EU-Förderprogramm: KMU-Fonds

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ (engl. SME Fund) ist ein Finanzhilfeprogramm der Europäischen Kommission. Der KMU-Fonds bietet finanzielle Zuschüsse für den Schutz geistigen Eigentums, darunter Marken, Designs, Patente und Pflanzensorten. Eine Antragstellung für den KMU-Fonds ist noch bis zum 6. Dezember 2024 möglich.

 

Überblick förderfähige Maßnahmen

Beim KMU-Fonds werden die verschiedenen förderfähigen Maßnahmen in 4 Gutscheine (Voucher) untergliedert. Nach der Registrierung beim KMU-Fonds können die Gutscheine für die verschiedene Maßnahmen und (Beratungs-)Dienstleistungen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum (bzw. englisch: Intellectual Property, kurz: IP) beantragt werden. In Deutschland gehören dazu Patentrecherchen (Recherche zum Stand der Technik inkl. Neuheitsprüfung), Anmeldungen von Marken, Designs, Patenten und Pflanzensorten sowie die IP-Scan-Beratung. Für bestimmte Schutzrechtsanmeldungen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % bis 75 % und für einen IP-Scan sogar Zuschüsse in Höhe von 90 % gewährt.

Konkret fokussiert sich die KMU-Fonds-Förderungen auf folgende Maßnahmen, für die Gutscheine (Voucher) ausgestellt werden:

  • Gutschein 1: Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan)
  • Gutschein 2: Marken- und Designanmeldungen
  • Gutschein 3: Patentrecherche und Patentanmeldungen
  • Gutschein 4: Sortenschutzrechte

Der maximale Förderzuschuss je Antragsteller beläuft sich auf:

  • 1.350 Euro für die Durchführung eines IP-Scans
  • 1.000 Euro für bestimmte Amtsgebühren im Zusammenhang mit Marken und Designs
  • 3.500 Euro für bestimmte Amtsgebühren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Patenten (u.a. eine Recherche vor einer Patentanmeldung)
  • 1.500 Euro für den Online-Antrag auf gemeinschaftlichen Sortenschutz

KMU-Fonds Gutscheine Förderung

Bild 1: KMU-Fonds-Gutscheine und maximale Zuschusshöhen

 

Wer ist antragsberechtigt?

Alle in der EU ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können die Förderung beantragen. Auch Selbstständige/Freiberufler können einen Antrag auf Finanzhilfe aus dem KMU-Fonds stellen. Dazu müssen sie einen Nachweis ihrer Beteiligung an einer wirtschaftlichen Tätigkeit erbringen. Der Antrag kann von einem Unternehmensinhaber, Angestellten oder einen entsprechend bevollmächtigten externen Vertreter gestellt werden. Stiftungen, Verbände und Universitäten sind explizit von der Förderung ausgeschlossen.

 

Wie läuft die Antragstellung beim KMU-Fonds?

Der KMU-Fonds ist ein Finanzhilfeprogramm des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EUIPO). Bei der Förderung handelt es sich um sogenanntes Rückerstattungsprogramm, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen Kosten für förderbare Dienstleistungen anteilig abgedeckt werden können. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch das EUIPO. Zuvor müssen die Gutscheine aktiviert und innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden.

So stellen Sie Ihren Antrag:

  • Erstellen bzw. registrieren Sie ein Nutzerkonto auf der Website des EUIPO
  • Melden Sie sich in Ihrem Konto an und stellen Sie einen Antrag (auch für mehrere Gutscheine möglich)
  • Warten Sie auf den Beihilfebescheid des EUIPO (Bearbeitungsdauer ca. zehn Tage)
  • Führen Sie die gewählte Aktivität (also Patent, Marke bzw. Design anmelden) oder lassen Sie durch EZN eine IP-Scan-Beratung oder eine professionelle Patentrecherche mit „Recherchenbericht über den Stand der Technik“ durchführen.
  • Reichen Sie Ihren Erstattungsantrag mit den Kostennachweisen über Ihr Nutzerkonto ein

KMU-Fonds Antragstellung

Bild 2: Ablauf beim KMU-Fonds von der Registrierung bis zur Auszahlung der Förderzuschüsse

 

Die Beantragung der Förderung aus dem KMU-Fonds gestaltet sich unkompliziert und es sind nicht viele Unterlagen erforderlich – nur grundlegende Informationen, wie beispielsweise die Mehrwertsteuerbescheinigung und die Bankverbindung Ihres Unternehmens. Die Fördermittel werden der Reihe nach vergeben – schnell sein lohnt sich also. Jedes Unternehmen kann einmal pro Jahr die Förderung erhalten.

 

Welche Leistungen bietet EZN im KMU-Fonds an?

In Deutschland können die (Beratungs-)Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem KMU-Fonds ausschließlich von autorisierten Experten – wie EZN – durchgeführt werden, die eine Kooperation mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) haben. Konkret kann EZN Sie bei den folgenden, im Rahmen des KMU-Fonds förderfähigen Maßnahmen unterstützen:

Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan)

Die Durchführung eines IP-Scans ist besonders interessant für diejenigen, die ein Unternehmen aufbauen und ihre Geschäftsgrundlage perspektivisch und nachhaltig sichern möchten. Gerade Start-ups und KMU haben in der Regel wenig inhouse-Expertise bzw. Erfahrung in Sachen IP. Diese Unternehmen haben meist keine eigene IP-Abteilung und sind in Fragen bezüglich des Schutzes des geistigen Eigentums auf eine objektive, externe Beratung angewiesen.

Eine systematische Herangehensweise, eine objektive Beratung zum Thema IP und ein gezielter Einsatz der bereitstehenden finanziellen Mittel sind also unabdingbar. Und genau hier knüpft der IP-Scan an. Die Beratung setzt sich u.a. aus einer Analyse Ihrer konkreten unternehmerischen Bedarfe (Selbstbefragungsbogen) und einem persönlichen Gespräch zusammen, mit dem Ziel, eine für Ihr Unternehmen passende Strategie für geistiges Eigentum zu entwickeln. Eine von EZN durchgeführte IP-Scan-Beratung wird durch den Gutschein 1 des KMU-Fonds mit bis zu 1.350 Euro (bzw. 90 %) bezuschusst.

Patentrecherche mit „Recherchenbericht über den Stand der Technik“

Ob eine Erfindung tatsächlich neu ist, sollte im Rahmen einer professionellen Neuheitsrecherche in der Patentliteratur analysiert werden. Anhand des qualifizierten Rechercheergebnisses kann bewertet werden, wie sinnvoll die Einleitung von Schutzrechtsmaßnahmen (Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung) ist.

Eine von EZN erstellte professionelle Patentrecherche mit „Recherchenbericht über den Stand der Technik“ wird durch den Gutschein 3 des KMU-Fonds mit 1.350 Euro (bzw. 75 %) bezuschusst. Optional berät EZN Sie gerne zu einer für Ihr Vorhaben optimalen Patentierungsstrategie.

Die weiteren im Gutschein 3 verfügbaren Förderzuschüsse können für amtliche Anmeldegebühren von nationalen Patentanmeldungen (in EU-Staaten; nicht jedoch für das Patentanwaltshonorar) oder für Europäische Patentanmeldungen genutzt werden. Für eine Europäische Patentanmeldung ist zudem auch das Patentanwaltshonorar für die Abfassung und Einreichung der Anmeldung durch einen zugelassenen europäischen Patentanwalt mit bis zu 2.000 Euro (bzw. 50 %) förderfähig.

EZN – Ihr qualifizierter Dienstleister für den KMU-Fonds

Für ein individuelles Beratungsgespräch zur KMU-Fonds-Förderung und Angebot für einen IP-Scan oder für eine Neuheitsrecherche kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (Tel. 0511 / 8 50 30 80), schreiben Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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