Erfindungsmeldung: Funktion, 4 typische Fehler und korrekte Vorlage

Viele Erfinder:innen aus innovativen Start-ups, Unternehmen und Forschungseinrichtungen stellen sich nach einer erfolgreichen Entwicklung die gleiche Frage: Wie geht es eigentlich weiter, wenn ich eine Erfindung gemacht habe und meine Idee schützen möchte? Während manche sofort an die Patentanmeldung denken, wird dabei oft übersehen, dass der allererste Schritt ein anderer ist – nämlich die Erfindungsmeldung.

Die Erfindungsmeldung ist ein Dokument, das häufig unterschätzt wird. Für manche wirkt sie wie ein bürokratisches Formular, das man eben ausfüllen muss, bevor man sich um das „eigentliche“ Patent kümmert. Doch in Wahrheit ist sie die Grundlage für alles, was danach folgt: die Anmeldung, die Bewertung und letztlich auch die Vermarktung eines Patentes. Wer diesen Schritt außer Acht lässt, riskiert nicht nur rechtliche Schwierigkeiten, sondern auch den Verlust von wertvollem geistigem Eigentum.

In diesem Artikel erfahren Sie, wofür man eine Erfindungsmeldung braucht, wann der richtige Zeitpunkt für die Einreichung ist, welche Fehler dabei besonders häufig passieren und warum sie so entscheidend für den späteren Erfolg Ihres Patentes und dessen Vermarktung ist.

 

Erfindungsmeldung Arbeitnehmer

 

Was ist eine Erfindungsmeldung und wofür ist sie gut?

Die Erfindungsmeldung ist ein schriftliches Dokument, mit dem eine neue technische Lösung oder Idee offiziell festgehalten und an den Arbeitgeber, eine Institution oder – im Falle von Hochschulen – an die zuständige Transferstelle gemeldet wird. Im Rahmen einer Prüfung wird dann ermittelt, ob die Diensterfindung in Anspruch genommen wird und eine Patentanmeldung eingeleitet wird, oder, ob sie den Erfinder:innen freigegeben wird. Sie ist damit die rechtliche und organisatorische Brücke zwischen der bloßen Idee im Kopf und dem rechtlich geschützten Patent.

Ihre Funktionen sind vielfältig:

  • Rechtliche Grundlage: Arbeitnehmererfinder:innen in Deutschland sind verpflichtet, ihre Erfindungen ihrem Arbeitgeber zu melden (vgl. § 5 Meldepflicht, ArbnErfG – Gesetz über Arbeitnehmererfindungen). Erst mit dieser Meldung kann das Unternehmen entscheiden, ob es die Erfindung in Anspruch nimmt und ein Patent anmeldet.
  • Dokumentation und Priorität: Die Erfindungsmeldung dient als Nachweis, wer wann welche Idee entwickelt hat. Sie schafft Klarheit, falls es später zu Streitigkeiten über die Erfinderschaft kommt.
  • Entscheidungsgrundlage: Ob die Erfindung tatsächlich angemeldet wird, hängt oft von technischen, strategischen und wirtschaftlichen Kriterien ab. Die Meldung liefert die Informationen, die für diese Entscheidung notwendig sind.
  • Basis für Vermarktung: Schon zu diesem frühen Zeitpunkt muss deutlich werden, ob die Erfindung Marktpotenzial haben könnte. Eine gut ausgearbeitete Beschreibung erleichtert die Prüfung und die Erstellung von etwaigem Marketing-Material (z.B. Exposee) sowie die Identifizierung potenzieller Partner oder Käufer.
  • Berechnung der Erfindervergütung: Anhand der Angaben in der Erfindungsmeldung bezüglich der Erfinderschaft wird der finanzielle Anteil der Erfinder:innen am Gewinn aus Verwertungserlösen berechnet. Eine wichtige Kenngröße ist hier die prozentuale Beteiligung der jeweiligen Erfinder:innen an der Diensterfindung.

Ohne Erfindungsmeldung gibt es keine (geordnete) Patentanmeldung und Verwertung. Sie ist also kein lästiges Formular, sondern der erste Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Schutzrechtsstrategie.

 

Wie schreibt man eine Erfindungsmeldung?

Das Schreiben einer Erfindungsmeldung wird von den Arbeitnehmererfinder:innen vorgenommen, sobald eine Diensterfindung gemacht wurde. Ein erster Schritt ist das Ausfüllen einer von der Dienststelle zur Verfügung gestellten Vorlage. Darin sind grundsätzlich Angaben zum Zustandekommen der Erfindung, ihrer technischen Merkmale und zur Erfinderschaft zu machen. In der Regel reicht ein allgemeinverständlicher Sprachstil aus – das Verwenden einer patentrechtlichen Ausdrucksweise ist grundsätzlich nicht erforderlich. Das Beifügen von Skizzen und ergänzenden Dokumenten (z.B. selbst recherchierte Schriften, Skizzen und Fotos, etwaige Kooperationsverträge) ist sinnvoll. Die Erfindungsmeldung ist als solche kenntlich zu machen und generell in Textform bei der zuständigen Dienststelle abzugeben. In einem zweiten Schritt erfolgt innerhalb einer Frist von 4 Monaten die Prüfung durch den Arbeitgeber, ob die Diensterfindung in Anspruch genommen oder freigegeben werden soll. Dazu werden Patentrecherchen (Neuheitsrecherche) durchgeführt, etwaige Verträge geprüft und bewertet, ob eine Weiterverfolgung der Erfindung aus wirtschaftlichen Gründen lohnt. Im Fall der Inanspruchnahme erfolgt in der Regel in einem dritten Schritt eine Patentanmeldung. Wird die Erfindung freigegeben, können die Erfinder:innen über die Erfindung verfügen und ggf. auf eigene Kosten Schutzrechtsanmeldungen einleiten.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Einreichung?

Sobald Arbeitnehmer:innen eine Diensterfindung gemacht haben, ist grundsätzlich unverzüglich eine Erfindungsmeldung abzugeben. Sie sollte erfolgen, sobald eine Idee den Charakter einer technischen Lösung erreicht hat, die über reines Nachdenken hinausgeht. Der richtige Zeitpunkt ist also nicht erst dann, wenn der Prototyp fertig ist oder erste Testreihen abgeschlossen sind – sondern schon, wenn die Idee technisch ausgereift genug ist, dass sie eine Neuheit und erfinderische Tätigkeit erkennen lässt.

Ein häufiger Fehler ist es, eine Diensterfindung nicht zu erkennen oder mit der Erfindungsmeldung zu lange zu warten. Einige Erfinder:innen präsentieren (oft aus Unkenntnis) ihre Idee auf Messen, in Präsentationen oder sogar online, bevor sie sie offiziell gemeldet haben. Doch schon eine einzige Veröffentlichung kann die sogenannte Neuheit der Erfindung zerstören – ein Kriterium, das zwingend für die Patenterteilung erfüllt sein muss.

Die Faustregel lautet daher: Erst melden und schützen, dann zeigen.

Gerade in Start-ups, Hochschulen und innovativen Unternehmen (häufig KMU), wo viele Ideen in kurzer Zeit entstehen, sollte ein klarer Prozess etabliert werden: Jede neue Erfindung wird zunächst dokumentiert und gemeldet – und erst nach entsprechender Prüfung für die Öffentlichkeit freigegeben.

 

Erfindung melden Prozess

 

Welche Fehler passieren häufig?

Viele Erfindungsmeldungen scheitern nicht daran, dass die Idee schlecht ist, sondern daran, dass sie ungenau oder unvollständig dokumentiert wurde.

Vier typische Fehler sind:

  • Zu vage Beschreibung: Wenn die Erfindung nur allgemein umrissen wird (z.B. „Ein Gerät zur Verbesserung der Kommunikation“), fehlt es an Substanz und ggf. auch an einer aussagekräftigen Abgrenzung zum bekannten Stand der Technik sowie einer konkreten Benennung der technischen und wirtschaftlichen Vorteile. Entscheider:innen können so weder den Neuheitswert noch das Potenzial beurteilen.
  • Fehlende Angaben zu Mit-Erfinder:innen: In der Praxis arbeiten häufig mehrere Personen an einer Idee – auch aus unterschiedlichen Unternehmen bzw. Institutionen. Werden diese nicht genannt, kann es später zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Diese Gefahr besteht insbesondere bei Kooperationsprojekten.
  • Zu späte Einreichung: Wer erst nach Monaten eine Meldung einreicht, läuft Gefahr, dass Dritte bereits ähnliche Lösungen gefunden und publiziert haben – und die eigene Idee dadurch nicht mehr als neu gilt. Unter Umständen könnten andere auch vorher eine ähnliche Schutzrechtsanmeldung einleiten.
  • Falsche oder unvollständige Formulare: Kostenlose Muster aus dem Internet sind mit großer Vorsicht zu genießen. Werden Vorlagen genutzt, die nicht alle Pflichtangaben enthalten, kann das dazu führen, dass die Erfindungsmeldung rechtlich angreifbar ist oder Prozesse durch unnötiges Nachfragen verzögert werden.

All diese Fehler haben eines gemeinsam: Sie gefährden den Schutz der Idee, erschweren die spätere Vermarktung und sorgen für unnötige Mehrarbeit, was in der Regel auch mit höheren Kosten verbunden ist.

 

Warum ist die Erfindungsmeldung entscheidend für den Erfolg?

Die Erfindungsmeldung mag auf den ersten Blick wie ein formales Dokument erscheinen, doch ihre Bedeutung reicht weit darüber hinaus. Sie ist der Startpunkt für den gesamten Schutzrechtsprozess – und wirkt sich auf viele spätere Schritte wie die Vermarktung des Patents bzw. Kommerzialisierung der Erfindung aus:

  • Patentanmeldung: Nur mit einer vollständigen und rechtlich sauberen Meldung kann eine erfolgsversprechende Patentanmeldung ausgearbeitet werden.
  • Patentbewertung: Investoren, Unternehmen oder Lizenznehmer wollen wissen, wie solide die Schutzrechtsbasis ist. Eine saubere Dokumentation stärkt die Glaubwürdigkeit.
  • Patentvermarktung: Wenn Sie Ihr Patent später lizenzieren oder verkaufen möchten, ist die Erfindungsmeldung oft ein erster Anknüpfungspunkt für die Erstellung von Vermarktungsunterlagen und die Kontaktierung potenzieller/nötiger Verwertungspartner.
  • Rechtssicherheit: Im Streitfall – etwa wenn sich mehrere Parteien hinsichtlich der Erfinderschaft uneinig sind – liefert die Meldung entscheidende Nachweise.

Kurz gesagt: Eine gute Erfindungsmeldung spart Zeit, vermeidet Streit und erhöht den Wert Ihrer Erfindung. Sie ist damit weit mehr als nur Formalität – sie ist die Versicherung für Ihre innovative Arbeit.

 

Die Verbindung zur Vermarktung

Manche Erfinder:innen denken beim Thema Erfindungsmeldung nur an die rechtliche Seite. Zweifelsohne ist diese sehr wichtig. Doch auch die wirtschaftliche Dimension darf nicht vergessen werden: Eine sauber dokumentierte Erfindung ist einfacher zu vermarkten.

Warum? Weil potenzielle Käufer oder Lizenznehmer wissen wollen, dass die Grundlagen stimmen. Wenn bereits die erste Meldung unvollständig oder fehlerhaft ist, entstehen Zweifel an der Professionalität und am Wert der Innovation. Umgekehrt vermittelt eine klar strukturierte und vollständige Erfindungsmeldung Vertrauen – und erleichtert die spätere Erstellung von Marketingunterlagen, die sowohl den technischen als auch den wirtschaftlichen Nutzen klar herausstellen.

Ohne vollständige und korrekte Angaben kann auch die Vergütung der Erfinder:innen nicht sauber berechnet und ausgezahlt werden.

 

Fazit: Mit der richtigen Vorlage Fehler vermeiden

Die Erfindungsmeldung ist kein bürokratischer Zwischenschritt, sondern der entscheidende Startpunkt auf dem Weg zu einem erfolgreichen Patent. Sie ist wichtig für die rechtliche Absicherung, für die Patentanmeldung und für die spätere Vermarktung. Doch leider passieren hier häufig Fehler. Wer unvollständig meldet, zu spät einreicht oder die falschen Formulare nutzt, riskiert im schlimmsten Fall den gesamten Patenterfolg.

Deshalb empfehlen wir, auf eine professionelle und praxiserprobte Vorlage zurückzugreifen. Bei EZN haben wir eine Erfindungsmeldungsvorlage entwickelt, die alle wichtigen Angaben abfragt, leicht verständlich ist und Ihnen dabei hilft, Fehler zu vermeiden.

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FAQ – Häufige Fragen zur Erfindungsmeldung

1. Was ist eine Erfindungsmeldung – und was unterscheidet sie von einer Patentanmeldung?

Die Erfindungsmeldung ist das erste formale Dokument, mit dem eine neue technische Lösung Ihrem Arbeitgeber oder einer zuständigen Stelle gemeldet wird – häufig intern, z. B. bei Universitäten oder Unternehmen. Die Patentanmeldung hingegen ist der formale Einreichungsakt beim Patentamt, der den eigentlichen Patentprozess einleitet.

2. Wann sollte man eine Erfindungsmeldung idealerweise einreichen?

Sie sollten die Erfindungsmeldung so früh wie möglich einreichen, spätestens, bevor Sie die Idee öffentlich machen – etwa durch Veröffentlichungen, Konferenzen oder Webseiten. Dies schützt die Neuheit Ihrer Erfindung und trägt dazu bei, rechtliche Prioritäten zu sichern.

3. Welche typischen Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden?

  • Zu vage Formulierungen oder unpräzise technische Angaben
  • Unvollständige Angaben z. B. zu Mit-Erfindern oder Kooperationspartnern
  • Zu wenig Zeit zwischen Einreichung der Erfindungsmeldung und Veröffentlichung der Erfindung
  • Nutzung von ungeprüften, veralteten oder eigenen Formularen, bei denen nicht die nötigen Informationen abgefragt werden

4. Welche Informationen gehören unbedingt in eine Erfindungsmeldung?

Angaben zu den Informationen, die eine Erfindungsmeldung enthalten muss, sind in § 5 Abs. 2 ArbnErfG aufgeführt. Diese beziehen sich zusammengefasst auf die technische Lösung, das Zustandekommen der Erfindung und die Erfinderschaft. Im Detail sollten Sie bei der Meldung einer Diensterfindung auf folgende Aspekte eingehen:

  • Technische Aufgabe und deren Lösung beschreiben
  • Zustandekommen der Diensterfindung erläutern
  • Vorhandene Aufzeichnungen beifügen (soweit zum Verständnis erforderlich)
  • Dienstlich erteilte Weisungen oder Richtlinien angeben
  • Benutzte Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebes aufführen
  • Beteiligte Mitarbeiter:innen nennen sowie Art und Umfang ihrer Mitarbeit angeben
  • Eigenen Anteil des meldenden Arbeitnehmers hervorheben

Neben diesen Angaben sollten auch Informationen zu technischen und wirtschaftlichen Vorteilen sowie zur möglichen Verwertung enthalten sein, um die Erfindung und ihre Einsatzmöglichkeiten möglichst umfassend und unmissverständlich zu beschreiben. Genau diese Klarheit stellt unsere Vorlage sicher – strukturiert, verständlich und professionell.

5. Warum ist eine vollständige Erfindungsmeldung so wichtig – auch für spätere Patentvermarktung?

  • Sie sichert rechtliche Klarheit und Priorität
  • Sie dient als Basis für Patentanmeldungen und schützt vor formalen Risiken
  • Sie stärkt Ihre Glaubwürdigkeit bei potenziellen Lizenznehmer:innen oder Käufer:innen
  • Sie ist die Grundlage für Exposees und Bewertungen im Vermarktungsprozess

6. Warum keine kostenlose Vorlage für eine Erfindungsmeldung aus Internet nutzen?

Kostenlose Muster für Erfindungsmeldungen beinhalten die Gefahr, nicht für den jeweiligen Anwendungsfall zu passen. Von vielen Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden die Vorlagen für die Meldung von Diensterfindungen zum Download, z.B. als PDF, angeboten. Diese sind jedoch meist für die jeweiligen internen Prozesse in der Verwaltung ausgelegt und nicht zwangsläufig für Unternehmen geeignet. Eine Überarbeitung und Prüfung sind meist aufwendig und im Endeffekt teurer, als gleich von Anfang an ein geeignetes Formular zu verwenden.

7. Warum sollte ich das Muster für eine Erfindungsmeldung von EZN nutzen?

Die Vorlage für eine Erfindungsmeldung haben wir auf Basis unserer Erfahrung seit 1981 aus über 8.000 begleiteten Patentanmeldungen und noch mehr geprüften Erfindungen aus Unternehmen, Hochschulen und privaten Bereichen erstellt. Aufgrund unserer Tätigkeit als Patentverwertungsagentur wissen wir, welche Anforderungen gelten, um sowohl eine fundierte Erfindungsprüfung und effiziente Patentanmeldung vorzunehmen als auch eine fachgerechte Vermarktung der Schutzrechte voranzutreiben bzw. die Technologie in Unternehmen umzusetzen.

8. Wie unterstützt mich EZN bei der Erstellung einer Erfindungsmeldung?

EZN bringt jahrzehntelange Expertise in Patentanmeldung und Vermarktung mit. Unsere kostenpflichtige Erfindungsmeldungsvorlage ist:

  • Gesetzlich fundiert | durch Patentanwalt geprüft
  • Klar strukturiert und an die praxisrelevanten Bedürfnisse angepasst
  • Einfach zu verwenden
  • Ideal zur Vorbereitung auf professionelle Bewertung oder Vermarktung

Mit dieser Vorlage sparen Sie Zeit, vermeiden Fehlinformationen und legen einen sicheren Grundstein für weiteren IP-Erfolg.

 

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Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Über die Patentfähigkeit und den Rechtsbestand einer Patentanmeldung und eines Gebrauchsmusters im amtlichen Sinne entscheiden grundsätzlich die Patentämter (z. B. DPMA und EPA). Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, wird deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

 

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