Die Wirtschaftlichkeitsanalyse im Rahmen von WIPANO (LP 2)

Im Rahmen der Patentförderung WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) stellt die Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung eine kompakte Wirtschaftlichkeitsanalyse zur Erfindung und der geplanten Patentanmeldung dar.

Patentförderung WIPANO - Wirtschaftlichkeitsanalyse - Leistungspaket 2

 

Einleitung

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ist im Rahmen des zweiten Leistungspakets obligatorischer Bestandteil im Patentförderprogramm WIPANO und dient zur besseren Einschätzung des Investitionsrisikos und zur Vermeidung von Fehlinvestitionen. Es ist wichtig, die Erfolgsaussichten der Erfindung realistisch einzuschätzen und die möglichen Risiken und Herausforderungen sorgfältig zu prüfen, bevor Sie eine Patentanmeldung und Vermarktung Ihrer Erfindung in Betracht ziehen.

Wenn Sie eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen möchten, empfiehlt es sich, sich umfassend zu informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Erfahren Sie in diesem Artikel auf Basis unserer Erfahrung als qualifizierter WIPANO-Dienstleister, welche Fragen sich in Bezug auf eine Wirtschaftlichkeitsanalyse (LP 2) für eine Erfindung im Vorfeld einer Patentanmeldung ergeben bzw. durch eine professionelle Beratung erörtert werden. Konkret erwarten Sie folgende Inhalte:

  • Ist das Leistungspaket 2 (Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung) bei WIPANO verpflichtend durchzuführen?
  • Wie funktioniert eine Wirtschaftlichkeitsanalyse (LP 2)?
  • Wie kann ich die potenziellen Kosten und Nutzen meiner Erfindung realistisch einschätzen?
  • Welche Verwertungsmöglichkeiten gibt es bei patentgeschützten Technologien?
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse (LP 2) von EZN-Experten

 

Ist das Leistungspaket 2 (Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung) bei WIPANO verpflichtend durchzuführen?

Die Patentförderung WIPANO (Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen) ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland bei der Entwicklung und Verwertung von Patenten unterstützt.

Grundsätzlich ist das Leistungspaket 2 verpflichtend durchzuführen, um die WIPANO-Förderzuschüsse für die eigentlichen Schutzrechtsanmeldungen und für ggf. weitere Maßnahmen erhalten zu können. Gemäß der WIPANO-Richtlinie ist Ihre Schutzrechtsanmeldung (in Deutschland) im Leistungspaket 4 erst förderfähig, wenn Sie das Leistungspaket 1 (LP 1, Beratung und Detailprüfungen hinsichtlich Neuheit) und das Leistungspaket 2 (LP 2, Detailprüfungen hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung) durchlaufen haben, d.h. dafür externe Dienstleister beauftragt haben und Rechnungen und Zahlungsbelege dafür existieren. Sollten auch Schutzrechtsanmeldungen im Ausland angestrebt werden, ist im Leistungspaket 3 (LP 3) verpflichtend eine Beratung zur Patentierungsstrategie zu beauftragen.

Insgesamt bietet die Patentförderung WIPANO eine Reihe von Möglichkeiten, um KMU, Startups und Freiberufler bei der Entwicklung und Verwertung von Patenten zu unterstützen. Der Zuschuss für das Leistungspaket 2 beträgt 50 %, maximal jedoch 800 €.

Lesetipp: WIPANO-Förderung: Patente anmelden mit 16.600 € Zuschuss

 

Wie funktioniert eine Wirtschaftlichkeitsanalyse (LP2)?

Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse im Vorfeld einer Patentanmeldung kann von entscheidender Bedeutung sein, um festzustellen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, eine Erfindung zu patentieren und auf den Markt zu bringen.

Eine Erfindung kann ein innovatives Produkt, eine neue Technologie oder eine verbesserte Methode sein. Doch bevor man sich dazu entscheidet, eine Erfindung zu patentieren, sollte man eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchführen, um festzustellen, ob es sich lohnt, Zeit und Geld in die Patentanmeldung und die Vermarktung der Erfindung zu investieren. Zunächst einmal sollten grob die Kosten für die Patentanmeldung bekannt sein. Dazu gehören die Kosten für die Erstellung der Patentanmeldung, die Gebühren für die Anmeldung beim Patentamt sowie die Kosten für die Überwachung und Durchsetzung des Patents.

Auf der anderen Seite sollten auch die potenziellen Vorteile einer Patentanmeldung berücksichtigt werden. Ein Patent schützt die Erfindung vor Nachahmung durch Dritte und gibt dem Inhaber das Recht, das Patent zu verkaufen, zu lizenzieren oder selbst zu nutzen. Dadurch kann das Unternehmen oder der Erfinder wirtschaftliche Vorteile erzielen, indem er/sie ein neues Produkt auf den Markt bringen oder die Technologie an andere Unternehmen lizenzieren.

Ein wichtiger Faktor bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse ist die Frage, wie groß der Markt für das Produkt oder die Technologie ist und wie viel Umsatz erzielt werden kann. Es ist auch wichtig zu bewerten, ob es einen Wettbewerbsvorteil gibt, der es dem Unternehmen ermöglicht, sich von anderen Anbietern abzuheben und einen höheren Preis zu erzielen.

Schließlich ist es auch wichtig zu bewerten, wie schnell das Unternehmen in der Lage sein wird, die Kosten für die Patentanmeldung zu amortisieren und einen Gewinn zu erzielen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Höhe der Investitionen, der Dauer bis zur Markteinführung und der Höhe der erwarteten Einnahmen.

Insgesamt kann eine Wirtschaftlichkeitsanalyse im Vorfeld einer Patentanmeldung dazu beitragen, die wirtschaftlichen Vorteile und Risiken einer Patentanmeldung abzuwägen. Es ist wichtig, alle Kosten und potenziellen Vorteile sorgfältig zu bewerten und eine gründliche Recherche durchzuführen, um zu entscheiden, ob eine Patentanmeldung sinnvoll ist oder nicht.

 

Wie kann ich die potenziellen Kosten und den Nutzen meiner Erfindung realistisch einschätzen?

Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse erfordert eine gründliche Untersuchung der potenziellen Kosten und Nutzen der Erfindung. Um im Rahmen des Patentförderprogramms WIPANO eine aussagekräftige Analyse innerhalb von LP 2 durchzuführen, sollten Sie über die folgenden Informationen verfügen und/oder von einem professionellen Dienstleister beleuchten lassen:

  • Technische Informationen: Eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, einschließlich Skizzen und einer Konkretisierung des eigentlichen Erfindungskerns, ist erforderlich, um die technische Machbarkeit und Komplexität der Erfindung zu bewerten. Auch das Ergebnis einer bereits durchgeführten Neuheitsrecherche kann für die nachfolgenden Betrachtungen relevant sein.
  • Marktanalyse: Eine Marktanalyse kann helfen, die potenzielle Nachfrage nach der Erfindung und die Wettbewerbssituation auf dem Markt zu bewerten. Hierbei sollten Sie sich über Zielgruppen, Wettbewerber und Trends informieren.
  • Kostenschätzung: Es ist wichtig, die Kosten für die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung der Erfindung zu ermitteln, um eine realistische Einschätzung der potenziellen Ausgaben zu erhalten.
  • Potenzielle Einnahmen: Es ist notwendig, die potenziellen Einnahmen zu schätzen, die aus der Vermarktung der Erfindung erzielt werden können. Dies beinhaltet sowohl direkte Einnahmen als auch indirekte Auswirkungen auf das Unternehmen wie Imagegewinn oder Einsparungen durch die Verwendung der Erfindung im Unternehmen.
  • Rechtliche und vertragliche Aspekte: Es muss eindeutig geklärt sein, wem Ihre Erfindung formal gehört und ob bei ihrer Entstehung bestehende Vereinbarungen hinsichtlich der Vermarktbarkeit Ihrer Erfindung berücksichtigt werden müssen. Auch kann ergänzend eine gründliche Überprüfung bestehender Patente und Schutzrechte im Rahmen einer FTO-Recherche notwendig sein, um sicherzustellen, dass die Erfindung nicht bereits geschützt ist oder Rechte Dritter verletzt.
  • Risikoanalyse: Im Einzelfall ist es auch wichtig, potenzielle Risiken und Herausforderungen zu identifizieren, die mit der Vermarktung der Erfindung verbunden sein können, wie z.B. Wettbewerb, Änderungen der Marktbedingungen oder weitere rechtliche Herausforderungen.

Eine gründliche Analyse dieser Faktoren kann dazu beitragen, eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, ob die Erfindung wirtschaftlich sinnvoll ist und ob eine Patentanmeldung und Vermarktung der Erfindung empfehlenswert sind. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass eine Wirtschaftlichkeitsanalyse nur eine Prognose darstellt und keine Garantie für den tatsächlichen Erfolg Ihrer Erfindung bietet. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse in LP 2 ist im Förderprogramm kompakt gehalten und die Kosten-Nutzen-Analyse konzentriert sich primär auf die wichtigsten Aspekte.

 

Welche Verwertungsmöglichkeiten gibt es bei patentgeschützten Technologien?

Es gibt verschiedene Szenarien hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung von patentgeschützten Technologien. Hier sind einige Beispiele:

  • Lizenzierung: Wenn ein Unternehmen eine Technologie entwickelt hat, die patentgeschützt ist, kann es die Rechte an dieser Technologie an andere Unternehmen lizenzieren. Auf diese Weise kann das Unternehmen Einnahmen generieren und seine Technologie einem größeren Markt zugänglich machen, ohne selbst in die Produktion oder Vermarktung der Technologie zu investieren.
  • Verkauf: Eine andere Möglichkeit ist, die patentierte Technologie an ein anderes Unternehmen zu verkaufen. Dies kann eine gute Option sein, wenn das Unternehmen die Ressourcen oder das Know-how nicht hat, um die Technologie selbst zu vermarkten oder wenn es schnell Kapital benötigt.
  • Eigenverwertung: Wenn ein Unternehmen über die Ressourcen und das Know-how verfügt, kann es die Technologie selbst anwenden bzw.  produzieren und vermarkten. Dies kann eine lukrative Möglichkeit sein, wenn die Technologie eine hohe Nachfrage hat und das Unternehmen in der Lage ist, sie effektiv zu vermarkten.

Insgesamt gibt es verschiedene Szenarien hinsichtlich der wirtschaftlichen Verwertung von patentgeschützten Technologien, und die Wahl der richtigen Verwertungsstrategie hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Technologie, der Marktnachfrage, den Ressourcen des Unternehmens und der Wettbewerbssituation. Eine gründliche Analyse im Rahmen von LP 2 sollte daher unbedingt die von Ihnen angestrebte Verwertungsstrategie betrachten.

Lesetipp: Patentvermarktung: So verkaufen Sie Ihre Erfindung und Patentanmeldung

 

Wirtschaftlichkeitsanalyse (LP 2) von den EZN-Experten

EZN hat seit 1981 über 17.000 Innovationsvorhaben bewertet sowie mehr als 8.000 nationale und internationale Patentanmeldungen für Unternehmen, Gründer, Startups und Universitäten begleitet – überwiegend im Zusammenspiel mit Patentförderprogrammen.

Im Rahmen unserer kompakten und im WIPANO-Leistungspaket 2 förderfähigen Wirtschaftlichkeitsanalyse ermitteln wir, wie hoch die Aussichten einer erfolgreichen unternehmerischen Umsetzung Ihrer Erfindung sind und welche Gewinne sich voraussichtlich erzielen lassen. EZN führt eine kursorische Markt- und Wettbewerbsrecherche durch, in die betriebswirtschaftliche Erfahrungswerte aus mehreren Tausend Vorhaben einfließen. Im Fokus der Betrachtungen steht Ihre individuell geplante Umsetzung.

Im Ergebnis fassen wir zusammen, welchen Nutzen Sie aus einer kommerziellen Umsetzung im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung erzielen könnten und welche Voraussetzungen dafür ggf. noch erfüllt sein müssten. Diese Rückschlüsse sind auch wichtig, um anschließend eine passgenaue Patentierungsstrategie (förderfähig im WIPANO Leistungspaket 3) zu entwickeln, die Sie vor weiteren finanziellen Risiken schützt.

Unser Angebot

EZN unterstützt Sie bei Ihrem Patentierungsvorhaben und ist qualifizierter Dienstleister für die folgenden Leistungspakete:

  • Patentrecherche zur Neuheit (LP 1)
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse (LP 2)
  • Patentierungsstrategie und Unterstützung bei der Auswahl und Beauftragung von Patentanwälten (LP 3)
  • Patentvermarktung (LP 5)

Gerne können wir Sie auch bei der Beantragung der WIPANO-Förderung unterstützen!

Ihre Ansprechpartner

Dr. Gaebel und Dr. Kache sind unsere WIPANO-Experten. Für ein individuelles Beratungsgespräch zur WIPANO-Patentförderung oder Angebot kontaktieren Sie uns gerne telefonisch (Tel. 0511 / 8 50 30 80), schreiben Sie uns per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Beratung. EZN erbringt keine Rechtsberatung – diese erfolgt durch Fachanwälte. Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, wird deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

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