Erfinderberatung: 14 häufige Fragen und Antworten zur Realisierung technischer Ideen

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Erfinderberatung

Was mache ich, wenn ich eine Erfindung habe? Wie kann ich meine Idee schützen und erfolgreich umsetzen? In diesem Beitrag liefern wir Antworten zu den brennenden Fragen, die viele Erfinder von Beginn an bewegen. In den Inhalt fließt unsere Erfahrung aus über 50.000 Beratungen ein, die wir seit unserer Gründung im Jahr 1981 durchgeführt haben. Profitieren Sie von unserem Wissen aus der Erfinderberatung und erfahren Sie aus erster Hand, worauf es bei der Realisierung technischer Ideen wirklich ankommt. Hier einige der Fragen, auf die wir im Folgenden detailliert eingehen:

  • Was mache ich, wenn ich eine Erfindung gemacht habe?
  • Wie kann ich meine Erfindung realisieren?
  • Auf welche Art kann ich meine Idee schützen?
  • Kann ich meine Erfindung patentieren?
  • Was kostet eine Patentanmeldung?
  • Was ist meine Erfindung wert?
  • Wie viel Geld kann man mit Erfindungen verdienen?
  • Welchen Nutzen bietet eine Erfinderberatung?

 

1. Was mache ich, wenn ich eine Erfindung gemacht habe?

Wenn Sie etwas erfunden haben, sollten Sie Ihre Idee zunächst geheim halten und eine detaillierte Erfindungsbeschreibung anfertigen. Durch die Geheimhaltung beugen Sie nicht nur Nachahmungen vor – Sie sichern sich damit gleichzeitig die Möglichkeit, später ein Patent anzumelden. Falls eine Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlicht wird, zählt sie zum bekannten Stand der Technik und das für eine Patenterteilung entscheidende Kriterium der Neuheit ist dann nicht mehr gegeben. Durch eine ausführliche Erfindungsbeschreibung dokumentieren Sie Ihre Idee und stellen dadurch sicher, dass alle Details erfasst sind und keine Merkmale vergessen wurden. Wenn Ihre Erfindung im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses entstanden ist, kann es sich um eine Diensterfindung handeln. Diensterfindungen gehören grundsätzlich dem Arbeitgeber und sind diesem zu melden (vgl. ArbnErfG, Gesetz über Arbeitnehmererfindungen).

Im Rahmen unserer Erfinderberatung betonen wir immer wieder, dass es wichtig ist, das Potenzial einer Erfindung genau zu prüfen, bevor zeit- und kostenintensive Patentanmeldungen und Vermarktungsmaßnahmen eingeleitet werden. Nicht selten kommt es vor, dass technische Merkmale von Erfindungen vorbekannt sind, ohne dass die Erfinder davon wissen. Wenn eine Erfindung vorbekannt ist, kann kein Patent erteilt werden. Mittels einer Patentrecherche kann ermittelt werden, welche Lösungen es bereits gibt und wie vielversprechend die Chancen sind, ein Patent zu erhalten. Da ein Patent an sich noch kein Erfolgsgarant dafür ist, dass Sie von Ihrer Erfindung profitieren, sollten insbesondere die wirtschaftlichen Aspekte bzw. die Gewinnperspektiven im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse bewertet werden. Eine kritische und objektive Auseinandersetzung mit diesen Punkten liefert Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage dahingehend, welche Maßnahmen in Ihrem Fall tatsächlich sinnvoll sind und welche konkreten Schritte als Nächstes erfolgen sollten.

 

2. Wie kann ich meine Erfindung realisieren?

Die Realisierung einer Erfindung kann grundsätzlich in Eigenregie oder zusammen mit Partnern erfolgen. Sie können die Umsetzung Ihrer Idee aber auch vollständig abgeben und Ihre Erfindung verkaufen oder Lizenzen vergeben.

Wenn Sie Ihre Erfindung selbst umsetzen möchten, müssen Sie in der Regel auch alle Aufgaben übernehmen, die dafür notwendig sind. Dazu zählen u. a. Entwicklung, Produktion, Verkauf und Marketing. Um es sich etwas einfacher zu machen, können Sie auch einzelne Tätigkeiten auf andere Parteien übertragen. Beispielsweise könnten Sie das Produkt bei einem Unternehmen Ihrer Wahl herstellen lassen und dann über einen eigenen oder fremden Shop verkaufen.

Im Rahmen unserer Erfinderberatungen zeigte sich, dass sich viele private Erfinder nicht selbst mit den vielfältigen Aufgaben beschäftigen möchten, die im Zusammenhang mit der Realisierung ihrer Erfindung stehen. Oftmals fehlen einfach die Zeit, das Knowhow und die finanziellen Mittel, um allein eine neue Technologie erfolgreich umzusetzen und zu vermarkten. In solchen Fällen werden Unternehmen gesucht, die auf der Idee aufbauend die nächsten Schritte übernehmen und die Erfindung am Markt einführen. An dieser Stelle kommen die gewerblichen Schutzrechte ins Spiel. Wenn Ihre Erfindung durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt ist, können Sie das Schutzrecht monetarisieren und an Unternehmen:

  • lizenzieren oder
  • verkaufen.

Bei einer Lizenzierung können Sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig Zahlungen erhalten. Sie können entscheiden, ob Sie Lizenzen an mehrere Unternehmen vergeben oder eine Exklusivlizenz nur einem Unternehmen zur Verfügung stellen. Bei einem Verkauf wird in der Regel durch Einmalzahlung eines (vorzugsweise hohen) Geldbetrags das Schutzrecht auf den Käufer vollständig übertragen – der Verkäufer kann dann die Erfindung meist nicht mehr selbst kommerziell nutzen. Übrigens: Es gibt auch viele Fälle, in denen die Erfinder auf der Basis eines Patents ein Start-up gründen und die Technologie (nur) im eigenen Unternehmen nutzen. Unternehmen bietet sich die Chance, Fördermittel für die Patentanmeldung zu erhalten und durch das Vorweisen von Schutzrechten bei Investoren Pluspunkte zu sammeln, wenn es um die Akquise von Venture Capital geht.

Lesetipp: Die vier besten Möglichkeiten zur Vermarktung von Erfindungen und Patenten – Mit Tipps und Erfahrungswerten aus der Praxis

 

3. Wie kann ich meine Idee schützen?

Wenn Sie eine Idee bzw. Erfindung schützen möchten, sollten Sie diese zunächst geheim halten. Eine unter Verschluss gehaltene Technologie ist Dritten grundsätzlich nicht zugänglich und kann somit auch nicht kopiert werden. Falls Sie vertraulich mit anderen über Ihre Idee sprechen möchten, können Sie eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA, Non-Disclosure Agreement) abschließen und damit einer unbefugten Informationsweitergabe vorbeugen.

Jedoch ist der Schutz einer Geheimhaltungsvereinbarung von Natur aus begrenzt. Im vertraulichen Austausch werden teils sehr wichtige Informationen ausgetauscht, die Sie nachträglich nicht aus dem Gedächtnis der Beteiligten löschen können. Es ist auch sehr schwierig, einen Verstoß gegen die Geheimhaltung aufzudecken und dagegen vorzugehen. Aufgrund dieser Problematik kann es sinnvoll sein, für eine Erfindung einen rechtlichen Schutz in Form eines Patents oder Gebrauchsmusters zu nutzen. In dem Schutzrecht sind die technischen Merkmale definiert und Sie können damit juristisch gegen unerlaubte Kopien Ihrer Idee vorgehen – auch international. Gleichzeitig gilt es zu beachten, dass Patentschriften und Gebrauchsmuster zu gewissen Fristen veröffentlicht werden und der Inhalt dann für jedermann einsehbar ist.

Weiterhin kommt für die Absicherung der Erscheinungsform eines Erzeugnisses der Designschutz in Betracht, der auch im Ausland angewendet werden kann. Nicht zu unterschätzen ist der Markenschutz. Eine Marke dient zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen und kann bei den zuständigen Ämtern international weit ausgedehnt und unter gewissen Bedingungen beliebig oft verlängert werden.

Werke (z. B. Bücher, Bilder, Kunstwerke, Fotos) und Software (der Programmcode) sind grundsätzlich automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere rechtliche Möglichkeiten, die zum Schutz genutzt werden können – diese sind dann aber meist sehr speziell und spielen in der Erfinderberatung eine eher untergeordnete Rolle.

 

4. Kann ich meine Erfindung patentieren?

Ob Ihre Erfindung patentiert werden kann, hängt davon ab, inwiefern das Patentamt die dafür erforderlichen Kriterien im Rahmen Ihrer Patenanmeldung bestätigt. Gemäß Patentgesetz § 1 Abs. 1 können Patente für Erfindungen auf allen technischen Gebieten erteilt werden, wenn diese drei Anforderungen erfüllt sind:

  • Neuheit
  • Erfinderische Tätigkeit
  • Gewerbliche Anwendbarkeit

Doch was bedeutet das? Vereinfacht ausgedrückt ist unter Neuheit zu verstehen, dass Ihre Erfindung nicht identisch vorbekannt sein darf. Eine erfinderische Tätigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Erfindung für einen Fachmann anhand der Kenntnis über den gegenwärtigen Stand der Technik nicht naheliegend ist. Es muss also ein gewisser, überraschender Effekt vorhanden sein. Die gewerbliche Anwendbarkeit ist in der Regel dann gegeben, wenn die Erfindung technisch umsetzbar ist und in einem gewerblichen Bereich eingesetzt werden kann. Wichtig ist der technische Bezug: So sind beispielsweise Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden vom Patentschutz ausgenommen. Auch Software an sich kann grundsätzlich nicht patentiert werden. Wenn die Software aber in eine Technologie eingebunden ist, spricht man von computerimplementierten Erfindungen – dann kann ein Patentschutz sehr wohl infrage kommen.

Die vorgenannten Punkte werden vom Patentamt kritisch geprüft. Wenn eine Anforderung nicht erfüllt ist, kann das Patent nicht erteilt werden. Oftmals wird die Patentanmeldung im Prüfungsprozess dahingehend modifiziert, dass allen erforderlichen Kriterien entsprochen wird. Schlussendlich obliegt die Entscheidungshoheit über die Erteilung eines Patents dem Patentamt. Eine zu 100 % sichere Vorhersage, ob oder inwiefern eine Erfindung patentiert werden kann, ist daher nicht möglich – wohl aber eine aussagekräftige Prognose, z. B. anhand einer tiefgehenden Patentrecherche.

Lesetipp: Erfolgsbeispiel „Wie auf Schienen zum eigenen Patent“

 

5. Was kostet eine Patentanmeldung?

Die Kosten einer Patentanmeldung sind einzelfallabhängig und hängen in erster Linie vom zu leistenden Aufwand ab. Von entscheidender Bedeutung ist auch, wie weit der Patentschutz international ausgedehnt wird. Für eine Patentanmeldung in Deutschland ist mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro zu rechnen, wohingegen bei Patentanmeldungen im Ausland schnell fünfstellige Euro-Beträge pro Land fällig werden können. Bedenken Sie unbedingt: Mit der Patentanmeldung ist es allein noch nicht getan. Für eine Patenterteilung ist das Durchlaufen eines Prüfungsprozesses erforderlich, dass in der Praxis mehrere Jahre dauern kann. Und wer nur die Gebühren bei den Patentämtern betrachtet, blendet einen Großteil der Kosten aus. Für eine verlässliche Kalkulation der Patentierungskosten müssen Sie die folgenden Ausgaben berücksichtigen:

  • Honorare der Patentanwälte für Mandatsübernahme, Ausarbeitung der Anmeldeschrift, Erwiderung von Prüfungsbescheiden
  • Gebühren der Patentämter für Anmeldung, Prüfung und Aufrechterhaltung
  • Ausgaben für begleitende Maßnahmen, z. B. Patentmanagement

Es können noch weitere Kosten hinzukommen, falls z. B. eine Vorprüfung der Erfindung vorgenommen wird oder einem Einspruch im Prüfungsverfahren entgegengetreten werden muss. In der Erfinderberatung raten wir dazu, konkrete Kostenvoranschläge einzuholen und die Kosten für die nächsten Jahre zu eruieren, um langfristig sicher planen zu können.

 

6. Kann ich meine Erfindung ohne Patent schützen?

Sie können Ihre Erfindung grundsätzlich auch ohne Patent schützen, beispielsweise durch Geheimhaltung oder andere Schutzrechte (z. B. Gebrauchsmuster und Designschutz). Nicht wenige Firmen setzen in einigen Fällen ausschließlich auf die Geheimhaltung. Wenn man z. B. einem Produkt, dass mit einem besonderen Verfahren hergestellt wurde, nicht ansieht, wie es hergestellt wurde, kann die Geheimhaltung des Verfahrens Sinn machen. Durch eine Patentanmeldung würden nämlich Wettbewerber die Möglichkeit bekommen, in die Patentschrift (Patente werden grundsätzlich immer veröffentlicht) hineinzuschauen. Ein Wettbewerber könnte somit (trotz fehlender Erlaubnis) Teile des Verfahrens nachahmen, ohne dass der Patenteigentümer dies bemerkt, da man dies dem Endprodukt nicht ansehen und einen Verstoß gegen das Patent schwer nachweisen kann. Wenn das Endprodukt bzw. eine Ware beworben werden sollte, könnte dies unter einer Marke geschehen, die dann wiederum über den Markenschutz abgesichert ist.

Sie können Ihre Erfindung auch durch ein Gebrauchsmuster schützen. Dann müssen Sie keinen aufwendigen Prüfungsprozess durchlaufen. Jedoch sind Verfahren (im Gegensatz zu Produkten) durch ein Gebrauchsmuster nicht schützbar und die Laufzeit ist auf nur 10 Jahre begrenzt – beim Patent sind es 20 Jahre. Ein Designschutz kann insbesondere dann Sinn ergeben, wenn es primär auf die Form Ihrer Erfindung ankommt.

Im Hinblick auf eine erfolgreiche Vermarktung einer Erfindung, empfehlen wir vielen privaten Erfindern im Rahmen unserer Erfinderberatung, nach Möglichkeit den Patentschutz anzustreben.

Die Vorteile eines Patents liegen auf der Hand: Die technischen Merkmale sind klar definiert und gegen einen Verletzer kann juristisch besser vorgegangen werden, als wenn nur eine Geheimhaltungsvereinbarung vorliegt. Es ist vom Patentamt detailliert geprüft und daher im Vergleich zum Gebrauchsmuster schwerer angreifbar. Außerdem ist ein Patent bis zu 20 Jahre gültig. Weiterhin kann die Erfindung mit dem Slogan „Patentiert“ beworben werden. Diese Vorteile sind für potenzielle Interessenten von großem Wert.

 

7. Wie kann ich meine Erfindung vermarkten?

Ihre Erfindung können Sie grundsätzlich in Form einer Eigennutzung oder Lizenzierung vermarkten – oder vollständig verkaufen. Für manche private Erfinder ist es interessant, die Erfindung selbst herzustellen und die Produkte (über Online-Shop, Ladengeschäft, Marktstand etc.) zu verkaufen. Die Einnahmen aus der Vermarktung werden dabei direkt aus dem Verkauf der Produkte generiert. Dieser Weg lohnt sich aber meist nur, wenn Aufwand und Kosten überschaubar sind. Wenn Sie Ihre Erfindung an ein Unternehmen lizenzieren oder verkaufen, können Sie Einnahmen aus der Verwertung Ihres geistigen Eigentums (IP, intellectual property) erzeugen, ohne selbst etwas herzustellen. Dabei müssen Sie beachten, dass der Nutzen Ihrer Erfindung überzeugend kommuniziert wird und von potenziellen Interessenten klar verstanden wird. In der Praxis erfordert dies Fingerspitzengefühl. Die Konditionen für eine Lizenz oder einen Verkauf sollten vertraglich geregelt werden – der Schutz der Erfindung durch ein Patent ist in diesem Zusammenhang oft sinnvoll.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen detailliert die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Vermarktungsarten und welche elementare Rolle Patentanmeldungen dabei einnehmen:

Die vier besten Möglichkeiten zur Vermarktung von Erfindungen und Patenten – Mit Tipps und Erfahrungswerten aus der Praxis

 

8. Wie kann ich meine Idee verkaufen?

In der Praxis ist das Verkaufen einer reinen Idee bzw. eines rein gedanklich existierenden Lösungsansatzes schwierig. Für den Verkauf einer Idee ist es erforderlich, dass Sie potenzielle Käufer von Ihrer Vision überzeugen – der Funke der Begeisterung muss überspringen. Je ausgereifter Ihre Idee ist, desto besser kann dies gelingen. Wenn Sie Ihre Idee zu Geld machen und verkaufen möchten, sollte zumindest ein konkretes Konzept oder ein Demonstrator vorliegen. Ideal ist das Vorhandensein eines fertigen Produkts, das bereits am Markt eingeführt ist – dann ist der Beweis, dass sich mit der Idee Geld verdienen lässt, erbracht und das Potenzial für einen Interessenten leichter und sicherer kalkulierbar. Nützlich ist auch eine Absicherung der Alleinstellungsmerkmale durch Schutzrechte, damit der Käufer die Möglichkeit hat, die Idee exklusiv nutzen zu können.

Wenn es sich bei Ihrer Idee um eine patentierte technische Entwicklung bzw. Erfindung handelt, erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie das Schutzrecht verkaufen können und welche Faktoren für einen erfolgreichen Verkauf entscheidend sind:

Patentvermarktung: So verkaufen Sie Ihre Erfindung und Patentanmeldung

 

9. Kann ich meine Erfindung ohne Patent verkaufen?

Wenn Sie Ihre Erfindung ohne Patent verkaufen möchten, sollten Sie in jedem Fall Ihre Entwicklung gut beschreiben und eine Geheimhaltungsvereinbarung mit potenziellen Interessenten abschließen. In der Praxis kommt der Verkauf einer Erfindung ohne Patentanmeldung z. B. dann vor, wenn in einem Kooperationsprojekt vertraglich geregelt ist, dass die in diesem Projekt entstehenden Erfindungen auf eine Vertragspartei zu einem fixen Preis übertragen werden. Wenn ersichtlich ist, dass Ihre Erfindung die strengen Anforderungen an einen Patentschutz kaum erfüllt, könnte dieser Weg zweckdienlich sein.

In der Erfinderberatung stellen wir immer wieder dar, dass die Erfindungsvermarktung ohne Patentanmeldung (oder ein anders Schutzrecht, z. B. Gebrauchsmuster) mit teils erheblichen Risiken verbunden sein kann. Wenn Ihre Idee bzw. die technischen Details Ihrer Entwicklung z. B. über Online-Plattformen zur Einwerbung von Kapital veröffentlicht oder im Rahmen von Veranstaltungen (Pitches) Investoren öffentlich präsentiert wird, kann das Patentamt eine darauffolgende Patentanmeldung zurückweisen. Auch sollten Sie prüfen, wem Ihre Idee ggf. noch zugänglich gemacht wird – nicht, dass Ihr Knowhow ungewollt abwandert. Prüfen Sie daher genau, wem Sie Ihre Idee anvertrauen und wie mit Ihrem geistigen Eigentum umgegangen wird.

Lesetipp: Wenn Sie ein Patent anmelden möchten, erfahren Sie hier, wie Sie in 5 Schritten Ihre Erfindung effektiv schützen können.

 

10. Was ist meine Erfindung wert?

Viele Erfinder gehen davon aus, dass Ihre Idee automatisch viele Millionen Euro wert ist und sich dadurch ein Verkaufspreis im gleichen Rahmen realisieren lässt. Dies ist in der Praxis nicht so. Für die Ermittlung des Wertes Ihrer Erfindung ist eine kritische und sachliche Auseinandersetzung erforderlich, für die es unterschiedliche Methoden gibt. Wenn Ihre Erfindung durch ein Patent geschützt ist, können Sie für die Bewertung folgende Ansätze wählen:

  • Einkommensansatz: Der Patentwert ergibt sich aus den erwarteten, zukünftigen Erlösen (Lizenzwert-Analogie)
  • Marktansatz: Der Wert des Schutzrechts ergibt sich aus ähnlichen Preisen am Markt (Marktwert-Analogie)
  • Kostenansatz: Es werden die bisherigen Schutzrechts- und Entwicklungskosten zugrunde gelegt

Eine objektive und aussagekräftige Technologiebewertung ist aufwendig. Es gilt nicht nur mehrere Punkte zu prüfen, sondern auch, ganz genau hinzusehen. Nicht selten steckt der Teufel im Detail. Unabhängig davon, ob Ihre Idee patentiert ist oder nicht, sollten bei der Erfindungsbewertung folgende Punkte detailliert analysiert werden (vgl. Standard für das SIGNO-Gutachten Patentwert):

  • Technologie
  • Markt
  • Rechte
  • Unternehmen

Auf Basis einer fundierten Analyse dieser Aspekte kann ein Wertpotenzial ermittelt werden, das als Grundlage für eine Preisfindung im Rahmen eines Verkaufs oder Lizenzierung dienen kann. Bitte beachten Sie: Wert ist nicht gleich Preis. Der tatsächlich erzielbare Preis am Markt ist ein Verhandlungsergebnis. Er ist davon abhängig, was der Verkäufer fordert, und was der Käufer bereit ist zu bezahlen.

 

11. Wie viel Geld kann man mit Erfindungen verdienen?

Wie viel Geld Sie mit Ihrer Erfindung verdienen können, hängt grundsätzlich davon ab, in welchem Kontext die Erfindung entstanden ist, welchen Wert diese hat und wie hoch die Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Umsetzung tatsächlich sind. Wenn es sich bei Ihrer Erfindung um eine Diensterfindung handelt, kann Ihnen eine Erfindervergütung zustehen. Beispielweise erhalten Diensterfinder an Hochschulen und Universitäten grundsätzlich 30 % der Einnahmen, die durch eine Verwertung der Erfindung entstehen. Auch in der Industrie können Diensterfinder eine Vergütung erhalten. Wenn mehrere Erfinder an einer Erfindung beteiligt sind, werden die Einnahmen in der Regel entsprechend der Erfinderanteile berechnet. Private Erfinder verfügen meist vollumfänglich über ihr geistiges Eigentum und können ihre Erfindung komplett in Eigenregie vermarkten – sie erhalten dann auch 100 % der Erlöse. Bei der Verwertung Ihrer Erfindung können Sie sich durch Experten helfen lassen. So hat beispielsweise ein Erfinder durch die Vermarktungsunterstützung von EZN einen lukrativen Lizenzvertrag für einen Kryptographieprozessor abgeschlossen und mehrere Millionen Euro erhalten [HAZ11].

 

12. Soll ich meine Idee überhaupt weiterverfolgen?

Ob Sie Ihre Idee weiterverfolgen sollten, ist grundsätzlich einzelfallabhängig zu prüfen. Es gilt dabei möglichst genau zu beleuchten, welche konkreten Perspektiven bestehen. Im Anfangsstadium ist die Klärung folgender Fragen elementar:

  • Existiert die Idee bereits?
  • Gibt es Schutzrechte, die die Idee beinhalten oder einer kommerziellen Umsetzung im Wege stehen könnten?
  • Welchen konkreten Nutzen hat die Idee?
  • Wie groß ist das Marktpotenzial?
  • Welche Maßnahmen und Investitionen sind noch nötig, um Marktreife zu erlangen?

Bei der Beantwortung dieser Fragen ist das Zielszenario Dreh- und Angelpunkt. Privaten Erfindern wird es wichtig sein, durch eine Zahlung von Lizenzgebühren oder eines Kaufpreises von der Idee zu profitieren. Für Unternehmen können neben der Eigennutzung auch die Verfolgung und Absicherung von strategischen Perspektiven im Mittelpunkt stehen. Hochschulen und Universitäten können auf Ideen und Schutzrechten aufbauen, Drittmittel einwerben und diese für die Finanzierung ihrer Forschungsaktivitäten nutzen.

 

13. Welchen Nutzen bietet eine Erfinderberatung?

Anhand unserer Tätigkeit im Bereich der Erfinderberatung seit 1981 wissen wir, dass jede Idee und ihr weiterer Weg individuell sind. Die Umsetzung einer Erfindung wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die viele Erfinder nicht kennen oder bewerten können – insbesondere, wenn es um die Entwicklung, den Schutz und die Kommerzialisierung einer Technologie geht. Eine persönliche Beratung durch erfahrene Experten hilft weiter und schützt davor, elementare Fehler zu machen. Nutzen Sie unser Wissen und unsere Erfahrung aus über 50.000 Beratungen für Ihren Erfolg.

Lesetipp: Die 12 größten Fehler beim Patentieren von Erfindungen

 

14. Wie bereite ich mich am besten auf eine Erfinderberatung vor?

Bevor überhaupt Patentierungs- oder Vermarktungsmaßnahmen eingeleitet werden, ist in vielen Fällen eine Erfindererstberatung sinnvoll. Damit wir auf Ihre Belange genau eingehen und Sie gezielt beraten können, empfehlen wir Ihnen eine gründliche Vorbereitung auf das Beratungsgespräch. Überlegen Sie sich genau, was Ihre persönlichen Ziele sind und notieren Sie wichtige Fragen im Vorfeld der Erfinderberatung. Gerne können Sie uns eine Liste mit Ihren Fragen, eine Erfindungsbeschreibung und ergänzende Unterlagen vorab zusenden – darauf aufbauend können wir unsere Beratung noch besser ausrichten. Sämtliche Informationen von Ihnen werden gemäß unter Punkt 8 unserer AGB vertraulich behandelt.

 

Kontakt EZN-Erfinderberatung

Gerne helfen wir Ihnen bei der Realisierung Ihres Vorhabens weiter. Wenn Sie an unserer Erfinderberatung interessiert sind, können Sie unkompliziert über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten. Wir freuen uns auf Sie!

 

Quellen

[HAZ11]          Hannoversche Allgemeine Zeitung: Erfinderzentrum Norddeutschland feiert 30 Jahre, 11.10.2011.

 

Haftungsausschluss

Die in diesem Beitrag veröffentlichten Inhalte wurden sorgfältig erarbeitet und geprüft. Eine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann dennoch nicht übernommen werden. Dieser Artikel enthält lediglich allgemeine Hinweise und keine Rechtsberatung. Über die Patentfähigkeit und den Rechtsbestand einer Patentanmeldung und eines Gebrauchsmusters im amtlichen Sinne entscheiden grundsätzlich die Patentämter (z. B. DPMA und EPA). Eine Haftung für Handlungen, die aufgrund der Beitragsinhalte vorgenommen oder unterlassen werden, wird deshalb im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

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