FÖRDERPROGRAMM GO-INNO
Das Förderprogramm GO-INNO hat zum Ziel, Kleinunternehmen, Start-ups und Gründer bei der Realisierungsvorbereitung für neue Produkte oder neue technische Verfahren zu unterstützen. Hierzu stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzielle Mittel für externe Beratungsleistungen sowie Managementaktivitäten in Form von sog. Innovationsgutscheinen bereit. Diese Innovationsgutscheine decken 50 % Ihrer Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen. Ein großer Vorteil: Ihr Unternehmen trägt von vornherein nur den Eigenanteil.
WIE KANN IHR UNTERNEHMEN GO-INNO NUTZEN?
EZN ist seit 2010 vom BMWK als Beratungsunternehmen für das GO-INNO-Programm autorisiert. Damit sind wir ein direkter Ansprechpartner für GO-INNO und verpflichtet, die im Programm festgelegten Qualitätsstandards zu achten und umzusetzen. Um einen Innovationsgutschein zu erhalten, muss Ihr Unternehmen keinen Förderantrag stellen. Sie stimmen einfach mit uns Ihren Beratungsbedarf ab – wir erstellen daraufhin Ihren persönlichen Innovationsgutschein und führen die Beratungsleistungen durch. Die administrative Abwicklung liegt komplett bei EZN.
FÖRDERBARE DIENSTLEISTUNGEN VON EZN
EZN steht Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner im Innovationsprozess zur Seite und erstellt im Rahmen der GO-INNO-Innovationsberatung für Ihr Vorhaben einen konkreten Umsetzungsfahrplan, sodass in Ihrem Tagesgeschäft kein Innovationsstau entsteht. Vorkenntnisse Ihrerseits sind nicht erforderlich.
Unter Einbeziehung der GO-INNO-Förderung kann EZN ganz individuell auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Beratungsleistungen durchführen – vorausgesetzt, dass sich der Inhalt einer der beiden sog. Leistungsstufen zuordnen lässt. Das GO-INNO-Programm unterscheidet je nach Umfang der Beratung in „Potenzialanalyse“ und „Realisierungskonzept“. Beispielsweise sind für Sie unsere nachfolgend genannten Dienstleistungen mit 50 % förderfähig:
LEISTUNGSSTUFE 1 – POTENZIALANALYSE
EZN kann im Rahmen einer professionellen Patentrecherche hinsichtlich der Neuheit Ihrer Technologie bzw. Erfindung die Patentierungsaussichten prüfen. Das Rechercheergebnis kann zudem als qualifizierte Ausgangsbasis für einen bestmöglichen Schutzumfang in einer späteren Patentanmeldung dienen.
Darüber hinaus kann eine Verletzungsrisiko-Recherche darüber Aufschluss geben, ob Sie mit Ihrer neu entwickelten Technologie in Konflikt zu bestehenden Schutzrechten Dritter stehen. Das schützt vor Fehlinvestitionen und „Sackgassen-Entwicklungen“.
Im Rahmen einer Rechtsstandsrecherche kann EZN für Sie in Erfahrung bringen, ob ein bestimmtes Schutzrecht noch Gültigkeit hat. Hierbei wird ebenso geprüft, ob ein Patent inzwischen schon erteilt oder ein Einspruchsverfahren eingeleitet wurde.
Wie hoch die Aussichten einer erfolgreichen unternehmerischen Umsetzung einer technischen Innovation sind und welche Profite sich voraussichtlich erzielen lassen, wird im Rahmen einer kompakten Wirtschaftlichkeitsanalyse ermittelt. EZN führt eine Markt- und Wettbewerbsrecherche durch und berücksichtigt dabei Ihre geplante unternehmerische Umsetzung.
Weiterhin kann EZN ein Technologiebewertungsgutachten für Ihr Innovationsvorhaben bzw. eine Patentbewertung erstellen, was Sie beispielsweise für Ihr Anliegen bei Banken oder Förderinstituten einbringen können.
LEISTUNGSSTUFE 2 – REALISIERUNGSKONZEPT
Zur erfolgreichen Umsetzung und wirtschaftlichen Vermarktung Ihrer Technologie kann EZN Sie im Rahmen eines individuellen Marketing-Konzepts unterstützen. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation und Ansprache potenzieller Verwerter und führen mit Ihnen erste Verwertungs- und Marketingmaßnahmen durch.
Weiterhin prüfen wir gerne, ob für Sie weitere Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel über die Patentförderung WIPANO oder über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), in Betracht kommen. Gerne unterstützen wir Sie dann bei der Antragstellung. Wir erstellen für Sie eine Projektbeschreibung, die Sie für eine Antragstellung verwenden können, und stimmen die Formalien mit Ihnen ab.
GO-INNO-Förderung für berechtigte Unternehmen bis zu fünf Mal pro Kalenderjahr
WER IST BEI GO-INNO FÖRDERBERECHTIGT?
Das Förderprogramm GO-INNO ist prinzipiell branchen- und technologieoffen und zielt darauf ab, dass sich die Beratungsleistungen auf eine technologische Innovation beziehen. Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine absolute Marktneuheit handeln, sondern nur für Ihr Unternehmen neu sein und einen potenziellen Mehrwert bieten können. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro. Ihr Unternehmen kann in einem Kalenderjahr bis zu fünf Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die einem Förderwert von maximal 27.500 € entsprechen.
Häufig gestellte Fragen zu GO-INNO können Sie in den FAQ (www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Redaktion/DE/Standardartikel/go-innovativ_faq.html) auf der Internetseite des BMWK nachlesen.
Beratungstermine GO-INNO
In Anbetracht der aktuellen Gefährdungslage durch die Corona-Virus-Pandemie können wir Beratungsgespräche gerne auch telefonisch oder via Videokonferenz (telefonische Erreichbarkeit zur Abstimmung von Terminen von Mo – Do in der Zeit von 09:30 – 15:00 Uhr unter Tel. 0511 / 8 50 30 80) durchführen. Schreiben Sie uns hierzu gerne – auch außerhalb der vorgenannten Zeiten – per E-Mail an. Wir melden uns bei Ihnen schnellstmöglich zurück.
Weitere Informationen zum Förderprogramm GO-INNO: www.innovation-beratung-foerderung.de
Zurück zu Förderprogramme.
Sie lesen gerade: Innovationsberatung GO-INNO