Neue WIPANO-Förderperiode: 2024 bis 2027

WIPANO-Förderung: Patente anmelden mit 16.000 Euro Zuschuss

Inhalte, Ablauf, Voraussetzungen und Tipps für die Beantragung

Anlass für diesen Beitrag

EZN hat seit 1981 über 17.000 Innovationsvorhaben bewertet sowie mehr als 8.000 nationale und internationale Patentanmeldungen für Unternehmen, Gründer, Start-ups und Universitäten begleitet – überwiegend im Zusammenspiel mit Patentförderprogrammen. Als qualifizierter WIPANO-Dienstleister möchten wir aus dem Technologieförderprogramm „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ den Förderschwerpunkt „Unternehmen-Patentierung“ detailliert erläutern.

Schutz für Innovationen

Folgendes Szenario kommt leider viel zu oft vor: Bereits kurze Zeit nach mühsamer Entwicklungsarbeit und aufwendiger Markteinführung eines neuen Produktes tauchen die ersten Nachahmungen auf. Der wirtschaftliche Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie liegt laut VDMA-Studie „Produktpiraterie 2020“ im Bereich von mehreren Milliarden Euro – nur in Deutschland [VDM20]. Den Schwerpunkt beim Vertrieb von Plagiaten stellt China dar. Erstaunlicherweise liegt Deutschland mit einem Anteil von 19 % beim Plagiatvertrieb auf dem zweiten Platz. Schutzrechte können eine äußerst wirkungsvolle Gegenwehr bilden. So bieten Patente ein Monopol für bestimmte Technologien bzw. Erfindungen.

Allerdings sind Patentanmeldungen und Patentmanagement kompliziert und kostenintensiv. Die notwendige Expertise, Erfahrung und finanzielle Ausstattung werden gerade von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nur selten aufgebracht. Sie nutzen daher nicht das gesamte Potenzial ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Im schlimmsten Fall können Sie durch eine Nichtbeachtung von Patenten ihre Geschäftsgrundlage verlieren.

Lesetipp: Die 12 größten Fehler beim Patentieren von Erfindungen

Genau hier setzt das bundesweite Patentförderprogramm WIPANO an: Es bietet Unternehmen Finanzmittel, um Innovationen effektiv zu schützen – bis zu 16.600 Euro bzw. max. 50 % der förderfähigen Maßnahmen pro Fall. Durch die Zuschüsse können Fachleute mit einschlägiger Qualifikation und Erfahrung, vor allem spezialisierte Dienstleister wie EZN und Patentanwälte, eingebunden werden. Das Ziel von WIPANO ist, Unternehmen hinsichtlich der Nutzung von gewerblichen Schutzrechten zu sensibilisieren und einen sinnvollen Schutz für eine Entwicklung zu erlangen, der zum Unternehmen passt – sowohl inhaltlich als auch monetär.

Inhalt von WIPANO

Im Fokus des Förderprogramms WIPANO stehen Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen. Ergänzend sind auch Marken- und Designanmeldungen grundsätzlich förderfähig [BMW24]. Die WIPANO-Patentförderung betrifft nicht nur den Schritt der Schutzrechtsanmeldung, sondern den gesamten Prozess, also auch die so wichtige Vorbereitung und Begleitung der Anmeldung unter ganzheitlichen Gesichtspunkten. Denn: Eine alleinige Betrachtung bzw. Förderung der Schutzrechtsanmeldung ist in der Regel wenig erfolgsversprechend, wie viele Unternehmen bereits schmerzhaft erfahren mussten. Daher werden im Rahmen von WIPANO sowohl die technische als auch die wirtschaftliche Umsetzung und das Marketing mit einbezogen. Da eine Patentanmeldung über einen längeren Zeitraum läuft (im Prüfungsverfahren sind mehrere Jahre nicht unüblich), erstreckt sich der Förderzeitraum über bis zu zwei Jahre. Dadurch können Maßnahmen, die im Vorfeld nicht exakt geplant werden können und erst im Laufe der Patentanmeldung anfallen, innerhalb dieses Zeitraums im Rahmen von WIPANO gefördert werden.

WIPANO-Module und Ablauf

Das WIPANO-Patentförderprogramm ist für Unternehmen ein Erfolgsmodell und wurde im Jahr 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) neu aufgelegt (Hinweise zur vorherigen Förderperiode, beantragbar in den Jahren 2020 bis 2023, finden Sie weiter unten im Text). Die zuschussfähigen Maßnahmen sind zwei sogenannten Modulen zugeordnet, die aufeinander aufbauen [BMW24]:

Modul 1

  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Stand-der-Technik-Recherche (inklusive Prüfung auf Neuheit)
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung (zum Beispiel Anmeldestrategie)

Modul 2

  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • Aktive Messeteilnahmen (Gebühren für Messestand)
  • Prototypen-Bau (keine Eigenleistung)
  • Ausgaben für rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen usw.)
  • Zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche usw.)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung

Die einzelnen förderfähigen Leistungen lassen sich zu einem Teil der fundierten Vorbereitung und zum anderen Teil der Umsetzung und Verwertung der Schutzrechtsanmeldung zuordnen. In der WIPANO-Richtlinie sind zu den jeweiligen Modulen mehrere förderfähige Maßnahmen aufgeführt. Gemäß den Erfahrungen von EZN haben sich folgende Maßnahmen bei gleichzeitig folgender Reihenfolge bewährt: Innerhalb der Vorbereitung der Schutzrechtsanmeldung erfolgt zunächst eine Beratung zur Schutzrechtsanmeldung gefolgt von einer Patentrecherche zur Neuheit (Modul 1), danach die Kosten-Nutzen-Analyse (Modul 2) und anschließend auf den Ergebnissen aufbauend die Anmeldestrategieberatung (Modul 1). Nach der Einleitung der Schutzrechtsanmeldung können dann Vermarktungsmaßnahmen und tiefergehende Recherchen wie beispielsweise eine Freedom-to-Operate-Recherche durchgeführt werden (Modul 2).

Für die einzelnen Module sind jeweils maximale Zuschusshöhen vorgegeben. Wie anhand von Bild 1 veranschaulicht, entfällt mit bis zu 10.000 Euro Zuschuss der Hauptanteil an der Gesamtfördersumme auf die schutzrechtsspezifischen Maßnahmen und Amtsgebühren in Modul 1, worin in den Augen von EZN der große Vorteil von WIPANO im Vergleich zu anderen Förderprogrammen liegt.

 

WIPANO 2024 Module

Bild 1: WIPANO-Module mit förderfähigen Leistungen und maximalen Zuschusshöhen

Maßnahmen und Zuschüsse im Detail

Das Förderprogramm WIPANO soll zudem dazu beitragen, dass auch kleine Unternehmen ein strategisches Verständnis des Patentsystems gewinnen und von gewerblichen Schutzrechten nachhaltig profitieren können. Für einen systematischen Einstieg in den Patentierungsprozess bietet sich eine einleitende Beratung zur Schutzrechtsanmeldung an. In einem nächsten Schritt ist eine Patentrecherche zum Stand der Technik inklusive Prüfung auf Neuheit der Erfindung im Rahmen von Modul 1 sinnvoll. Als Informationsbasis für die Patentrecherche kann unser Formular Erfindungsbeschreibung genutzt werden, in dem Sie die technischen und wirtschaftlichen Vorteile Ihrer Erfindung allgemein verständlich darlegen können (auch kleine ergänzende Skizzen sind sinnvoll). EZN kann als qualifizierter Dienstleister im Rahmen einer Recherche auf nationale und internationale Patentdatenbanken zurückgreifen. Bei einem positiv interpretierbaren Rechercheergebnis hat sich die Entwicklung einer individuellen Anmeldestrategie bzw. Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung bewährt. Dabei kann eine passgenaue Patentierungsstrategie entwickelt werden. Wir empfehlen grundsätzlich, hierfür die in Modul 2 förderfähige Kosten-Nutzen- bzw Wirtschaftlichkeitsanalyse zugrunde zu legen, um bei der Strategieentwicklung eine objektive Sicht auf die geplante Vermarktung miteinzubeziehen. Für die meisten Technologien (und deren Nachahmungen) ergeben sich ohnehin ein internationaler Markt und damit früher oder später die Bedeutsamkeit von Schutzrechtsanmeldungen auf internationaler Ebene. Eine Strategieberatung bei EZN folgt dem Leitsatz, für Ihr spezielles Vorhaben aus dem Geflecht an Patentierungsmöglichkeiten eine individuelle und kosteneffiziente Strategie herauszuarbeiten, die sich an der geplanten technischen und wirtschaftlichen Umsetzung orientiert. EZN unterstützt Sie in diesem Zuge auch bei der Wahl und Beauftragung eines fachlich geeigneten Patentanwalts.

Nach der wohlüberlegten Entscheidung, welches Schutzrechts in welchem Land angemeldet werden soll und welche Kosten hierdurch anfallen, erfolgt in einem weiteren Schritt durch einen zugelassenen Patentanwalt die Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldeschrift. Auf Basis der Erfindungsbeschreibung, der Rechercheergebnisse und weiterführender Gespräche erstellt der Patentanwalt eine Anmeldeschrift für das Schutzrecht. Dabei wird die technische Beschreibung in einen juristischen Text überführt und sogenannte Schutzansprüche formuliert. Auf Grundlage von bestehenden Skizzen werden hierzu ggf. auch vorschriftskonforme Patentzeichnungen angefertigt. Der Patentanwalt übernimmt mit der Einreichung der Anmeldeunterlagen zugleich die rechtliche Vertretung vor dem Patentamt und kann die frist- und vorschriftsgerechte Einzahlung der Amtsgebühren einleiten. Im Patentprüfungsverfahren kann der Patentanwalt auch die Erwiderung von Prüfbescheiden übernehmen. Um die maximale Fördersumme von Modul 1 auszuschöpfen, können zuwendungsfähige Kosten für Dienstleister und Patentamt in Höhe von bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden – der Zuschuss beträgt dann 10.000 Euro.

Im Fokus von Modul 2 steht die Verwertung bzw. wirtschaftliche Umsetzung Ihrer Erfindung bzw. etwaiger Schutzrechte. Eine Kosten-Nutzen-Analyse bildet eine gute Entscheidungsgrundlage, inwieweit eine Umsetzung und damit auch eine Patentierung einer neuen Technologie aus der ökonomischen Perspektive und bei einer objektiven Betrachtung sinnvoll ist. EZN kann dabei an einen breiten Erfahrungsschatz aus über 40 Jahren Tätigkeit anknüpfen. Auch für Firmen mit einschlägiger Branchenkenntnis kann das Analyseergebnis eine beruhigende Bestätigung sein, trotz aller Euphorie auch aus neutraler Sicht den richtigen Weg eingeschlagen zu haben. Sollen im Modul 2 weitere Leistungen im Rahmen von WIPANO bezuschusst werden, ist die Kosten-Nutzen-Analyse gemäß Richtlinie zwingend durchzuführen [BMW24].

Wenn Sie Ihre Entwicklung selbst vermarkten möchten, ist im Rahmen von Modul 2 der Prototypenbau förderfähig, sofern dieser nicht in Eigenleistung erfolgt. Ferner ist bei der Eigenvermarktung zu beachten, dass Sie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. In diesem Zusammenhang ist in der Regel eine Freedom-to-Operate (FTO) Recherche sinnvoll, die innerhalb vom Modul 2 gefördert werden kann. Auch für Start-ups, die gegenüber Investoren punkten wollen, ist eine FTO-Recherche bei der Venture Capital Akquise hilfreich. Möchten Sie Ihre Schutzrechte z.B. durch Lizenzen verwerten und entsprechend vermarkten, ist die Erarbeitung eines Marketingkonzepts zuschussfähig. Gerade wenn die Erfindung noch deutlich vom Prototypenstatus entfernt ist oder Start-ups die Verwertung ihrer Schutzrechte als Exit-Strategie planen, sollte ein entsprechendes Konzept frühzeitig erstellt werden. Die WIPANO-Förderung sieht in Modul 2 auch Zuschüsse für Messestandgebühren, Marken- und Designanmeldungen sowie für eine Patentrechtsschutzversicherung vor, sofern sie im Zusammenhang mit der geförderten Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung stehen. Der maximale Zuschuss im Rahmen von Modul 2 beläuft sich auf bis zu 6.000 €.

Kurz zusammengefasst wird für die innerhalb einer Laufzeit von maximal 24 Monaten getätigten, zuwendungsfähigen Ausgaben ein Zuschuss von 50 % gewährt, wobei die förderfähigen Ausgaben auf 32.000 Euro pro Fall begrenzt sind. Der gesamte, maximale Zuschuss beträgt somit 16.000 Euro. Die WIPANO-Fördermittel unterliegen grundsätzlich der De-minimis-Beihilfe-Regelung. Eigenleistungen werden generell nicht gefördert.

Lesetipp: WIPANO-FAQ mit einer Auflistung aller förderfähigen Dienstleistungen

Bisherige WIPANO-Leistungspakete (LP)

Gemäß der früheren WIPANO-Richtlinie vom 16.12.2019 konnten noch bis Oktober 2023 Förderanträge gestellt werden, die die Bezuschussung von Maßnahmen innerhalb von fünf sogenannten Leistungspaketen (LP) beinhalteten [BMW20]:

  • LP 1: Beratung und Detailprüfung hinsichtlich Neuheit (Patentrecherche)
  • LP 2: Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung (Wirtschaftlichkeitsanalyse)
  • LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung zur Schutzrechtsanmeldung
  • LP 4: Schutzrechtsanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte)
  • LP 5: Aktivitäten zur Verwertung

Für die Unternehmen, die seinerzeit einen Förderantrag gestellt und einen gültigen Zuwendungsbescheid haben, kann EZN nach wie vor die Leistungspakete LP1 bis LP3 und LP5 durchführen. Dies sollte nach unserem Verständnis noch maximal bis ca. Ende 2025 möglich sein. Die Förderung beträgt ebenfalls bis zu 50 %, die maximale Zuschusshöhe liegt bei 16.600 Euro.

Patentierungskosten spürbar senken

Neben den Kosten für die Vorbereitung der Schutzrechtsanmeldung werden im Rahmen von WIPANO vor allem die bei jedem Patentierungsprozess anfallenden, direkten Schutzrechtskosten (Amtsgebühren und Patentanwaltshonorar) gesenkt. Gerade anfangs fallen durch die Ausarbeitung der Anmeldeschrift, den Prüfungsprozess, internationale Anmeldungen in einem kurzen Zeitrahmen hohe direkte Schutzrechtskosten an. Die Förderung kann dazu beitragen, den in den ersten zwei Jahren des Patentierungsprozesses anfallenden „Löwenanteil“ an Kosten merklich zu reduzieren, wovon im Sinne des Förderprogramms vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups profitieren sollen. Sind die Anmelde- und Prüfungsprozesse abgeschlossen – diese können sich über Monate und zum Teil auch Jahre hinziehen – sind prinzipiell nur noch die Jahresgebühren einzuzahlen, die im Laufe der Zeit ansteigen. In Bild 2 ist die Höhe der direkten Schutzrechtskosten einer beispielhaften Patentanmeldung qualitativ dargestellt.

Kostensenkung durch WIPANO

Bild 2: Verlauf der direkten Schutzrechtskosten bei einer Patentanmeldung (schematisch)

Voraussetzungen für WIPANO

Nicht jeder ist im Förderprogramm WIPANO antragsberechtigt. Im Förderschwerpunkt „Unternehmen“ können – wie der Name schon sagt – nur Unternehmen einen Antrag stellen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.  Die wesentlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung gelten als erfüllt, wenn der Antragsteller:

  • Ein KMU der gewerblichen Wirtschaft ist oder den freien Berufen angehört,
  • maximal 250 Mitarbeiter beschäftigt und das Unternehmen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist,
  • seine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland hat und
  • in den letzten 3 Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet hat.

Darüber hinaus gelten noch weitere Voraussetzungen. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nummer 18 AGVO sind von der Förderung ausgeschlossen [BMW24].

Beantragung der Fördermittel

Wenn zum Schutz einer Idee eine Patentierung angestrebt wird und die WIPANO-Förderung in Betracht kommt, müssen in einem ersten Schritt die Fördermittel beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über das Förderportal easy-Online. In diesem elektronischen Formular-System ist unter den Rubriken „BMWK“ und „WIPANO“ der Förderbereich „–Patentierung – Unternehmen“ auszuwählen. Das dort auffindbare Antragsformular wird zunächst elektronisch erstellt, anschließend ausgedruckt und dann unterschrieben per Post beim Projektträger eingereicht. Neben den obligatorischen administrativen Daten sind folgende Angaben und Nachweise erforderlich:

  • Kurze Vorhabensbeschreibung (max. 2.000 Zeichen) z. B. mit Nennung der Vorteile der Erfindung gegenüber bekanntem Stand der Technik und Beschreibung der geplanten Umsetzung
  • Unternehmenstyp, z. B. GmbH, UG, KG, Freiberufler etc.
  • Für die Angaben zur Einstufung als KMU: Mitarbeiteranzahl (JAE – Jahresarbeitseinheiten), Umsatz und Bilanzsumme in Euro
  • Nachweise für die Unternehmensform (z. B. aktueller Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Anzeige der Erwerbsfähigkeit beim Finanzamt)

Nach Eingang der Antragsunterlagen nimmt der zuständige Projektträger eine Prüfung vor. Als Projektträger ist derzeit PTJ (Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tätig. Die Prüfung dauert in der Regel ca. vier Wochen. Wenn die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und der Antragsteller die Förderung beziehen darf, erhält dieser einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Im Zuwendungsbescheid ist ein Startdatum genannt, ab dem die Leistungspakete wirksam beauftragt und durchgeführt werden dürfen. Wenn inhaltliche Maßnahmen vor diesem Datum oder dem Vorliegen des Zuwendungsbescheids begonnen werden, handelt es sich in der Regel um einen sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn – dann ist eine Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Wenn die ca. vierwöchige Prüfung des Antrags zu lang ist, weil z. B. zeitnah Messepräsentationen erfolgen oder kurzfristig Gespräche mit potenziellen Partnern oder Investoren geführt werden müssen, kann nach vorheriger Rücksprache mit dem Projektträger ein Eilantrag gestellt werden. Dieser ist grundsätzlich zu begründen. Wird dem Eilantrag stattgegeben, erfolgt die Prüfung kurzfristig – somit kann im Falle der Bewilligung des WIPNAO-Antrags mit dem WIPANO-Projekt eher begonnen werden.

Es darf grundsätzlich nur ein Förderantrag gleichzeitig gestellt werden. Eine Antragstellung im Auftrag bzw. im Namen Dritter ist nicht möglich. Die WIPANO-Antragstellung kann im Rahmen der Förderperiode 2024 bis 2027 täglich bzw. durchgängig bis zum 31. Oktober 2027 erfolgen [BMW24].

Abrechnung der Fördermittel

Grundsätzlich gewährt das WIPANO-Programm eine Förderung in Form von Zuschüssen. Diese betragen für die o. g. förderfähigen und im Rahmen des Zuwendungszeitraums durchgeführten Maßnahmen bis zu 50 %. Um die Zuschüsse zu erhalten, können diese zum Ablauf des 24-monatigen Förderzeitraums beim Projektträger abgerufen werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach erfolgreicher Prüfung der Rechnungsunterlagen. Zu beachten ist hierbei, dass der Fördermittelabruf nur einmalig (!) vorgenommen werden kann. D. h., wenn alle relevanten Maßnahmen zeitig abgeschlossen wurden oder bereits die Grenze der Zuschüsse erreicht wurde, kann auch schon vor dem formalen Ende des Förderzeitraums eine Abrechnung sinnvoll sein.

Den formalen Ablauf im WIPANO-Programm von der Beantragung über die Durchführung der Leistungspakete bis hin zum Fördermittelabruf veranschaulicht Bild 3 schematisch.

WIPANO Ablauf

Bild 3: Schematischer Ablauf der Förderung im WIPANO-Programm

Und nach WIPANO?

Der Zeitraum der WIPANO-Förderung endet nach spätestens 24 Monaten. In der Regel wurden in dieser Zeit die Detailprüfungen zur Neuheit und wirtschaftlichen Verwertbarkeit vorgenommen, eine Schutzrechtstrategie festgelegt und mindestens eine Schutzrechtsanmeldung über einen Patentanwalt beim Amt eingereicht. Wie oben beschrieben, konnte damit im günstigsten Fall der „Löwenanteil“ an Schutzrechtskosten durch die Förderung deutlich gesenkt werden – der Grundstein für den Erfolgskurses Ihres Innovationsvorhaben ist damit gesetzt.

In der Praxis zeigt sich allerdings, dass zahlreiche Patente auch nach ein bis zwei Jahren im Anmeldeverfahren bzw. Prüfungsprozess von den jeweiligen Patentämtern noch nicht erteilt worden sind. Um die Patentanmeldungen aufrecht zu erhalten, sind im Prüfungsverfahren Bescheide zu erwidern und bei den Aufrechterhaltungsgebühren fortlaufend Fristen zu wahren. Gerade bei Patentanmeldungen im Ausland können die teils völlig unterschiedlich geregelten Verfahren und Fristen unübersichtlich erscheinen. Neben technischen Schutzrechtsanmeldungen werden in WIPANO ergänzend auch Designanmeldungen und Markenanmeldungen gefördert, die wiederum andere Aufrechterhaltungsschemata haben und deren späterer (unbeabsichtigter) Verlust ebenfalls abträglich für den Unternehmenserfolg sein könnten. Von daher empfiehlt EZN insbesondere kleineren Unternehmen ohne eigene IP-Abteilung, nach Ablauf des WIPANO-Förderzeitraums sämtliche Schutzrechtsanmeldungen durch ein anschließendes Schutzrechtsmanagement bzw. Patentmanagement überwachen zu lassen.

EZN führt seit vielen Jahren genau diesen Service für Unternehmen, aber auch für Universitäten und Hochschulen durch. Ein professionelles Schutzrechtsmanagement zählt zu unserem Angebot und kann sicherstellen, dass Schutzrechte sinnvoll und kosteneffizient geführt werden und nicht unabsichtlich erlöschen. Die maximale Laufzeit beträgt beim Patent bis zu 20 Jahre (für zugelassene Arznei- oder Pflanzenschutzmittel sogar bis zu 25 Jahre), beim Gebrauchsmuster bis zu 10 Jahre. Oft ist es aus unternehmerischer Sicht unabdingbar, eine technische Erfindung über die maximal mögliche Schutzdauer vor Nachahmern zu schützen. Auch können bei Folge- bzw. Weiterentwicklungen neue Schutzrechtsanmeldungen hinzugefügt werden, deren Laufzeit neu beginnt.

Was zudem vielfach unbeachtet bleibt, ist die Tatsache, dass der volle rechtlich wirksame Schutz einer Patentanmeldung erst mit der Erteilung durch das Patentamt in Kraft tritt. Gerade für KMU kann daher die Erteilung der eigenen Patentanmeldung besonders relevant sein – für Start-ups, die sich in einem dynamischen Wettbewerb gegenüber Großunternehmen behaupten müssen, ist dies mitunter von existentieller Bedeutung. Da Patentierungsanliegen auch mal nicht wie geplant ablaufen können, kann es sinnvoll sein, die ursprüngliche Schutzrechtsstrategie dem tatsächlichen Vorgang – und ggf. auch einer zwischenzeitlich geänderten wirtschaftlichen Situation – anzupassen. Aus langjähriger Erfahrung im Patentmanagement heraus weiß EZN, dass die Identifikation tatsächlich sinnvoller Maßnahmen am besten gelingt, wenn alle technischen und wirtschaftlichen Details bekannt sind und die Begleitung des Patentierungsanliegen von Anfang an in einer Hand liegt.

Ein zeitlicher Überblick über denkbare Schutzrechtsanmeldungen und Vermarktungsaktivitäten, sowohl während als auch im Anschluss an eine WIPANO-Förderung, ist schematisch in Bild 4 dargestellt:

Bild 4: Zeithorizont möglicher Schutzrechtsanmeldungen

Fazit

Patente und Gebrauchsmuster bieten einen rechtlichen Schutz für die Alleinstellungsmerkmale technischer Innovationen. Mit diesen Schutzrechten können Unternehmen Wettbewerbsvorteile nachhaltig sichern. Aufgrund der Komplexität des Patentwesens können gerade in der Anfangsphase des eigenen Patentierungsvorhaben finanzielle wie rechtliche Fallstricke auftreten. Um das wirtschaftliche Risiko und den Kostenberg zu Beginn einer Patentierung zu senken, stellt die WIPANO-Patentförderung Mittel zur Einbindung qualifizierter Fachleute bereit, wovon insbesondere KMU profitieren können. Eine individuelle Beratung, die Auswahl und Einleitung passender nationaler und internationaler Schutzrechtsmaßnahmen sowie eine verlässliche Begleitung auch über den Förderzeitraum hinaus sind sinnvolle Instrumente, um neue Technologieentwicklungen auf Erfolgskurs zu bringen und zu halten.

Ein einschlägiges Zitat bringt unseren Rat auf den Punkt: „Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.“ (Prof. Dr. Erich Otto Häußer, 1930 bis 1999, von 1976 bis 1995 Präsident des Deutschen Patentamtes) [SCH14].

Unser Angebot

EZN unterstützt Sie bei Ihrem Patentierungsvorhaben und ist qualifizierter Dienstleister für die folgenden Leistungen:

  • Patentrecherche zum Stand der Technik inklusive Prüfung auf Neuheit / FTO-Recherche
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • Beratung zur Schutzrechtsanmeldung
  • Beratung zur internationalen Schutzrechtsanmeldung bzw. Anmeldestrategie
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts (Patentvermarktung)

Gerne können wir Sie auch bei der Beantragung der WIPANO-Förderung unterstützen!

Ihre Ansprechpartner

Dr. Gaebel und Dr. Kache sind unsere WIPANO-Experten. Für ein individuelles Beratungsgespräch zur WIPANO-Patentförderung oder Angebot kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (Tel. 0511 / 8 50 30 80), schreiben Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Quellen

[BMW20] Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Hochschulen und Unternehmen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“. Fassung vom 16.12.2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 17.01.2020, verfügbar unter: Link
[BMW24] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Richtlinie zur Förderung des Technologie- und Wissenstransfers durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen von Unternehmen und Hochschulen „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“, vom 8. Januar 2024, verfügbar unter: Link
[SCH14] K. Schilling: Forschen – Patentieren – Verwerten. ISBN 978-3642549939, Frankfurt am Main, 2014.
[VDM20] VDMA: VDMA Studie Produktpiraterie 2020. Frankfurt am Main, 2020, verfügbar unter: Link
[WIP18] World Intellectual Property Organization: WIPO IP Facts and Figures 2018. WIPO Publication No. 943E/18, ISBN 978-92-805-2914-2, Geneva, 2018.
[ZEW09] ZEW: To Be Financed or Not… – The Role of Patents for Venture Capital Financing. Discussion Paper No. 09-003, Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, 2009.

Text:
EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Theaterstraße 2, 30159 Hannover
Dr.-Ing. Hanns Kache
Dr.-Ing. Christoph Michael Gaebel

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Die im Rahmen dieses Beitrags zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen können allerdings weder allumfassend noch auf die speziellen Bedürfnisse eines bestimmten Einzelfalls zugeschnitten sein. Eine Gewährleistung oder Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Qualität der in diesem Beitrag enthaltenen Informationen kann nicht übernommen werden. Dieser Beitrag stellt keine steuerliche, rechtliche oder sonstige fachliche Beratung dar. Der Beitrag kann und soll eine individuelle und verbindliche Beratung – insbesondere eine Rechtsberatung – nicht ersetzen. Über die Bewilligung der WIPANO-Anträge und die Zahlung der Fördermittel entscheidet grundsätzlich der zuständige Projektträger und nicht EZN. Eine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das auf Basis der Informationen dieses Beitrags vorgenommen wird, wird daher im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

 

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