Nur 60 Euro? Das kosten Patente und Gebrauchsmuster (wirklich)

 

Einleitung

Wie viel kosten Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster? Wie hoch sind Gebühren und Honorare? Was sind übliche Erfahrungswerte? EZN wurde 1981 unter der Führung der Fraunhofer Gesellschaft gegründet und hat seitdem über 8.000 nationale und internationale Patentanmeldungen begleitet. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie eine technische Entwicklung durch ein Patent oder Gebrauchsmuster schützen möchten. Wir zeigen Ihnen auch, welche vermeidbaren Fallen bestehen und wie Sie Ihre Schutzrechtskosten um bis zu 75 % senken können, ohne bei der Qualität zu sparen. Konkret erwarten Sie folgende Inhalte:

  • Was kostet ein Patent?
  • Welche maßnahmenabhängigen Schutzrechtskosten existieren
  • Welche typischen Kostenfallen es gibt und wie Sie diese vermeiden können
  • Beispielkalkulation für Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungen
  • Wie Sie auf clevere Art Patentierungskosten einsparen können

 

Was kostet ein Patent?

Eins vorab: DEN Preis für eine Patentanmeldung bzw. Gebrauchsmusteranmeldung gibt es nicht. Die Frage „Wie teuer ist ein Patent?“ ist ungefähr vergleichbar mit der Frage „Wie viel kostet ein Auto?“. Ähnlich fällt auch die Antwort aus: „Das kommt ganz drauf an“. Die Kosten für ein Auto hängen insbesondere vom Fahrzeugtyp, der Motorisierung und Sonderausstattungen ab. Dementsprechend ist der Preis für ein PS-starkes Luxusfahrzeug höher als für einen Kleinwagen mit Basisausstattung. Die Kosten sind also immer individuell. Bei Patenten und Gebrauchsmustern hängen sie primär von dem Aufwand der durchgeführten Maßnahmen ab. Somit können Preisspannen von wenigen hundert Euro bis zu sechsstelligen Beträgen entstehen. Um Licht ins Dunkel zu bringen und Ihnen einen Einblick in die Praxis zu geben, haben wir im Folgenden die essenziellen Punkte zusammengestellt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Schutzrechtskosten haben.

 

Diese Maßnahmen beeinflussen die Schutzrechtskosten

Ein Patentierungsprozess läuft über einen längeren Zeitraum. Mit dem Schritt der Einreichung der Anmeldung beim Patentamt allein ist noch längst nicht alles getan. Die gesamten schutzrechtsbezogenen Maßnahmen und Kosten setzen sich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Positionen zusammen. Dazu zählen grundsätzlich die Maßnahmen für die Vorbereitung der Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung, die Durchführung der Anmeldung an sich, das Prüfungsverfahren und die Durchsetzung des eigenen Schutzrechts. Hier eine stichwortartige Übersicht:

  • Vorprüfung der Erfindung (Patentrecherche und Kosten-Nutzen-Analyse)
  • Entwicklung einer Patentierungsstrategie und eines IP-Marketing-Konzepts
  • Ausarbeitung der Anmeldeschrift und Einreichung beim Patentamt
  • Nachanmeldungen im Ausland bzw. internationale Schutzrechte
  • Amtliche Patentprüfungsverfahren
  • Aufrechterhaltungsgebühren
  • Patentmanagement und Schutzrechtsüberwachung
  • Durchsetzung der Patente bzw. Gebrauchsmuster gegenüber Verletzern
  • Etwaige Klagen vor Gericht oder Einsprüche

Grundsätzlich entfällt der Löwenanteil der Ausgaben auf die Leistungen am Anfang des Schutzrechtsprozesses, also von der Vorprüfung bis zur Patenterteilung bzw. Gebrauchsmustereintragung in allen gewünschten Ländern. Die späteren Kosten für das Management und die Aufrechterhaltung sind dann erst einmal geringer und steigen im Laufe der Zeit wieder an. Klagen vor Gericht, z. B. bei der Durchsetzung des Schutzrechts, drohen prinzipiell zu jederzeit und können sehr teuer sein. Ein qualitativer Verlauf der Kosten ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

Die Leistungen für die Vorbereitung und Durchführung der Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung sind in der Regel aufwandsabhängig. Dienstleister wie EZN und Patentanwaltskanzleien rechnen hier auf Basis von Stunden oder Tagewerken ab – es gibt aber auch für einzelne Positionen Pauschalpreise. Dementsprechend steigen die Kosten mit höherem Aufwand im Patentierungsprozess, wenn z. B. eine sehr umfangreiche Erfindungsbeschreibung zugrunde gelegt und eine viele Seiten umfassende Anmeldeschrift ausgearbeitet wird. Die Patentämter verlangen grundsätzlich festgelegte Gebühren, z. B. für die Anmeldung, Prüfung und Verlängerung. Wenn ein internationaler Schutz erfolgen soll, müssen noch Aufwände für etwaige Übersetzungen eingeplant werden. In einigen Fällen kann es ausreichen, nur einzelne Textpassagen in englische und französische Sprache zu übersetzen, in anderen Fällen muss aber ggf. die gesamte Anmeldeschrift in der jeweiligen Landessprache ausgeführt sein.

Lesetipp: Wie Sie in 5 Schritten Ihre Erfindung effektiv schützen können, um von Ihrer Idee zu profitieren

 

Typische Kostenfallen und wie Sie diese vermeiden können

Ein Patentierungsprozess ist komplex – schlussendlich geht es um die Erstellung eines individuellen „Mini-Monopol-Rechts“. Und bei diesem Prozess spielen viele Faktoren sowohl aus dem patentrechtlichen bzw. juristischen Bereich als auch aus dem technischen und wirtschaftlichen Bereich eine bedeutende Rolle. Gerade für Unternehmen, Startups und private Erfinder, die zum ersten Mal ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden, sind viele Punkte noch unklar. Damit es nicht zu einer unerwarteten Kostenexplosion kommt, hier ein paar Fallen, die bei einer Kostenbetrachtung lauern:

Ein Fehler, der leider oft gemacht wird, ist, dass im Patentierungsprozess nur die Amtsgebühren betrachten werden. Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche) weit weniger als 100 Euro. Hinzu kommen aber noch die Kosten für eine professionelle Ausarbeitung der Anmeldeschrift, die durchaus bei mehreren tausend Euro liegen kann – allein für Deutschland. Und: Mit der Anmeldung allein ist es noch nicht getan. Weitere Kosten entstehen im Prüfungsprozess, wenn im Dialog mit dem Patentamt die Anmeldeschrift noch modifiziert werden muss, bevor das Patent erteilt wird.

Auch ein Gebrauchsmusterschutz ist im ersten Schritt von der Kostenseite her nicht sehr viel günstiger als eine Patentanmeldung. Die Kosten für die professionelle Ausarbeitung der Anmeldung sind in etwa gleich. Ein wesentlicher Preisvorteil des Gebrauchsmusters ist im weiteren zeitlichen Verlauf, dass der teils aufwändige Prüfungsprozess beim Patentamt entfällt.

Wenn ein Patentschutz erforderlich ist – insbesondere im internationalen Bereich – ist es empfehlenswert, in einem ersten Schritt eine Schutzrechtsstrategie zu entwickeln und hierfür in einem zweiten Schritt einen Kostenplan anhand von Vergleichswerten oder konkreten Kostenvoranschlägen bzw. Prognosen zu erstellen. Dies ist gerade für Startups sehr wichtig, wenn diese einen Finanzierungsplan erstellen und die laufenden Kosten für die unternehmerische Umsetzung möglichst präzise kalkuliert werden müssen. Auch für Unternehmen, die einen Business Case erstellen, sind derartige und verlässliche Planzahlen eine solide Entscheidungsgrundlage.

 

Beispielkalkulation für Gebrauchsmuster- und Patentanmeldungen

Die amtlichen Verfahren zur Erlangung eines Patent- oder Gebrauchsmusterschutzes sind international ähnlich gestaltet, aber nicht gänzlich identisch bezüglich des formalen Ablaufs und der Gebührenstruktur. Doch wie hoch können die Kosten nun konkret in Euro sein? Dazu geben wir Ihnen nachfolgend einen groben Überblick zu häufig gewählten Anmeldungen und stellen nachfolgend eine Anmeldung in Deutschland sowie eine Europäische Patentanmeldung, die in den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz – also der DACH-Region – erstreckt wird, gegenüber. Hierbei werden exemplarische Kosten der ersten 5 Jahre betrachtet, was den oben erwähnten Löwenanteil widerspiegelt, und es wird angenommen, dass innerhalb dieses Zeitraums vom jeweiligen Patentamt das Patent erteilt wird.

Zunächst kann für die Übernahme des Mandats und die Ausarbeitung und Einreichung einer Anmeldeschrift für eine Gebrauchsmuster- oder Patentanmeldung, beispielsweise für eine mechanische Erfindung, mit einem patentanwaltlichen Honorar im Bereich von 4.000 € bis 6.000 € gerechnet werden. Je nach Fachgebiet und erforderlichem Umfang der Anmeldeschrift kann dies auch deutlich höher ausfallen.

Wie viel kostet ein deutsches Patent? Bei einer Patentanmeldung für Deutschland fallen seitens des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) innerhalb der ersten fünf Jahre Anmeldegebühren und Jahresgebühren von lediglich wenigen hundert Euro an. Das verhält sich bei den Anmeldegebühren und Aufrechterhaltungsgebühren für eine Gebrauchsmusteranmeldung ähnlich. Bei einer Patentanmeldung kommen noch die Kosten für das amtliche Prüfungsverfahren hinzu, die sich aus der Gebühr für den Prüfungsantrag beim Amt und das Honorar für die Erwiderung der Prüfungsbescheide zusammensetzen und sich beispielsweise auf 3.000 € bis 5.000 € aufsummieren können. Bei einer Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland entfällt das amtliche Prüfungsverfahren und demzufolge auch eine Erteilung, da es sich grundsätzlich um ein inhaltlich ungeprüftes Schutzrecht handelt.

Wie viel kostet ein Patent in Europa? Eine Europäische Patentanmeldung wird beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet, das deutlich höhere Amtsgebühren aufruht. So liegt die Anmeldegebühr bereits bei ca. 2.000 € und die Jahresgebühren innerhalb der ersten fünf Jahren summieren sich auf gut 3.000 €. Die Kosten für das amtliche Prüfungsverfahren, bestehend aus der Gebühr für den Prüfungsantrag und weiteren Gebühren, wie etwa eine Gebühr für die Erteilung und Veröffentlichung des Patents, sowie für das Honorar für die Erwiderung der Prüfungsbescheide bewegen sich oft im Bereich von 7.000 € bis 10.000 €. Wird nach der Patenterteilung eine Erstreckung in den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz vorgenommen, kommen Kosten für vor den österreichischen und schweizerischen Patentämtern zugelassene Vertreter hinzu. Hier kann man grob mit jeweils 1.000 € rechnen. Bei einer Erstreckung im nicht-deutschsprachigen europäischen Ausland würden je nach Land und dortiger Amtssprache noch Übersetzungskosten hinzukommen. Unser Tipp: Trotz all dieser Kosten rechnet sich oftmals bereits ab drei europäischen Ländern der Weg über die Europäische Patentanmeldung gegenüber parallelen Patentverfahren vor mehreren nationalen Patentämtern.

Auf clevere Art Patentierungskosten einsparen

Wie lassen sich bei der Patentierung einer Erfindung oder bei einer Gebrauchsmusteranmeldung Kosten einsparen? Und zwar, ohne dabei die Qualität des Schutzrechts aufs Spiel zu setzen? Zu oft hören wir alle, dass etwas „kaputtgespart“ wurde. Gerade bei einer Schutzrechtsanmeldung, die nicht weniger als wertvolles geistiges Eigentum schützen soll, bringen „Low-Budget-Lösungen“ erfahrungsgemäß wenig.

Ein Zauberwort zur Kostensenkung lautet: Förderprogramme. Nutzen Sie diese – und zwar frühzeitig! Auf Bundes- und Europäischer Ebene gibt es immer wieder spezielle Förderprogramme für die Vorbereitung, die Anmeldung und Vermarktung von Schutzrechten. Mit Hilfe der Zuschüsse können Sie sich professionell beraten lassen und Ihre Ideen solide absichern. Wichtig ist in diesem Fall, dass diese Unterstützungsmöglichkeiten oftmals nur in einem unternehmerischen Zusammenhang genutzt werden können, und, dass eine Antragstellung in der Regel vor der Beauftragung etwaiger Schutzrechtsmaßnahmen beantragt und bewilligt werden muss. Bemerkenswert ist, dass diese Förderprogramme oftmals ein großes Stück des Löwenanteils der Kosten abdecken. Hier eine Übersicht zu zwei Förderinstrumenten:

  • Patentförderprogramm WIPANO vom BMWK: 50 % Zuschuss für Recherchen, Beratung, Patentanmeldungen bzw. Gebrauchsmusteranmeldungen und Verwertung. Insgesamt bis zu 16.000 Euro Zuschuss. Weitere Infos
  • KMU-Fonds des EUIPO: Für bestimmte Recherchen und Schutzrechtsanmeldungen werden Zuschüsse in Höhe von 50 % bis 75 % und für einen IP-Scan sogar Zuschüsse in Höhe von 90 % gewährt. Weitere Infos

Eine weitere Möglichkeit, Patentierungskosten einzusparen, ist die Vermeidung von Fehlern. Gerade diejenigen, die zum ersten Mal ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden, können durch eine objektive Erstberatung und professionelle Begleitung die Zahlung von teurem Lehrgeld vermeiden. Tatsächlich sind einige Fehler im Patentierungsprozess unumkehrbar. So gibt es z. B. unverlängerbare Fristen, zu denen internationale Nachanmeldungen möglich sind und weitere Obliegenheiten, die bei Nichtbeachtung zum Verlust des Schutzrechts führen können.

 Lesetipp: Die 12 schlimmsten Anfängerfehler beim Patentieren von Erfindungen

 

Fazit: Patentierungskosten

Auch für Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster gilt: Qualität hat ihren Preis. Zudem ist es unerlässlich, sich ein solides Grundwissen in Bezug auf die Wirksystematik von Schutzrechten anzueignen. Wenn Sie den Patentierungsprozess aus einer ganzheitlichen Sicht betrachten und potenzielle Kosten und mögliche Zuschüsse im Vorfeld eruieren, wird prinzipiell deutlich, welcher Weg für Sie der Richtige ist.

Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben weiter. Setzen Sie sich gerne mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung und nutzen Sie unseren IP-Service – wir freuen uns auf Ihre Angebotsanfrage!

 

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Über die Patentfähigkeit und den Rechtsbestand einer Patentanmeldung und eines Gebrauchsmusters im amtlichen Sinne entscheiden grundsätzlich die Patentämter (z. B. DPMA und EPA). EZN erbringt keine Rechtsberatung. Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, ist deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

Alle Kostenangaben sind für den Informationszweck allgemein gehalten, stark gerundet und beinhalten keine zusätzlichen Kostenfaktoren, die sich bereits bei der Anmeldung (z.B. hohe Anzahl an Ansprüchen) als auch im Verlauf des amtlichen Prüfungsverfahrens ergeben können. Hinsichtlich aller hier genannten Kostenangaben ist zu erwähnen, dass es immer zu Schwankungen und auch zu erheblichen Abweichungen kommen kann, da Honorare erfahrungsgemäß nach Aufwand abgerechnet werden und auch die Gebührenstrukturen der Patentämter kontinuierlich Änderungen unterworfen sind.

 

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