Patentrecherche: Das müssen Sie wissen

Wie lässt sich herausfinden, ob es ein Patent schon gibt? Hier erfahren Sie, wie die Suche funktioniert | Alles zum Thema Patentrecherche | Checkliste

Einleitung

Eine Patentrecherche liefert eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage für den gesamten Innovationsprozess. Sie ist nicht nur von elementarer Bedeutung, wenn es darum geht, eine Erfindung zu schützen und Schutzrechtsanmeldungen einzuleiten. Auch, wenn Sie kein Patent anmelden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie bei der technischen Umsetzung und Vermarktung nicht gegen bestehende Patente verstoßen. So oder so gilt es, durch eine fundierte Recherche in der Patentliteratur Freiräume für das eigene Vorhaben zu identifizieren. Anhand unserer Erfahrung, die wir seit 1981 im Rahmen vieler tausend Patentrecherchen gesammelt haben, wissen wir genau, worauf es dabei ankommt. In diesem Beitrag stellen wir dar, welche Arten von Patentrecherchen es gibt, welchem Zweck diese dienen und welche Grenzen es gibt. Konkret erwarten Sie die folgenden Inhalte:

  • Warum sind Patentrecherchen so wichtig?
  • Wie funktionieren Patentrecherchen?
  • Vier elementare Recherchearten
  • Wie viel kosten Patentrecherchen?
  • Grenzen von Patentrecherchen
  • Fehler bei Patentrecherchen, die Sie vermeiden sollten
  • Fazit
  • Checkliste für Patentrecherchen

Warum sind Patentrecherchen so wichtig?

Patentrecherche

Patentrecherchen sind ein wichtiges und zugleich mächtiges Werkzeug. Durch eine Recherche in der Patentliteratur können Sie sich einen Überblick über den Stand der Technik verschaffen, den möglichen Schutzumfang einer geplanten Patentanmeldung bewerten oder auch Informationen über Lösungen der Konkurrenz einholen. Die Auswertung des Rechercheergebnisses liefert Erkenntnisse, die als solide Entscheidungsgrundlage für die Einleitung der nächsten Schritte dienen. Die häufigsten Gründe für eine Patentrecherche sind:

  • Inspiration und Informationsbeschaffung
  • Ermittlung des Freiraums für die technische und wirtschaftliche Umsetzung einer Erfindung
  • Entscheidung, ob bzw. welche Schutzrechtsanmeldungen eingeleitet werden sollen
  • Bewertung der Patentierungsaussichten für eine eigene Patentanmeldung
  • Beobachtung der Wettbewerber (Schutzrechtsstrategie, FuE-Tätigkeiten, technische Lösungen etc.)
  • Prüfung, ob ggf. Verfahren gegen Schutzrechtsanmeldungen der Wettbewerber eingeleitet werden müssen

Die Patentliteratur beinhaltet einen enormen – oft unterschätzen – Wissensschatz. Schätzungen zufolge finden Sie 80 % des weltweiten technischen Wissens lediglich in der Patentliteratur und sonst in keiner anderen wissenschaftlichen Publikation [1]. Die Patentliteratur ist eine reichhaltige Quelle für besonders detaillierte Informationen. Beispielsweise muss die Beschreibung der Erfindung in einer Patentschrift so ausführlich und deutlich offenbart werden, dass ein Fachmann in der Lage ist, die Erfindung auszuführen.

Mit einer professionellen Patentrecherche können Sie Sicherheit gewinnen und Risiken senken. Außerdem können Sie Fehlern vorbeugen, die später teuer werden können. Wenn Sie z. B. eine Patentanmeldung ohne vorausgegangene Recherche einleiten, könnte es passieren, dass das Patentamt im Rahmen der Patentprüfung feststellt, dass Merkmale der Erfindung bereits vorbekannt sind und nicht geschützt werden können. Auch wenn Sie eine Technologie auf den Markt bringen, ohne geprüft zu haben, ob Sie gegen bestehende Schutzrechte verstoßen, riskieren Sie, dass Ihnen ein Wettbewerber, der über ein entsprechendes Schutzrecht verfügt, Ihnen die Vermarkung der Technologie untersagt oder sogar Schadenersatz fordert. Außerdem können Sie mit einer Patentrecherche überflüssigen Doppelentwicklungen vorbeugen.

Patentrecherchen können auch dann von Vorteil sein, wenn (noch) keine eigene Erfindung vorliegt. Anhand von Patentinformationen kann eine genauere Beobachtung des Wettbewerbs und dessen FuE-Tätigkeiten erfolgen. Welche Wettbewerber gibt es auf dem eigenen technischen Gebiet? Wie sehen ihre Lösungen aus? Existieren bereits Schutzrechte, die der eigenen Produktentwicklung im Wege stehen könnten?

Forschende können sich einen Überblick über den aktuellen Wissensstand auf dem eigenen technischen Gebiet verschaffen. Nicht nur, um herauszufinden, ob die eigene Idee bereits bekannt oder sogar patentiert worden ist, sondern auch, um neue Forschungsfragen zu identifizieren. Basierend darauf können neue Lösungen entstehen, die möglicherweise ihrerseits patentfähig sind.

Neben den verschiedenen Gründen für eine Patentrecherche spielt auch die Frage nach dem konkreten Zeitpunkt eine entscheidende Rolle. Dazu eine Übersicht:

  • Patentrecherche vor einer Produktentwicklung
    • Analyse der Wettbewerber
    • Vermeidung von „doppeltem“ Entwicklungsaufwand, falls die Idee bereits geschützt ist oder entsprechende Technologien kommerziell verfügbar sind
  • Patentrecherche während und nach einer Produktentwicklung / bei der Vorbereitung einer Schutzrechtsanmeldung
    • Ist die eigene, konkrete technische Lösung neu und patentierbar?
    • Wie kann ein möglichst großer Schutzumfang erreicht werden?
  • Patentrecherche nach einer Schutzrechtsanmeldung
    • Absicherung von Weiterentwicklungen
    • Erwägung einer Nichtigkeitsklage

Wie funktionieren Patentrecherchen?

Ablauf und Funktion einer Patentrecherche

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Patentrecherche ist eine vollständige und möglichst genaue Beschreibung des Recherchegegenstands bzw. der Erfindung. Auf Basis einer exakten textlichen Eingrenzung und zusätzlicher Abbildungen kann eine präzisere Recherche erfolgen. Folgende Aspekte sollten daher idealerweise in der Erfindungsbeschreibung (Vorlage zum Download) vorhanden sein:

  • Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Bekannter Stand der Technik
  • Zielsetzung der Erfindung
  • Lösungsweg und technische Merkmale der Erfindung
  • Vorteile gegenüber dem Stand der Technik
  • Zeichnungen, Skizzen, Bilder

Von großer Wichtigkeit ist ebenfalls die Einheitlichkeit der Erfindung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass auf eine Patentanmeldung ein Patent erteilt werden kann. Stellen Sie sich also folgende Frage: Sind verschiedene Lösungswege nur unterschiedliche Ausführungsformen einer Erfindung oder handelt es sich jeweils um eigenständige Erfindungen bzw. Technologien?

Wie lassen sich im Rahmen einer Patentrecherche relevante Dokumente ermitteln? Heutzutage naheliegend ist als erster Schritt die Verwendung von Internetsuchmaschinen. Die Nutzung ist kostenlos und es sind keine speziellen Kenntnisse notwendig. Doch auch wenn die Ergebnisse gelegentlich sehr nützlich sind, sind sie häufig unqualifiziert bzw. unvollständig. Verlassen Sie sich hier also auf keinen Fall nur auf Google & Co.

Neben den gängigen Internetsuchmaschinen existieren kommerzielle Anbieter. Sie sind für den Gelegenheitsrechercheur oft kompliziert und benötigen in der Regel Kenntnisse in Retrievalsprachen. Zudem sind sie kostenpflichtig. Von essenzieller Bedeutung für die Durchführung einer professionellen Patentrecherche sind die öffentlichen Datenbanken der Patentämter selbst, z. B.:

In den Datenbanken finden Sie komplette Originalschriften weltweiter Patentanmeldungen und erteilter Patente. Bestimmte Rechercheinstitute, wie etwa EZN, können im Rahmen einer Kooperation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf einen speziellen Datenbankzugang des DPMA zurückgreifen und somit vergleichbare Recherchewerkzeuge wie ein amtlicher Prüfer nutzen.

Zu Beginn einer professionell durchgeführten Patentrecherche wird auf Basis der Erfindungsbeschreibung eine Recherchesystematik erstellt, wobei Kern- und ergänzende Suchbegriffe und deren Synonyme ermittelt werden. Unter Ausnutzung der IPC-Klassen und -Unterklassen (internationale Patentklassifikation) sowie Bool’scher Operatoren gilt es, die Treffermenge auf jene Ergebnisse zu begrenzen, die eine Relevanz für den Gegenstand der Erfindung haben. Dieses Vorgehen erfordert nicht nur Erfahrung im Umgang mit den internationalen Patentdatenbanken und Datenbanksuchbefehlen. Um keine relevanten Schriften von der Treffermenge auszuschließen, ist das Rechercheergebnis auch fortlaufend zu hinterfragen, also eine Relevanzbewertung vorzunehmen, und die Recherchesystematik im Verlauf der Recherche ggf. anzupassen. Der Qualität eines solchen Vorgehens sind unweigerlich Grenzen gesetzt, wenn eine Patentrecherche von Fachfremden oder Ungeschulten durchgeführt wird.

Bevor Sie mit einer Patentrecherche beginnen, müssen Sie diese wichtige Frage klären: Wozu soll die Recherche bzw. das Ergebnis dienen? Von der Antwort hängt nämlich die Wahl der richtigen Recherchemethode bzw. Patentrechercheart ab. Wird die falsche Rechercheart gewählt, kann das Ergebnis nutzlos sein. Aufgrund dieser elementaren Bedeutung dieses Aspekts gehen wir in den nächsten Abschnitten darauf besonders detailliert ein.

Vier elementare Recherchearten

Vereinfacht ausgedrückt gibt es nicht „die“ Patentrecherche, sondern in der (Patent-)Literatur können verschiedenste Arten von Recherchen durchgeführt werden, die wiederum von der jeweiligen Zielsetzung abhängen. Nachfolgend erläutern wir die vier häufigsten Recherchearten:

1. Übersichtsrecherche

Eine Übersichtsrecherche stellt die Rechercheart mit dem geringsten Umfang, also auch den geringsten Kosten, dar. Sie dient zu einem ersten groben Überblick zu in der Patentliteratur verfügbaren Informationen zu einer spezifischen Technologie, zu einem Produkt oder einem Verfahren. Häufig wird eine Übersichtsrecherche vorbereitend zu einem neuen technischen Entwicklungsprojekt durchgeführt, um einen breiten Überblick über den Stand der Technik auf einem Technologiegebiet als Ausgangsbasis zu erhalten [2]. Ziel kann es etwa sein, eine Ideensammlung oder eine Einschätzung zu den Aktivitäten des Wettbewerbs zu erhalten.

Als Auftragsrecherche im Vorfeld einer geplanten Schutzrechtsanmeldung zu einer konkreten Erfindung dient eine Übersichtsrecherche zu einem ersten groben Überblick. Der zeitliche Umfang der Recherche ist in der Regel begrenzt. Für die Suche in einer einzelnen Patentdatenbank werden zumeist nur Kombinationen von Suchbegriffen genutzt, um die Treffermenge einzugrenzen. Als Ergebnis werden Patente und Gebrauchsmuster in bibliographischer Form ohne eine detaillierte Auswertung oder Relevanzbewertung hinsichtlich der Patentierungsaussichten der Erfindung bereitgestellt [3]. Damit handelt es sich um die günstige Rechercheart, die im besten Fall bereits relevante Treffer hervorbringen kann. Demgegenüber besteht ein nennenswertes Risiko, dass im Rahmen einer zeitlich begrenzten Übersichtsrecherche relevanter Stand der Technik nicht ermittelt oder aufgrund der fehlenden Relevanzbewertung vom Auftraggeber fatalerweise nicht als neuheitskritisch eingeschätzt wird.

Hinweis: Hier finden Sie mehr zu Stand-der-Technik-Recherchen.

2. Patentrecherche zur Neuheit

Eine Patentrecherche zur Neuheit (oftmals auch „Neuheitsrecherche“) dient als vorbereitende Maßnahme für eine Anmeldung eines technischen, gewerblichen Schutzrechts. Die Neuheitsrecherche bietet sich zum einen an, wenn eine Erfindung zunächst nur als Idee vorliegt und ermittelt werden soll, ob sie grundsätzlich neu ist und somit über den bekannten Stand der Technik hinaus geht. Zum anderen wird eine Patentrecherche zur Neuheit insbesondere dann durchgeführt, wenn die Entwicklungsphase abgeschlossen ist und somit konkrete technische Lösungsmerkmale vorliegen, deren Schutzfähigkeit zu prüfen sind. Zum Teil wird jedoch nicht auf den Abschluss der Entwicklungsarbeiten gewartet, sondern frühestmöglich, d.h. noch begleitend zur Entwicklung, eine Patentrecherche zur Neuheit durchgeführt, um ggf. Kurskorrekturen vornehmen zu können.

Demnach lassen sich zwei Zielsetzungen einer Patentrecherche zur Neuheit festhalten. Vorwiegend soll die Aussicht auf Erteilung eines Patents abgeschätzt werden, um Fehlinvestitionen in ein sonst ggf. aussichtsloses Patentierungsvorhaben zu vermeiden. Im Falle eines positiv interpretierbaren Rechercheergebnisses dienen die recherchierten Schriften als qualifizierte Ausgangsbasis für einen bestmöglichen Schutzumfang in der späteren Patentanmeldung. Des Weiteren kann im Falle von Treffern, die für das geplante Patentierungsvorhaben negativ zu bewerten sind, das Rechercheergebnis auch dazu dienen, Kosten für die Entwicklung bestimmter technologischer Lösungen oder Schutzrechtsmaßnahmen zu sparen [2].

Unser Tipp: Patentrecherchen zur Neuheit sind grundsätzlich auch im Rahmen der Förderprogramme WIPANO und KMU-Fond förderfähig.

Eine Patentrecherche zur Neuheit wird grundsätzlich in weltweit etablierten Datenbanken bei größtmöglicher Retrospektivität durchgeführt. Es gilt, signifikante neuheitsschädliche bzw. sehr naheliegende Schriften zu ermitteln, die den Erfindungsgegenstand bzw. Teile davon betreffen. Im bestmöglichen Fall bringt eine solche Recherche keine als neuheitskritisch zu interpretierenden Treffer hervor – d.h. im Extremfall eine sogenannte „Nullrecherche“. Im anderen Extremfall kommt es zu einem Rechercheabbruch, wenn Schriften ermittelt werden, die die Neuheit der Erfindung eindeutig identisch vorwegnehmen. In der Regel stellt das Rechercheergebnis eine kleine Treffermenge an Schriften dar, deren Relevanz anhand von Auszügen oder Kommentaren belegt wird [3].

Hinweis: Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Neuheitsrecherche.

3. Verletzungsrisikorecherche (FTO)

Soll eine Technologie kommerziell verwertet und etwa ein technisches Produkt auf den Markt gebracht werden, besteht die Gefahr, damit gültige Schutzrechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzungsrisikorecherche hat die Zielsetzung, jene auf einem bestimmten Markt gültigen Schutzrechte zu ermitteln, welche einer ungehinderten Platzierung des Produkts, dessen Herstellung oder einer anderweitigen kommerziellen Nutzung entgegenstünden [2].

Bei den Treffern im Rahmen einer Verletzungsrisikorecherche muss zwischen gültigen und ungültigen Patenten und Gebrauchsmustern unterschieden werden. Nach dem Ablauf der Gültigkeit, bei Patenten in der Regel nach maximal 20 Jahren, stellen sie nur noch Literatur zu dann frei nutzbaren Technologien dar. Die nachfolgende Grafik zeigt, dass nur ca. 6 Prozent der gesamten Patentliteratur in Kraft und damit zu beachtende Schutzrechte sind. Ein Teil davon ist zwar formal gesehen in Kraft, jedoch nicht rechtsbeständig. Die übrigen 94 Prozent der Patentliteratur stellen ungeschützte Technologien bzw. frei nutzbaren Stand der Technik dar.

Rechtsstände von Patentliteratur

Rechtsstände von Patentliteratur, nach [1]

Gegenüber einer Patentrecherche zur Neuheit zeichnet sich eine Verletzungsrisikorecherche durch einen wesentlich größeren, individuellen Aufwand aus. Zu Beginn müssen die technischen Merkmale festgehalten werden, auf die die Recherche gerichtet werden soll. Zudem wird der territoriale Bereich festgelegt, wie beispielsweise Deutschland oder die DACH-Region. In den Patentdatenbanken wird nach diesen Merkmalen recherchiert, wobei neben den nationalen Schutzrechten auch internationale Schutzrechte, etwa europäische Patente und PCT-Anmeldungen, ermittelt werden, da aus den Letztgenannten auch noch nationale Schutzrechte hervorgehen können.

Das Ergebnis einer Verletzungsrisikorecherche kann somit eine Aufstellung von in den betreffenden Ländern in Kraft befindlichen Schutzrechten darstellen, die einer kommerziellen Nutzung des eigenen Produkts, der eigenen Technologie bzw. von bestimmten Merkmalen davon entgegenstehen. Inwiefern es sich bei den in Kraft befindlichen Schutzrechten auch um rechtsbeständige Schutzrechte handelt, bedarf darüber hinaus einer ergänzenden Einschätzung mit dazugehöriger Recherche, womit in der Regel ein Patentanwalt zu betrauen ist. Eine derartige anwaltliche Einschätzung wird auch als Freedom-to-Operate-Recherche bzw. Freedom-to-Operate-Analyse, oder abgekürzt FTO, bezeichnet.

Ein negativ interpretierbares Ergebnis einer Verletzungsrisikorecherche bzw. FTO muss nicht zwangsläufig zum Scheitern des Gesamtvorhabens führen. Letztlich bietet das Rechercheergebnis die Ausgangsbasis, um Umgehungslösungen zu entwickeln, die nicht unter gültige Schutzrechte von Dritten fallen. Auch ist nicht ausgeschlossen, sich mit den Schutzrechteinhabern auf eine Nutzung zu einigen, häufig in Form einer Lizenzierung bzw. im Rahmen einer gegenseitigen Vergabe von Lizenzen (sog. „Kreuzlizenzen“).

Hinweis: Hier finden Sie mehr zum Thema FTO-Recherche bzw. FTO-Analyse.

4. Vernichtungsrecherche

Steht ein in Kraft befindliches Schutzrecht der kommerziellen Nutzung des eigenen Produkts bzw. der eigenen Technologie entgegen, führt dies nicht selten zu der Fragestellung, ob dieses Schutzrecht tatsächlich rechtsbeständig ist. Beispielsweise sind Gebrauchsmusteranmeldungen zu nennen, die zwar beim Patentamt registriert sind, aber deren Schutzansprüche vom Amt nicht inhaltlich geprüft werden. Aber auch vom Amt erteilte Patente können durchaus nicht rechtsbeständig sein. Auch die Patentämter können nicht für die Vollständigkeit ihrer Prüfrecherche garantieren. Für ebenjenen Fall haben die Patentämter eine neunmonatige Einspruchsfrist vorgesehen. Während dieser Zeit kann von Dritten Einspruch gegen den Erteilungsbeschluss eingelegt und Belege vorgebracht werden, die gegen die Patentfähigkeit sprechen. Auch nach der Einspruchsfrist steht Dritten der Weg eines gerichtlichen Nichtigkeitsverfahren offen [4]. Bei Gebrauchsmusteranmeldungen kann beim Patentamt, analog zum Einspruchsverfahren beim Patent, ein Löschungsantrag gestellt werden.

Von einer Vernichtungsrecherche kann vor diesem Hintergrund gesprochen werden, wenn es gilt, Vorveröffentlichungen für einen Einspruch, einen Löschungsantrag oder eine Nichtigkeitsklage zu ermitteln, die geeignet sind die Patentfähigkeit eines Schutzrechts bzw. einzelner Schutzansprüche zu negieren. Damit sind Schriften oder andere Formen von Veröffentlichungen gemeint, deren Erscheinen vor dem Anmelde- bzw. Prioritätsdatum des im Wege stehenden Schutzrechts liegt und die Merkmale der Schutzansprüche unmittelbar vorwegnehmen [3].

Die Kosten für eine Vernichtungsrecherche können aufgrund des erheblichen Aufwands sehr hoch ausfallen. Letztlich soll auch Literatur ermittelt werden, die nicht mal der amtliche und auf seinem Gebiet hocherfahrene Patentprüfer finden konnte. Damit richten sich derartige Recherchen auch auf „graue Literatur“, schwer zugängliche Schriften, wie zum Teil Konferenzbänder, Dissertationen, studentische Arbeiten, gedruckte Firmenbroschüren und Kleinstauflagen, aber auch nicht textliche Veröffentlichungen – und das weltweit.

Die hier angeführten vier Recherchearten stellen keine vollständige Auflistung an möglichen Arten und Zielsetzungen von Patentrecherchen dar, zählen aber zu den häufigsten und bedeutendsten, wenn es darum geht, eine Ausgangsbasis für eine Investitionsentscheidung zu erhalten.

Wie viel kosten Patentrecherchen?

Der Aufwand für eine Patentrecherche und die damit verbundenen Kosten lassen sich selten im Vornherein beziffern, denn je nach Zielsetzung einer Recherche variiert das weltweit zu durchsuchende technische Wissen und damit die Verlässlichkeit des Rechercheergebnisses. Die folgende Grafik verdeutlicht dies schematisch.

Kosten von Patentrecherchen

Recherchekosten abhängig vom Anteil des weltweit durchsuchten technischen Wissens

 

Grenzen von Patentrecherchen

Um eine oft gestellte Frage vorwegzunehmen: Patentrecherchen führen selten zu einem absolut vollständigen Ergebnis. Weder dem Menschen noch einer Maschine ist es realistisch möglich, 100 % des weltweiten Wissens zu einem technischen Gebiet zusammenzutragen und auszuwerten.

Die Erwartung, dass ein Rechercheinstitut eine 100 %-Garantie auf die Vollständigkeit seiner Rechercheergebnisse gibt, kann somit grundsätzlich als falsch oder gar irreführend bezeichnet werden. Rein technisch ist dies auch gar nicht möglich. So werden etwa Patentanmeldungen erst 18 Monate nach dem Anmelde- bzw. Prioritätstag von den Patentämtern offengelegt. Damit sind sie im fraglichen Zeitraum weder inhaltlich noch bibliographisch erkennbar. Aufgrund dieser „Latenz“ ergibt sich unweigerlich die Motivation, eigene Patentanmeldungen möglichst früh anzumelden, um einer Patentanmeldung eines Wettbewerbers zu einer vergleichbaren Erfindung zuvorzukommen. Der frühere Anmeldetag beim Patentamt gibt hier den Ausschlag.

Vereinfachend lässt sich festhalten, dass, wenn keine oder nur eine oberflächliche Patentrecherche zur Neuheit durchgeführt wird, das Risiko von Fehlinvestitionen für ein aussichtsloses Patentierungsvorhaben überwiegt. Da demgegenüber aber auch eine ausufernd intensiv betriebene Patentrecherche keine abschließende Gewissheit über den Ausgang des amtlichen Prüfungsverfahrens bietet, empfiehlt es sich in der Praxis, den Rechercheaufwand moderat zu halten und möglichst eine Schutzrechtsstrategie zu verfolgen, die auch gegen Teilrückschläge gewappnet ist.

Fehler bei Patentrecherchen, die Sie vermeiden sollten

Anhand der zuvor genannten Recherchearten lässt sich ableiten, dass je nach Anlass spezifische Zielsetzungen bei einer Recherche in der (Patent-)Literatur vorliegen. Alle Recherchearten haben jedoch gemein, dass die benötigte Aussage auf Basis einer Recherche in der Regel als Grundlage für eine Investitionsentscheidung dienen soll. Werden hier Fehler gemacht, können sich alle nachfolgenden Maßnahmen als Fehlinvestitionen erweisen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über in der Praxis bekannte Fehler:

1. Fehler: Keine vollständige Beschreibung der Erfindung – Wer recherchiert, muss präzise wissen, wonach recherchiert werden soll. Die Grundlage einer Patentrecherche ist stets eine textliche Erfindungsbeschreibung, möglichst mit Abbildungen, aus der klar hervorgeht, welche technischen Merkmale die Erfindung ausmachen und welcher Stand der Technik vorbekannt ist.

2. Fehler: Keine spezielle Patentdatenbank nutzen – Einfache Internetsuchmaschinen liefern keine solide Basis für eine Patentrecherche, erst recht nicht für eine FTO. Die Suchfunktionen und die recherchierbaren Daten sind begrenzt und Ergebnisse sind in der Praxis nicht aussagekräftig genug.

3. Fehler: Einschränkung der Recherchebasis – Wenn nur in einer Patentdatenbank oder einer einzelnen IPC-Klasse recherchiert wird, können automatisch bzw. technisch bedingt weniger relevante Schriften ermittelt werden und die Aussagefähigkeit bzw. Verlässlichkeit der Recherche ist geringer.

4. Fehler: Keine Patentrecherche durchführen – Auch wenn Sie kein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Sie nicht gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Dafür ist eine Recherche in der Patentliteratur unabdingbar. An einer Patentrecherche kommen Sie also nicht vorbei.

Fazit

Wie Sie sehen, sind Patentrecherchen unverzichtbar, wenn es darum geht, technische Innovationen zu realisieren. Mit einer professionellen Patentrecherche stehen Sie grundsätzlich auf der sicheren Seite, wenn es darum geht, Freiräume für eine Patentanmeldung und ein Innovationsvorhaben zu ermitteln. Allerdings sind einer Recherche natürliche Grenzen gesetzt, so dass keine 100 %-ige Garantie bezüglich der Sicherheit des Ergebnisses besteht. Wenn Sie die Punkte in der folgenden Checkliste beachten, steigen Qualität, Aussagekraft und Nutzen der Patentrecherche.

Checkliste für Patentrecherchen

  • Die technischen Merkmale der Erfindung sind vollständig beschrieben
  • Der Lösungsansatz und die Vorteile der Erfindung gegenüber dem Stand der Technik sind nachvollziehbar dargestellt (Muster Erfindungsbeschreibung)
  • Die Erfindung ist einheitlich
  • Anlass der Patentrecherche ist klar und darauf basierend wird die richtige Rechercheart gewählt
  • Die Recherche(n) erfolgen zum richtigen Zeitpunkt (z. B. vor einer Patentanmeldung)
  • Die Patentrecherche wird professionell von einschlägig qualifizierten Rechercheuren durchgeführt
  • Der Aufwand und Detailierungsgrad der Recherche sind sinnvoll bemessen
  • Die Rechercheergebnisse sind ausführlich und nachvollziehbar aufbereitet

Lesetipp: Wenn Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden möchten, erfahren Sie hier, wie Sie in 5 Schritten Ihre Erfindung effektiv schützen können.

Quellen

[1]        IP for IP – Intellectual Property for Intellectual People GmbH in Kooperation mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena: Gewerblicher Rechtsschutz, Studienunterlagen, 2019/2020

[2]        Deutsches Patent- und Markenamt: Recherche, verfügbar unter: https://www.dpma.de/recherche/

[3]        Institut der deutschen Wirtschaft Köln: Standard für Recherchen zu gewerblichen Schutzrechten – Qualitätsvereinbarung der SIGNO -Partner und des PIZ-Netzwerkes, Köln / Darmstadt, Januar 2010, verfügbar unter: https://www.ezn.de/wp-content/uploads/2021/04/SIGNO_PIZnet_Standard_fuer_Recherchen_zu_gewerblichen_Schutzrechten-1.pdf

[4]        Deutsches Patent- und Markenamt: Einspruch und Nichtigkeit, verfügbar unter: https://www.dpma.de/patente/einspruch_nichtigkeit/index.html

Text:
EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH, Theaterstraße 2, 30159 Hannover
Luise aus der Fünten, M. Sc.
Dr.-Ing. Christoph Michael Gaebel
Dr.-Ing. Hanns Kache

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Über die Patentfähigkeit und den Rechtsbestand einer Patentanmeldung und eines Gebrauchsmusters im amtlichen Sinne entscheiden grundsätzlich die Patentämter (z. B. DPMA und EPA). Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, wird deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

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