IP-Scan und Förderantrag einfach erklärt

Erfahren Sie in diesem Artikel wie der IP-Scan funktioniert, wie Ihr Unternehmen in Deutschland davon profitieren kann und wie Sie die EU-Fördermittel beantragen.

 

Wenn Ihnen der Schutz Ihres geistigen Eigentums (intellectual property, kurz IP) wichtig ist, bietet der IP-Scan eine ideale Möglichkeit, um zu erfahren, wie eine für Ihr Unternehmen passende IP-Strategie entwickelt und integriert werden kann. EZN ist ein vom Deutschen Patent- und Markenamt autorisiertes Beratungsunternehmen zur Durchführung des IP-Scans in Deutschland. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen die Vorzüge dieser Leistung näherbringen und Ihnen zeigen, was Sie im Detail erwartet und wie die Beantragung der Förderung funktioniert. Konkret erwarten Sie folgende Inhalte:

  • Was ist der IP-Scan?
  • Welche Vorteile hat der IP-Scan?
  • Wer kann den IP-Scan nutzen und dafür Fördermittel beantragen?
  • Warum ist der IP-Scan für Gründer, Start-ups und KMU besonders interessant?
  • Weshalb werden gewerbliche Schutzrechte immer wichtiger?
  • Durchführung des IP-Scans bei EZN

 

Kurz und knapp: Was ist der IP-Scan?

Der IP-Scan bietet eine fachkundige Beratung zur Ausarbeitung Ihrer Strategie für geistiges Eigentum, die Experten bzw. Sachverständige zusammen mit Ihnen durchführen. In einem ersten Schritt wird von Ihrem Unternehmen ein kurzer Fragebogen ausgefüllt, der im zweiten Schritt von EZN analysiert wird. Im Rahmen der Analyse findet zudem ein persönliches Gespräch statt, mit dem Ziel, eine für Ihr Unternehmen passende Strategie für geistiges Eigentum zu entwickeln. Abschließend wird in einem dritten Schritt für Sie ein Bericht mit Handlungsempfehlungen erstellt. Die Kosten für die Durchführung des IP-Scans werden mit bis zu 90 % bezuschusst. Wichtig: Die Förderanträge sind im Vorfeld zu stellen.

 

Welche Vorteile hat der IP-Scan?

„Der Schutz Ihres geistigen Eigentums ist im digitalen Zeitalter unabdingbar und eine legale Möglichkeit, zu vermeiden, dass Ihre einzigartigen Ideen, Produkte oder Dienstleistungen ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden“, führt das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) aus [EUI23]. Ein adäquater Schutz der eigenen Rechte und ein sorgfältiger Umgang mit den Rechten Dritter kann daher für den wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmen, egal ob Start-up, KMU oder Großunternehmen, entscheidend sein. Die Durchführung eines IP-Scans hat für Sie folgende Vorteile:

  • Sensibilisierung und zielgerichtete Sichtung bzw. Bestandsaufnahme aller immateriellen Vermögenswerte
  • Objektive und individuelle Beratung durch unabhängige Experten bzw. Sachverständige
  • Überprüfung des Geschäftsmodells auf Stärken und Schwächen in Bezug auf IP
  • Identifizierung von bestehenden und potenziellen IP-Assets
  • Ermittlung von Möglichkeiten zur Vermeidung von Konflikten mit Wettbewerbern oder Kooperationspartnern
  • Aufzeigen des Potenzials im Bereich des geistigen Eigentums
  • IP-Scan als Basisanalyse für nationale und internationale IP-Strategie
  • Klare und nachvollziehbare Ergebnisdarstellung und schriftlicher Bericht
  • Qualitätskontrolle des IP-Scans durch die Patentämter

Die Durchführung des IP-Scans erfolgt im Dialog und die Kosten werden zu 90 % vom KMU-Fond des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) übernommen.

 

Wer kann den IP-Scan nutzen und die Fördermittel beantragen?

Ein IP-Scan bzw. ein gleichartiges IP-Audit kann grundsätzlich von jeder Firma genutzt werden. Die Förderung des IP-Scans ist für Unternehmen möglich, die im Vorfeld der Durchführung einen Förderantrag gestellt und eine entsprechende Genehmigung vom KMU-Fonds erhalten haben. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Firmensitz sich in der Europäischen Union befindet. Bei der Förderung handelt es sich um sogenanntes Rückerstattungsprogramm, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Kosten für förderbare Dienstleistungen anteilig abgedeckt werden können. Um die Förderung für den IP-Scan zu erhalten, gehen Sie wie folgt in vier Schritten vor:

1. Registrierung auf der Seite des KMU-Fonds und Einreichung des IP-Scan Antragsformulars unter: https://euipo.europa.eu/sme-fund-2024

2. Sobald Sie Ihren Gutschein (Gewährung der Finanzhilfe) erhalten haben, können Sie die Maßnahme IP-Scan einleiten. Der Gutschein ist 2 Monate gültig.

3. Durchführung des IP-Scans durch die vom Patentamt autorisierten Sachverständigen/Experten von EZN.

4. Gutscheineinlösung (Erstattung der Kosten) nach erfolgter Durchführung und Bezahlung des IP-Scans.

Die Beantragung der Förderung aus dem KMU-Fonds gestaltet sich unkompliziert und es sind nicht viele Unterlagen erforderlich – nur grundlegende Informationen, wie beispielsweise die Mehrwertsteuerbescheinigung und die Bankverbindung Ihres Unternehmens. Erfahrungsgemäß dauert es nur wenige Tage, bis Sie eine Rückmeldung auf den ersten Schritt der Beantragung erhalten werden. Die Fördermittel werden der Reihe nach vergeben – schnell sein lohnt sich also. Jedes Unternehmen kann einmal pro Jahr die Förderung erhalten.

 

IP-Scan: Für Start-ups, Freiberufler und KMU besonders interessant

Die Durchführung eines IP-Scans ist besonders interessant für diejenigen, die ein Unternehmen aufbauen und ihre Geschäftsgrundlage perspektivisch und nachhaltig sichern möchten. Gerade Start-ups und KMU haben in der Regel wenig inhouse-Expertise bzw. Erfahrung in Sachen IP. Diese Unternehmen haben meist keine eigene IP-Abteilung und sind in Fragen bezüglich des Schutzes des geistigen Eigentums auf eine objektive, externe Beratung angewiesen. Allerdings sind derartige Aktivitäten angesichts der damit verbundenen Kosten nur begrenzt durchführbar. Eine systematische Herangehensweise, eine objektive Beratung zum Thema IP und ein gezielter Einsatz der bereitstehenden finanziellen Mittel sind also unabdingbar. Und genau hier knüpft der IP-Scan an:

Im Rahmen der Durchführung des IP-Scans werden sowohl Risiken und Potenziale sichtbar als auch das allgemeine Verständnis für den Bereich des geistigen Eigentums gestärkt. Gerade in der heutigen Wissensgemeinschaft werden die Bedeutung und der Wert von IP von Tag zu Tag größer. Auch bei der Akquise von Venture Capital (VC) ist es günstig, wenn ein Start-up ein attraktives Schutzrechtsportfolio vorweisen kann. Folglich sind der Schutz und der adäquate Umgang mit diesem Immaterialgut wichtiger denn je. Der IP-Scan führt Sie verständlich an dieses Thema heran und zusammen mit unseren Experten werden alle elementaren Facetten beleuchtet. Oft wird den beratenen Unternehmen dabei erst klar, über welche IP-Assets sie bereits verfügen und in welchen Bereichen sie auch im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit noch besser aufgestellt sein sollten. Schlussendlich gilt es, die Kernvermögenswerte (Core Assets) des Unternehmens gut zu kennen und sinnvoll zu schützen.

Lesetipp: Hier erfahren Sie, welche 5 Faktoren wertvolle Patente als Core Assets ausmachen.

Auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich von Jahr zu Jahr, teils sogar gravierend, wie wir durch die Pandemie, die Energie-/Klimakrise und den Krieg in der Ukraine alle erfahren mussten. Diese Änderungen haben auch einen Einfluss auf den Themenbereich IP. So hat z. B. der Patentschutz in Russland für deutsche Unternehmen wirtschaftlich an Bedeutung verloren, aber der Schutz von umweltfreundlichen Energiegewinnungsmethoden gewonnen.

In der Praxis zeigt sich auf Basis unserer über 40-jährigen Erfahrung in der IP-Beratung oft folgender Bedarf:

  • Junge Start-ups müssen erst einmal ein IP-Portfolio aufbauen und sich strategisch bezüglich des geplanten Geschäftsmodells, der Kunden, des Wettbewerbs und der Investoren positionieren.
  • Mittelständische Unternehmen, die schon mehrere Jahre oder Jahrzehnte am Markt sind, müssen ihre Innovationen schützen, die IP-Aktivitäten ihrer Wettbewerber beobachten und ggf. ihre eigenen IP-Rechte durchsetzen.
  • Für Handwerksbetriebe, Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel eine Sensibilisierung und ein kosteneffizienter Schutz der Kernvermögenswerte besonders wichtig.

Auch das Thema Nachhaltigkeit wird für Unternehmen zunehmend bedeutender. In diesem Zusammenhang können auch Schutzrechte eine elementare Rolle spielen. Insbesondere Patente sind im Kontext des nachhaltigen Unternehmenswachstums für Tech-Unternehmen unverzichtbar. Sie bieten folgenden Nutzen:

  • Sicherung der Wettbewerbsvorteile und damit Basis für nachhaltiges Wirtschaften
  • Steigerung von Innovationen, auch im Bereich Nachhaltigkeit
  • Sicherung und Steigerung von Innovationskraft, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit
  • Nachhaltig erfolgreiches Wachstum durch konstante Innovationen
  • Stärkere und nachhaltige Wirkung von Wirtschaftsförderprogrammen

Lesetipp: Wie Sie Schutzrechte als strategische Erfolgsfaktoren für nachhaltiges Unternehmenswachstum erkennen und clever nutzen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

Gewerbliche Schutzrechte werden immer wichtiger

Ein weiterer Grund für den IP-Scan ist die große Bedeutung und die Vielfältigkeit der gewerblichen Schutzrechte. Nach Angaben der World Intellectual Property Organization waren im Jahr 2021 weltweit 16,5 Mio. Patente, 9,5 Mio. Gebrauchsmuster, 73,7 Mio. Marken und 5,3 Mio. Designs aktiv [WIP22]. Und stetig kommen neue Schutzrechte hinzu. Allein im Jahr 2021 wurden weltweit 3,4 Mio. Patente, 2,9 Mio. Gebrauchsmuster, 18,1 Mio. Marken und 1,5 Mio. Designs angemeldet – knapp die Hälfte der Patentanmeldungen stammt aus China. Und dennoch: Jedes Schutzrecht ist individuell und will beachtet werden. Sie sehen also: Wer sich auf dem Markt behaupten möchte, muss sich der Herausforderung stellen, eine Strategie für den Umgang mit dem bereits geschützten geistigen Eigentum des Wettbewerbs und dem Schutz der eigenen Rechte zu entwickeln.

Wie gut sind Sie in diesen Bereichen positioniert? Der IP-Scan gibt Aufschluss. Und bedenken Sie: Der Wettbewerb schläft nicht. Zögern Sie also nicht zu lange, um mit dem IP-Scan zu starten.

 

Durchführung des IP-Scans bei EZN

EZN berät seit 1981 zum Schutz und zur Kommerzialisierung des geistigen Eigentums und hat bisher über 50.000 Beratungen durchgeführt – einen Schwerpunkt bilden technische Erfindungen, Patente und der Technologietransfer. Unsere Experten können als vom Deutschen Patent- und Markenamt autorisierte Dienstleister bzw. Sachverständige den IP-Scan für Sie als Dienstleistung durchführen und Ihnen erklären, wie die Stellung des Förderantrags beim KMU-Fonds bzw. EUIPO funktioniert. Die Durchführung des IP-Scans kann ganz nach Ihren Wünschen per Videokonferenz oder in unseren Räumen in Hannover erfolgen. Nutzen Sie unseren deutschlandweiten IP-Scan-Service!

Gerne können Sie mit uns über das Kontaktformular Verbindung aufnehmen oder rufen Sie direkt an unter 0511 / 850 308-0 und fragen Sie gezielt nach dem IP-Scan. Wir freuen uns auf Sie!

Weitere Informationen zum IP-Scan finden Sie auf der offiziellen Seite des EUIPO: https://www.euipo.europa.eu/de/discover-ip/sme-fund/overview

Details zum Ablauf und den thematischen Inhalten können Sie dort in den FAQ nachlesen: https://www.euipo.europa.eu/de/the-office/help-centre/websites/faq-sme-fund

 

Quellen

[EUI23]       EUIPO AMT DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GEISTIGES EIGENTUM; Homepage: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund, zuletzt aufgerufen am 10.02.2023.

[WIP22]      WIPO IP Facts and Figures 2022: World Intellectual Property Organization, ISBN: 978-92-805-3501-3, Geneva, Switzerland, 2022.

 

Text: Dr. Hanns Kache, Dr. Christoph Michael Gaebel, Luise aus der Fünten M. Sc., Dr. Tobias Braunsberger

© 2023 EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH

 

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung und auch keine steuerliche oder sonstige Beratung. Über die Förderbarkeit und die Auszahlung der Zuschüsse entscheidet nicht EZN, sondern die zuständigen Projektträger. Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, wird deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Zur Übersicht „Blog

Sie lesen gerade: IP-Scan und Förderantrag einfach erklärt

Top
EZN - Navigation