Neuheitsrecherche

„Meine Erfindung habe ich noch nirgends gesehen“, behaupten Erfinder häufig. Tatsächlich sind einige Erfindungen bzw. deren technische Merkmale aus älteren Patentschriften bereits vorbekannt.

Ob eine Erfindung tatsächlich neu ist, sollte im Rahmen einer professionellen Neuheitsrecherche in der Patentliteratur analysiert werden. Anhand des qualifizierten Rechercheergebnisses kann bewertet werden, wie sinnvoll die Einleitung von Schutzrechtsmaßnahmen ist (Patentanmeldung oder Gebrauchsmuster).

Ablauf einer Patentrecherche zur Neuheit

Auch wenn sich die Art und das Anwendungsgebiet von Erfindungen unterscheiden, im Allgemeinen kann der Ablauf bei einer Neuheitsrecherche wie folgt aussehen:

  • Definition des Recherchegegenstands und Suchumfangs anhand einer Erfindungsbeschreibung
  • Recherchieren von Informationen in weltweit öffentlich zugänglichen Quellen, wie Patentdatenbanken, wissenschaftliche Veröffentlichungen, Fachzeitschriften und Konferenzberichte.
  • Analyse der gesammelten Informationen und Bewertung der Patentierbarkeit
  • Ergebniszusammenfassung in einem Bericht zur Neuheitsrecherche

Umfang, Auswertung und Nutzen einer Neuheitsrecherche

Im bestmöglichen Fall enthält ein Bericht zur Neuheitsrecherche keine als neuheitskritisch zu interpretierenden Treffer – das würde im Extremfall eine sogenannte „Nullrecherche“ darstellen. Im anderen Extremfall kann es zu einem Rechercheabbruch kommen, wenn Schriften ermittelt werden, die die Neuheit der Erfindung vollumfänglich und eindeutig identisch vorwegnehmen. In der Regel stellt das Rechercheergebnis eine kleine Treffermenge an Schriften dar, zu deren Relevanz anhand von Auszügen oder Kommentaren Bezug genommen wird.

Die wesentliche Zielsetzung einer Neuheitsrecherche besteht somit darin, die Aussicht auf Erteilung eines Patents abzuschätzen, um Fehlinvestitionen in ein sonst ggf. aussichtsloses Patentierungsvorhaben zu vermeiden. Im Falle eines positiv interpretierbaren Rechercheergebnisses dienen die recherchierten Schriften zudem als qualifizierte Ausgangsbasis für einen bestmöglichen Schutzumfang in der späteren Patentanmeldung. Eine gründliche Recherche kann auch dazu beitragen, potenzielle Schwachstellen in der Patentanmeldung zu identifizieren und zu beheben, bevor die Anmeldung beim Patentamt eingereicht wird.

Lesetipp: Alles zum Thema professionelle Patentrecherche und Recherchearten erfahren Sie hier.

Förderungen für Neuheitsrecherchen und Patentanmeldungen

Für kleine und mittelgroße Unternehmen, Start-ups und Freiberufler werden auf Bundes- und EU-Ebene Förderprogramme bereitgestellt, bei denen Zuschüsse für Neuheitsrecherchen und eine ggf. nachfolgende Patentanmeldung gewährt werden.

WIPANO – Förderschwerpunkt „Unternehmen-Patentierung“

Im Rahmen des Förderprogramms „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ (Förderschwerpunkt „Unternehmen-Patentierung“) kann die Neuheitsrecherche mit 50 % bezuschusst werden. Anschließend können zudem die ökonomischen Aspekte und Erfolgsaussichten im Rahmen einer Kosten-Nutzen- bzw. Wirtschaftlichkeitsanalyse bewertet werden. Auch ist eine Beratung zur Patentierungsstrategie förderfähig. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Frühjahr 2024 möglich.

KMU-Fonds 2023 – Voucher 3 „Patente“

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ (engl. SME Fund) ist ein Finanzhilfeprogramm der Europäischen Kommission. Eine von qualifizierten und für dieses Förderprogramm zugelassenen Dienstleistern, wie EZN, wird eine Neuheitsrecherche („Stand der Technik Recherche“ bzw. engl. Prior Art Search Report) mit bis zu 1.500 Euro (bzw. 75 %) bezuschusst. Zudem können im Falle einer Patentanmeldung bestimmte Kosten für amtliche Anmeldegebühren (nicht jedoch für das Patentanwaltshonorar) bezuschusst werden. Eine Antragstellung für den KMU-Fonds (Förderschwerpunkt „Patente“ bzw. Voucher 3) ist noch bis zum 6. Dezember 2024 möglich.

EZN – Ihr Recherchepartner

Die Neuheitsrecherche wird bei EZN nicht von Fachfremden durchgeführt, sondern von Experten, die eine universitäre ingenieurwissenschaftliche Ausbildung und eine Zertifizierung als Patentingenieur haben. EZN richtet sich nach dem Standard für Recherchen zu gewerblichen Schutzrechten – eine Qualitätsvereinbarung des PIZ-Netzwerks.

Für die professionelle Patentrecherche zur Neuheit nutzt EZN mehrere etablierte Datenbanken, um ein umfassendes und hochwertiges Rechercheergebnis zu erzielten – dazu zählen auch die Patentdatenbanken der Patentämter:

Weiterhin setzen wir auch spezielle Recherche-Tools ein, die auch in komplizierten Fällen ein hochwertiges Suchergebnis liefern. Als Vertragspartner des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und als Kooperationspartner der Technischen Informationsbibliothek (TIB) im Rahmen des Patentinformationszentrums Niedersachsen kann EZN auf ein spezielles DEPATIS-System des DPMA zugreifen.

Sie sind an unserer Neuheitsrecherche interessiert? Setzen Sie sich gerne mit uns über das Kontaktformular in Verbindung.

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