Patente kaufen: Das müssen Sie wissen

Einleitung: Patentanmeldungen kaufen

Ziehen Sie es in Erwägung, eine Patentanmeldung oder ein umfangreiches Schutzrechtsportfolio zu kaufen? Der Kauf eines oder mehrerer Patente oder Gebrauchsmuster bietet die Möglichkeit, allein über die damit verbundenen Rechte zu verfügen und die Nutzung von Erfindungen nach den eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Gerade beim Kauf von Technologiepaketen oder ganzen Unternehmen spielt diese Thematik eine zentrale Rolle. Auch für Investoren und Startups ist der Kauf von Patenten ein wichtiger Baustein im Rahmen der Unternehmensentwicklung. Dabei gilt es sicherzustellen, dass diese Transaktion sowohl aus technischen, wirtschaftlichen und juristischen Gesichtspunkten sinnvoll geplant, geprüft und durchgeführt wird. Werden hierbei Fehler gemacht, können Sie im schlimmsten Fall Ihre Geschäftsgrundlage verlieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie auf Basis unserer über 40-jährigen Erfahrung im Bereich Patentkauf unbedingt beachten müssen. Folgende Inhalte erwarten Sie:

  • Typische Anlässe für den Kauf von Patenten
  • Wo kann man Patente und Gebrauchsmuster kaufen?
  • Wie funktioniert der Kauf eines Patents?
  • Wie viel kostet der Erwerb eines Schutzrechts?
  • Fazit: Patentverkauf muss systematisch erfolgen
  • Checkliste Erfindungskauf

 

Typische Anlässe für den Kauf von Patenten

Der Kauf von Patenten und Gebrauchsmustern spielt in der Praxis eine Rolle, wenn Rechte an einem Immaterialgut (IP, Intellectual Property) vollständig von einer Partei auf eine andere Partei übertragen werden sollen. Typische Anlässe dafür sind:

  • Kauf von Unternehmen oder Geschäftszweigen, Unternehmensübernahme
  • Technische und wirtschaftliche Umsetzung einer Erfindung oder neuen Technologien (auch Produkte, Verfahren und Dienstleistungen)
  • Absicherung des eigenen Geschäfts, z.B. durch Sperrpatente

Wenn ganze Unternehmen oder Geschäftszweige einer Unternehmensgruppe gekauft werden, werden in der Regel auch die Schutzrechte erworben, die zur Nutzung der in den Unternehmen verwendeten Entwicklungen erforderlich sind. Werden elementare Patente nicht mitveräußert, kann die Erlaubnis zur Verwendung von wichtigen Technologien fehlen – das gekaufte Unternehmen könnte im schlimmsten Fall dann nur eine wertlose Hülle darstellen. Daher ist im Vorfeld genau zu ermitteln, welche Patente zwingend mitgekauft werden müssen.

Wenn ein Unternehmen eine Erfindung technisch realisieren und in das eigene Angebot mit aufnehmen möchte, kann der Kauf eines Patents infragekommen. Für den Käufer bietet sich damit der Vorteil, dass auf unkomplizierte Art und Weise die Rechte vollständig auf ihn übergehen und der ursprüngliche Eigentümer keine Lizenzen mehr an Wettbewerber vergeben kann. Es kommt aber auch vor, dass Schutzrechte zunächst lizenziert werden und in dem Vertrag eine Kaufoption vorgesehen ist. Damit könnte z.B. ein Startup von einer Universität/Hochschule in der Anfangsphase eine im Vergleich zum Kauf kostenschonende Nutzungsmöglichkeit erhalten und zu einem späteren Zeitpunkt das Schutzrecht (evtl. zu einem schon vorher festgelegten Preis) übernehmen. Dies wird auch von Investoren prinzipiell begrüßt, da das Eigentum an dem Schutzrecht zur Risikoabsicherung des eingesetzten Kapitals dienen kann.

Die Vorteile beim Patentkauf sind:

  • Sicherheit durch vollständigen Eigentumsübertrag, Verkäufer hat in der Regel keine kommerziellen Nutzungsrechte mehr
  • Einfache Durchführbarkeit

Die Nachteile beim Patentkauf sind:

  • Hohe Zahlung zu einem frühen Zeitpunkt (evtl. auch gestaffelte Kaufpreiszahlung)
  • Nach Patentkauf weiterer Aufwand und Folgekostenkosten, z.B. Prüfungsverfahren, Amtsgebühren, Klage

Es ist durchaus üblich, dass zur vollständigen Umsetzung einer Technologie eine Vielzahl an Erfindungen bzw. Patenten genutzt werden muss. Folglich kann es erforderlich sein, dass Schutzrechte aufgekauft werden, wenn Unternehmen ihr bestehendes Geschäftsfeld absichern oder einen neuem Marktbereich erschließen möchten. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, andere Schutzrechte zu kaufen, um Umgehungsmöglichkeiten für bereits bestehende Schutzrechte noch effektiver zu verhindern. In diesem Zusammenhang sind auch die sogenannten Sperrpatente zu erwähnen, die lediglich genutzt werden, um Wettbewerbern im Rahmen einer offensiven Patentstrategie den Marktzugang verwehen zu können, ohne die Erfindung tatsächlich zu vermarkten.

 

Wo kann man Patente und Gebrauchsmuster kaufen?

Wenn Sie Patente und Gebrauchsmuster kaufen möchten, haben Sie prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, um an potenzielle Verkäufer heranzutreten. Im Rahmen der oben erwähnten Unternehmens- bzw. Geschäftsübernehme ergibt sich der Kontakt zum Verkäufer meist automatisch. Es sollte in diesem Zusammenhang auch geprüft werden, ob es etwaige Miteigentümer gibt, die neben dem Verkäufer als Anmelder/Inhaber eines Schutzrechts sind. Hinweise hierzu gibt z. B. die Datenbank DEPATISnet des Deutschen Patent- und Markenamts. Ein Tipp an dieser Stelle: Prüfen Sie beim Patentkauf, ob für die Umsetzung der Erfindung Lizenzen von Dritten erforderlich sind (Stichwort: Freedom-to-Operate).

Lesetipp: Freedom-to-Operate-Recherche (FTO): Das sollten Sie wissen

Weiterhin gibt es spezialisierte Dienstleister (Patentverwertungsagenturen), wie z.B. EZN, die patentierte oder durch Gebrauchsmuster geschützte Erfindungen zur kommerziellen Nutzung anbieten. Die Erfindungen werden im Direktkontakt potenziellen Interessenten vorgestellt und über Datenbanken veröffentlicht. Über unsere Matching-Plattform INNOLAND finden Sie beispielsweise zahlreiche Entwicklungen aus Hochschulen, Universitäten, Unternehmen und von privaten Erfindern. Die Angebote können national und international in marktfähige Produkte und Verfahren umgesetzt werden und stehen zur Lizenzierung, zum Kauf der Patentrechte oder zur Entwicklungskooperation bereit.

 

Wie funktioniert der Kauf eines Patents?

Wenn Sie ein Patent kaufen möchten, sollten Sie sich zunächst von der Substanz des Schutzrechts überzeugen und den Wert ermitteln, den diese Erfindung für Sie hat. Wenn Sie sich mit dem Inhaber der Schutzrechte bzw. Verkäufer einig sind und einen Kaufpreis abgestimmt haben, ist es empfehlenswert, dies in einem schriftlichen Kaufvertrag präzise zu regeln. Von ausschließlich mündlichen Absprachen raten wir grundsätzlich ab. In dem Kaufvertrag für das Patent sollten insbesondere folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Patentinhabers bzw. Verkäufers
  • Name und Anschrift des Käufers
  • Konkrete Angabe der Schutzrechte mit Titel und amtlichen Aktenzeichen
  • Zeitpunkt, ab wann die Übertragung der Rechte gilt
  • Höhe des Verkaufspreises und Fälligkeit der Zahlung(en)

Diese fünf Punkte stellen selbstverständlich nur einen Ausschnitt dar, daneben sind noch viele weitere Regelungen zu beachten. Dazu zählen insbesondere die kaufmännischen und juristischen Aspekte. Daher sollten prinzipiell endsprechend qualifizierte Experten mit einbezogen werden, um Fehler auszuschließen. Vorsicht ist aus unserer Erfahrung bei vorgefertigten Verkaufsvertragsvorlagen geboten, die evtl. im Internet veröffentlicht wurden. Diese sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Bei frei verfügbaren Vertragsvordrucken besteht u. a. die Gefahr, dass diese für Ihren individuellen Fall nicht passen oder inhaltlich veraltet sind. Auch die Aktualisierung des Inhabers beim Patentamt sollten Sie nicht vergessen.

Lesetipp: Wie Sie Ihre Erfindung verkaufen und einen lukrativen Patentkaufvertrag abschließen können – Mit Checkliste

 

Wie viel kostet der Erwerb eines Schutzrechts?

Beim Patentkauf geht es um ein Geschäft, bei dem der Preis immer eine ganz wesentliche Rolle spielt. Schlussendlich hängt es insbesondere vom Kaufpreis ab, ob ein Patent- bzw. Schutzrechtsportfolio gekauft wird. Und der Kaufpreis ist nicht zwangsweise mit dem theoretischen Wert des Patents gleichzusetzen, was des Öfteren zu Verwirrung führt. Der tatsächliche Verkaufspreis ist prinzipiell als ein auf dem Wertpotenzial basierendes Verhandlungsergebnis zu sehen. Die Durchführung einer Patentbewertung ist grundsätzlich ratsam, um einen sinnvollen Ansatz für eine Preisverhandlung zu erhalten. Eine Patentbewertung ist komplex und die Ergebnisse der unterschiedlichen Bewertungsmethoden sind nicht immer miteinander vergleichbar. Übliche Methoden für eine monetäre Bewertung von Patenten sind:

  • Einkommensansatz: Der Patentwert ergibt sich aus den erwarteten, zukünftigen Erlösen (Lizenzwert-Analogie)
  • Marktansatz: Der Wert des Schutzrechts ergibt sich aus ähnlichen Preisen am Markt (Marktwert-Analogie)
  • Kostenansatz: Es werden die bisherigen Schutzrechtskosten zugrunde gelegt

Im Mittelpunkt sollte grundsätzlich eine objektive und nachvollziehbare Wert- bzw. Preisermittlung stehen. Stark subjektive Einschätzungen, die oftmals aus der Luft gegriffen und von zu viel Euphorie geprägt sind, wie bspw. „mit meiner Erfindung lassen viele Millionen Euro verdienen und daher ist ein Kaufpreis von mindestens fünf Millionen Euro gerechtfertigt“, haben in der Praxis nur sehr geringe Chancen darauf, beim Gegenüber auf positive Resonanz zu stoßen. Auch bei rein computergenerierten Wert- bzw. Kaufpreiskalkulationen ist Vorsicht geboten, da die Berechnungsmethoden oft intransparent sind und vom Verhandlungspartner nicht zwangsläufig akzeptiert werden.

Prüfen Sie in diesem Zusammenhang unbedingt, welche Kosten der Kauf des Patents nach sich ziehen kann bzw. welche Schutzrechtskosten in den nächsten Jahren auf Sie zukommen. Ist das Patent schon erteilt oder handelt es sich um eine Patentanmeldung, die sich noch im Prüfungsverfahren befindet? Sind internationale Nachanmeldungen erfolgt, oder müssen Sie diese noch einleiten? Bedenken Sie: Auch ein geschenktes Patent verursacht Kosten, u. a. für die Verwaltung, die Jahresgebühren beim Patentamt und ggf. für die Durchsetzung. Wenn die zu erwartenden Kosten sehr hoch sein sollten, könnte dies ein gutes Argument für einen niedrigeren Kaufpreis sein.

 

Fazit: Patentkauf muss systematisch erfolgen

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass beim Kauf von Patenten grundsätzlich technische, wirtschaftliche und juristische Aspekte eine wichtige Rolle spielen und dass jeder Fall individuell ist – vor diesem Hintergrund gibt es aus unserer Sicht keine One-Size-Fits-All-Strategie. Wenn die Patente, die Sie kaufen möchten, detailliert geprüft wurden und ein fairer Verkaufspreis ermittelt wurde, sind Sie für einen Kauf gut gewappnet. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste mit wichtigen Kriterien für das Gelingen eines Patentkaufs.

 

Checkliste Erfindungskauf

Diese Checkliste beruht auf unserer Praxiserfahrung, die wir seit 1981 im Bereich der Patentvermarktung und dem Verkauf vieler Schutzrechte gesammelt haben:

  • Die Erfindung bzw. das Schutzrecht überzeugt zugleich durch technische und wirtschaftliche Vorteile.
  • Die Umsetzung der Technologie bietet einen klaren Nutzen.
  • Das zu verkaufende Schutzrechtsportfolio bietet eine adäquate Absicherung der Alleinstellungsmerkmale der Erfindung und es bestehen keine abhängigen Schutzrechte.
  • Der Kaufpreis wurde objektiv mit einer etablierten Methode ermittelt.
  • Die Vertragsverhandlungen werden professionell durchgeführt.
  • Die Regelungen im Patentkaufvertrag sind auf den individuellen Fall zugschnitten und sowohl wirtschaftlich als auch juristisch geprüft.

 

Wir unterstützen Sie beim Patentkauf

Sie benötigen Hilfe beim Kauf oder bei der Bewertung von Patenten? Wir unterstützen Sie gerne. Treten Sie direkt mit uns in Kontakt, wir freuen uns auf Sie!

 

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Über die Patentfähigkeit und den Rechtsbestand einer Patentanmeldung und eines Gebrauchsmusters im amtlichen Sinne entscheiden grundsätzlich die Patentämter (z. B. DPMA und EPA). Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, ist deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

 

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