“
Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Idee zum erteilten Patent. Lesen Sie hier das Erfolgsbeispiel eines innovativen Unternehmens:
Unser Gastbeitrag speziell für Start-ups
Erfahren Sie mehr über die Vorteile der WIPANO-Förderung für Gründer in unserem Artikel in der VentureCapital Magazin Sonderausgabe „Start-up 2022 – Der Wegweiser für Gründer“:
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