FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Beratung von EZN
1. Wer kann sich an EZN wenden?
Jeder kann sich an EZN wenden, der Beratung zur Realisierung von technischen Innovationen benötigt, z. B. zu Patentanmeldungen, Fördermitteln und zur Vermarktung von Erfindungen. Unsere Kunden stammen überwiegend aus Unternehmen, Universitäten/Hochschulen, Start-ups und Kapitalgesellschaften. Zudem haben wir spezifische Dienstleistungsangebote für private Erfinder. Für die erste Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und den Fragebogen auf der Homepage.
2. Was sind die Tätigkeitsschwerpunkte von EZN?
Der Tätigkeitsschwerpunkt von EZN liegt im Bereich der Realisierung von Innovationen. Unsere Leistungen umfassen im Kern die Bewertung und den Schutz von Erfindungen sowie die Beratung zur Entwicklung und Kommerzialisierung von innovativen Technologien – insbesondere im Zusammenspiel mit Patentanmeldungen, Förderprogrammen und Venture Capital. Unser Wissen geben wir auch in speziellen Seminaren weiter.
3. Auf welche Technologiebereiche ist EZN spezialisiert?
EZN ist nicht auf ein einziges Technologiegebiet festgelegt. Die Mitarbeiter von EZN verfügen über Erfahrungen in verschiedenen technologischen und naturwissenschaftlichen Bereichen, u. a. Maschinenbau, Elektrotechnik, Life Sciences, Medizintechnik und Biotechnologie.
4. Ist EZN nur regional tätig oder auch international?
EZN arbeitet für Kunden aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sondern ist selbstverständlich auch international tätig. Unsere Beratung und Patentvermarktung erfolgen weltweit.
5. Wann ist ein guter Zeitpunkt, um mich an EZN zu wenden?
Idealerweise vor Beginn eines Innovationsvorhabens und noch vor einer Patentanmeldung. So können z. B. im Rahmen einer Erstberatung nötige Maßnahmen, Potenziale, Risiken und Fördermöglichkeiten frühzeitig identifiziert werden – das Vorgehen kann somit systematisch geplant und das Projekt zielgereichtet und effizient umgesetzt werden. Dem Effekt „ach, hätte ich das doch schon vorher gewusst“ wird somit entgegengewirkt und das eigene Risiko reduziert. Planung und Umsetzung müssen schon frühzeitig erfolgen. Beispielsweise sind Patente schon vor einer Veröffentlichung anzumelden und Fördermittel vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Bereits eingeleitete Maßnahmen sind in der Regel von einer Förderung ausgeschlossen.
6. Welche Leistungen erbringt EZN für Unternehmen, Start-ups und Gründer?
Hierzu zählen u. a. Patentrecherchen, Verletzungsrisiko-Recherchen, Bewertungen von innovativen Vorhaben im Vergleich zum Stand der Technik und in den Bereichen Technologie, Unternehmen und Markt, Technologie- und Patentwertgutachten (z. B. für Förderbanken und Investoren), Kosten-Nutzen-Analysen, individuelle Beratung zur Schutzrechtsstrategie, Patentmanagement, Unterstützung bei Marketingmaßnahmen und Lizenzvergaben. Weiterhin erstellen wir Potenzialanalysen und Realisierungskonzepte. Wir unterstützen auch im Rahmen der Fördermittelberatung bei der Einwerbung von Fördermitteln (ZIM, Forschungszulage, EU) und bei der Akquise von Venture Capital. Spezielle Seminare und Workshops gehören ebenfalls zu unserem Programm.
7. Welche Leistungen bietet EZN Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen an?
Sie umfassen im Wesentlichen die Bewertung und Prüfung von Diensterfindungen, die Entwicklung von Patentierung- und Vermarktungsstrategien, das Patentmanagement (inkl. Einleitung von Patentanmeldungen über Patentanwaltskanzleien), die Vermarktung und Vertragsverhandlungen. Die genauen Tätigkeiten werden in der Regel im Rahmen einer Leistungsbeschreibung von den Auftraggebern festgelegt.
8. Welche Leistungen umfasst das Portfolio für Kapitalgesellschaften und Investoren?
Zu unseren Beratungsleistungen für Investoren, Kapitalgesellschaften und Banken zählen u. a. die objektive und unabhängige Analyse und Bewertung von technischen Vorhaben, Schutzrechtsportfolios und Start-ups, in die sie investieren möchten. Ein besonderer Vorteil ist, dass wir die Gutachten in einer verständlichen Sprache verfassen, die auch von Leuten mit weniger technischer Expertise (z. B. Bankern, Kaufleuten, Juristen) verstanden werden, und somit eine Grundlage für ihre Entscheidungen und Risikobewertung bieten. EZN erstellt Patentbewertungen und Gutachten nach dem SIGNO Patentwertstandard – eine etablierte und anerkannte Methode.
9. Welche Dienstleistungen bietet EZN privaten Erfindern an?
Hierzu zählen u. a. die Erstberatung, die objektive Erfindungsbewertung (bestehend aus Patentrecherche und Wirtschaftlichkeitsanalyse), individuelle Beratung zur Schutzrechtsstrategie, Koordinierung und Unterstützung bei der Auswahl eines fachlich geeigneten Patentanwalts, Entwicklung einer Vermarktungsstrategie sowie die Unterstützung bei Marketingmaßnahmen und Lizenzverhandlungen. EZN gehört zu den führenden und innovativsten Patentverwertungsagenturen in Deutschland und Europa. Wer Unterstützung bei der Patentverwertung z. B. in Form einer Lizenzierung oder eines Verkaufs haben möchte, kann gerne unsere Leistung als Patentverwertungsagentur wahrnehmen – hierzu haben wir ein einzigartiges Angebot entwickelt, dass sie über unser Kontaktformular anfordern können.
10. Was sind die Vorteile von EZN?
EZN ist im Bereich der Realisierung von technischen Innovationen seit 1981 erfolgreich tätig, hat über 17.000 Ideen bewertet und über 8.000 nationale und internationale Patentanmeldungen begleitet. Als unabhängiger Dienstleister haben wir einen ganzheitlichen Blick auf die individuellen Bedarfe unserer Kunden. Neben den vielfältigen technischen Aspekten beziehen wir auch den wirtschaftlichen Bereich sowie die fördermittelspezifischen Belange mit ein. Diese Herangehensweise unterscheidet sich von anderen Anbietern, die den Fokus oft nur auf einzelne Teilbereiche, wie z. B. den Patentschutz, legen. Wir stellen die Zusammenhänge klar und allgemeinverständlich dar und verklausulieren nicht. Unser Bestreben ist es, dass unsere Kunden Ihre Ziele effizient, sicher und kostenschonend erreichen, und, dass unsere Beratung nachhaltig wirkt. Mehrere Auszeichnungen – u.a. Dieselmedaille, Hans Sauer Preis und SEAL OF EXCELLENCE der Europäischen Kommission) – sowie unsere 5-Sterne Kundenbewertung bei ProvenExpert lautet „SEHR GUT“ und bestätigt damit die hohe Qualität unserer Beratungsleistung.
EZN ist offizieller Kooperationspartner des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und des Europäischen Patentamts (EPO) – was unsere Seriosität hervorhebt. Als einer der führenden Experten engagiert sich unser Geschäftsführer Dr. Braunsberger persönlich beim Aufbau eines Patentsystems für Hochschulen in Nigeria – in Zusammenarbeit mit dem EPO. Zu unseren Referenzen zählen neben einigen Hochschulen auch TU9-Universtitaten. Wir haben mit dem EZN-Patenttag ein einzigartiges Format geschaffen, um Praxiswissen mit hohem Mehrwert zu vermitteln. Außerdem engagieren wir uns im Business Angel Netzwerk BANSON und können daher auch die Investorenperspektive bestmöglich berücksichtigen.
Über unseren YouTube-Kanal geben wir einen Einblick in unsere Tätigkeit und Tipps zur Realisierung von innovativen Technologien – insbesondere zu Patentanmeldungen und Fördermitteln.
Im Gegensatz zu anderen IP-Dienstleistern und Fördermittelberatungen führen wir selbst Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch (z.B. Verfahrenstechnik/Wasserbehandlung) und können daher unsere eigene ingenieursmäßige Erfahrung in die Beratung mit einbringen. Zusammen mit dem IPH Hannover haben wir ein KI-Tool zur Bewertung von Patenten hinsichtlich der 17 Nachhaltigkeitsziele der UN entwickelt, was unser Entwicklungsengagement im neusten Technologiebereichen widerspiegelt.
EZN gehört zu den führenden Innovationsberatungen und Patentverwertungsagenturen in Europa mit einem weltweiten Netzwerk und erstklassigen Kontakten. Mit INNOLAND® hat EZN eine Plattform geschaffen, die ein einmaliges Portfolio an geprüften und patentierten Erfindungen mit wirtschaftlichem Potenzial in klarer und aufbereiteter Form beinhaltet.
Von der Idee, über die Patentanmeldung bis hin zur Fördermittelberatung und erfolgreichen Patentvermarktung, wir stehen Ihnen auf dem ganzen Weg zur Seite.
11. Wie trete ich im Vorfeld einer Zusammenarbeit mit EZN in Kontakt?
Wir sind auf mehreren Wegen erreichbar: Vorab gerne telefonisch, per E-Mail, per Brief oder über unser digitales Kontaktformular. Wenn Sie ein konkretes Anliegen haben, möchten wir Sie bitten, unseren Fragebogen vollständig auszufüllen und an EZN zu schicken. Auf Basis der darin enthaltenen Informationen können wir ermitteln, wie wir bestmöglich für Sie tätig werden können.
12. Muss ich mit EZN eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen?
Der vertrauliche Umgang mit Informationen ist für uns selbstverständlich – bereits ab der Kontaktaufnahme. Die Geheimhaltung ist unter Punkt 8 unserer AGB geregelt und ist grundsätzlich automatisch von vorneherein gegeben. Das Abschließen einer separaten Geheimhaltungsvereinbarung ist daher nicht erforderlich. Unsere Datenschutzerklärung ist hier einsehbar.
13. Wie beschreibe ich meine Erfindung?
Die Beschreibung einer Erfindung sollte zeitnah schriftlich erfolgen und auch einige bildliche Darstellungen z. B. in Form von Skizzen umfassen. Neben den technischen Merkmalen sollten auch die wirtschaftlichen Vorteile dargestellt werden. Eine gratis Vorlage für eine Erfindungsbeschreibung zum Ausdrucken können Sie hier herunterladen. Eine editierbare Version, die Sie am Computer ausfüllen können, finden Sie hier.
14. Benötige ich bereits eine Schutzrechtsanmeldung, wenn ich mit EZN Kontakt aufnehme?
Nein, Sie benötigen keine Patentanmeldung, wenn Sie mit EZN in Kontakt treten. Eine Beratung durch EZN ist grundsätzlich in jeder Phase des Vorhabens möglich, also z. B. auch schon in der Konzeptions- oder Entwicklungsphase im Vorfeld einer Patentanmeldung. Grundsätzlich empfehlen wir eine frühzeitige Erstberatung, damit Ihr Vorhaben systematisch realisiert werden kann und Fehler vermieden werden können.
15. Worauf ist im Rahmen eines Patentierungsprozesses grundsätzlich zu achten?
Die 12 größten Fallstricke beim Patentieren von Erfindungen sind diesem EZN-Fachartikel allgemein und verständlich dargestellt.
16. Kann ich bei EZN ein Patent anmelden?
EZN ist ein Beratungsunternehmen im Bereich Innovationsmanagement. Mittels einer qualifizierten Patentrecherche (Neuheitsrecherche) können wir ermitteln, ob Ihre Erfindung bereits vorbekannt ist und ob daher eine Patentanmeldung überhaupt sinnvoll wäre. Anschließend können Patentanmeldungen im Rahmen unseres Patentmanagements in Abstimmung mit dem Kunden über Patentanwälte beim Patentamt einleiten. EZN ist Partner des DPMA und des Patentinformationszentrums Niedersachsen. EZN ist allerdings keine Annahmestelle eines Patentamts für Schutzrechtsanmeldungen.
17. Wann sollte mit der Vermarktung begonnen werden?
Die genaue Antwort auf diese Frage ist einzelfallabhängig und hängt insbesondere von der favorisierten Umsetzungsstrategie ab. Vor allem sollte frühzeitig eine Vermarktungsstrategie entwickelt werden – denn eine erfolgreiche Vermarktung beginnt nicht mit dem „Marketing“, sondern mit der strategischen Planung. Grundsätzlich kann schon direkt nach der Patentanmeldung die Vermarktung eingeleitet werden. Allgemeine und spezifische Fragen zur Patentvermarktung beantworten wir im Rahmen unserer Erstberatung.
18. Ist EZN eine öffentliche Einrichtung z. B. des Bundes, des Landes oder eine Nichtregierungsorganisation (NRO)?
EZN wurde 1981 unter öffentlicher Trägerschaft gegründet. Seit 1986 ist EZN ein privates Unternehmen (GmbH). Alle Gesellschafter stammen aus den Reihen der Mitarbeiter. Eine Beteiligung z. B. des Landes Niedersachsen, des Bundes oder eines anderen Unternehmens oder einer Universität/Hochschule besteht nicht. EZN ist daher gesellschaftlich unabhängig und weisungsungebunden – eine wesentliche Voraussetzung für unsere objektive Beratung.
19. Fördert EZN Patentanmeldungen und andere Projekte?
EZN erbringt zahlreiche Leistungen, die innerhalb spezieller Innovationsförderprogramme bezuschusst werden können. Die Mittel stammen in der Regel vom Bund, vom Land, von der EU oder anderen Wirtschaftsfördereinrichtungen. Eine direkte finanzielle Förderung über die EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH erfolgt grundsätzlich nicht.
20. Wie finanziert sich EZN?
EZN ist finanziell unabhängig und finanziert sich vollständig durch Einnahmen aus dem eigenen Geschäftsbetrieb. EZN erhält keine institutionelle Förderung oder sonstige Mittel von Dritten.
21. Sind die Dienstleistungen von EZN kostenlos?
Die Leistungen von EZN sind grundsätzlich zu vergüten. Viele Leistungen können in der Regel innerhalb von Förderprogrammen und Netzwerken bezuschusst werden. Dazu gehört das Projekt Impact Peers, das eine kostenlose Beratung von EZN für gemeinwohlorientierte Unternehmen beinhaltet.
22. Erhält EZN von Patentanwaltskanzleien eine Provision?
Nein. Wir stimmen gemeinsam mit unseren Kunden ab, welcher Patentanwalt tätig werden soll. Die Kriterien sind objektiver Natur, u. a.: fachliche Qualifikation, Reputation, örtliche Nähe und Kostenrahmen.
Ihre Frage war in diesen FAQ nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular!
Schauen Sie auch gerne in unseren Innovations-Blog, dort erfahren Sie das Wichtigste, was Sie rund um die Realisierung von innovativen Technologien und Erfindungen wissen müssen.




